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Boots­versicherung Ratgeber und Vergleich (2024)

Überzeugen Sie sich selbst

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Boots­versicherung braucht jeder, der ein Boot besitzt.
  • Besonders wichtig ist dabei der Haftpflichtschutz .
  • Eine ausreichende Boots­haftpflicht­versicherung ist für einige Auslandsreisen mit dem Boot zwingend erforderlich.
  • Gerade bei größeren, wertvolleren Booten lohnt sich auch eine Kasko­versicherung .
  • Ein kleines Boot lässt sich bereits für umgerechnet 4,14 € pro Monat ausreichend versichern.
  • Im Video: Wichtige Dinge zur Boots­versicherung (2 min)

Das erwartet Sie hier

Was eine Boots­versicherung ist, warum sie sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie rechnen können.

  • Was ist eine Boots­­versicherung?
  • Wer braucht eine Boots­­versicherung?
  • Wann zahlt die Versicherung?
  • Wann leistet sie nicht?
  • Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  • Aktuelle Testergebnisse
  • Die richtige Boots­­versicherung finden
  • Tipps unserer Experten
  • Was ist eine Boots­versicherung?

Wie die Kfz-Versicherung sichert die Boots­versicherung Schäden durch und an Ihrem Boot ab. Versichert sind dementsprechend Schadenersatz­forderungen von Dritten durch die Nutzung Ihres Bootes und, wenn gewünscht, Schäden an Ihrem Boot selbst . Sie schließt eine wichtige Lücke im Versicherungsschutz von Bootsbesitzern, da hohe Schadenersatz­forderungen oder hohe Kosten für die Reparatur oder den Ersatz eines Bootes möglich sind.

So funktioniert die Boots­versicherung

Die wichtigste Boots­versicherung ist die Boots­haftpflicht­versicherung . Sie können entweder nur diese abschließen oder sie mit einer Kasko­versicherung kombinieren. Auch weitere Risiken im Zusammenhang mit Ihrem Boot sind im Rahmen der Boots­versicherung versicherbar, indem Sie beispielsweise eine Boots­rechtsschutz­versicherung oder Unfall­versicherung in den Versicherungsschutz integrieren.

  • Wer braucht eine Boots­versicherung?

Darum ist eine Boots­versicherung sinnvoll

In Deutschland besteht keine Pflicht , eine Boots­versicherung abzuschließen. Wer ein eigenes Segel- oder Motorboot besitzt, sollte jedoch nicht darauf verzichten. Denn wer einer dritten Person einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, und zwar in unbegrenzter Höhe. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch ein Boot entsteht. Beachten Sie auch, dass es Länder gibt, in denen eine Boots­haftpflicht­versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Dass Sie bei einem Schaden mit Ihrem Boot auch eine weitere Person schädigen, ist leider gar nicht so unwahrscheinlich: Kollisionen sind eine der häufigsten Ursachen für Schäden an Booten ( Quelle ).

Wann genügt die private Haftpflicht­versicherung?

Entgegen der weitverbreiteten Annahme sind eigene Boote , wenn überhaupt, nur bis zu einer Motorstärke von 5 PS über die private Haftpflicht versichert . Auch Boote, die ausschließlich mit Muskelkraft betrieben werden, sind in der Regel bei der Haftpflicht­versicherung mitversichert. Dazu zählen:

  • Paddelboote (Kajak, Kanu)

Je nach Tarif können auch Schlauchboote in der privaten Haftpflicht­versicherung mitversichert sein. Wenn der Versicherte nur gelegentlich ein Boot chartert, für das kein Bootsführerschein nötig ist, kann unter Umständen ebenfalls die private Haftpflicht­versicherung ausreichen. Gehen Sie hier jedoch auf Nummer sicher und lesen Sie dies in den Versicherungs­bedingungen Ihrer Police nach oder fragen Sie direkt Ihre Versicherung .

Icon Windsurfen

Welche Boots­versicherung brauche ich?

Besitzer großer Boote sollten besser eine Boots­haftpflicht und eine Bootskasko­versicherung abschließen. Häufig gibt es diese beiden Versicherungen als günstiges Paket. Für Besitzer kleinerer Boote genügt unter Umständen auch eine Haftpflicht­versicherung.

Vier Vorteile einer guten Boots­versicherung

  • Schutz vor Schadensersatzforderungen Dritter
  • Mehr Flexibilität bei Reisen (in einigen Ländern ist eine ausreichende Boots­haftpflicht­versicherung Pflicht)
  • Bezahlt Reparaturen und nötigenfalls Ersatz für Ihr Boot, falls es zu Schäden oder Diebstahl kommt
  • Genau auf Ihr Boot und Ihre Ansprüche und Risiken zugeschnitten

Versicherungsschutz für verschiedene Bootstypen

Als Motorboot gelten alle Wasserfahrzeuge, die von einem Elektro- oder Verbrennungsmotor angetrieben werden – das können Schlauchboote , Yachten oder Segelboote mit zusätzlichen Motoren ein. Der Preis, Typ und Verwendungszweck des Boots haben einen Einfluss darauf, welche Versicherungen nötig sind und was sie kosten. Gerade die Leistungsstärke des Motors spielt dabei eine große Rolle.

Motoryachten

Einige Anbieter bieten explizite Yacht­versicherungen an oder haben sich sogar darauf spezialisiert. Die Leistungen, Versicherungs­bausteine und -bedingungen sind denen anderer Motorboot­versicherungen sehr ähnlich. Wer zusätzlich zur Yacht auch noch einen Jetski besitzt, kann diesen ebenfalls gezielt absichern lassen.

Boots­versicherer bieten zum Teil Versicherungen und Versicherungspakete für bestimmte Bootstypen an – die Leistungen und die Gründe, wieso Bootsbesitzer sie in Anspruch nehmen sollten, sind sich dabei sehr ähnlich, nur bei den Preisen gibt es Unterschiede.

Segeljollen

Segeljollen zählen zu den kleineren Segelbooten , aber werden primär zu sportlichen Zwecken gefahren, was mit einem besonderen Risiko einhergeht, versehentlich das Eigentum anderer zu beschädigen, zum Beispiel bei Regatten . Daher empfiehlt sich eine Segeljollen­haftpflicht­versicherung , bei der auch Regatten versichert sind. Eine Kasko­versicherung kommt für eventuelle Schäden am eigenen Boot auf. Eine reine Haftpflicht­versicherung ist für unter 50 Euro im Jahr möglich. Aufgrund des niedrigeren Anschaffungspreises sind Diebstahl oder Beschädigung hier leichter zu verschmerzen als bei größeren Booten, aber dennoch ärgerlich. Eine Kasko­versicherung ist nicht zwingend erforderlich, aber kann helfen, im Fall eines Totalschadens im vierstelligen Bereich zu sparen.

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Wann genau und was zahlt eine Boots­versicherung?

Wann leistet die boots­haftpflicht­versicherung.

Die Boots­haftpflicht­versicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte im Zusammenhang mit dem eigenen oder einem gecharterten Boot verursacht. Versichert sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Ähnlich wie bei der privaten Haftpflicht gilt auch bei der Boots­haftpflicht, dass gerade für Personenschäden hohe Deckungssummen zu empfehlen sind. Diese sollten im zweistelligen Millionenbereich liegen. Denn kommt eine Person zu Schaden, sind die Folgekosten nur schwer abzusehen. Hinzu kommt, dass in manchen Ländern der Abschluss einer Haftpflicht­versicherung mit einer bestimmten Mindest­versicherungssumme ver­pflichtend ist.

Weitere wichtige Leistungen

In der Boots­haftpflicht­versicherung sind mehrere sinnvolle Leistungserweiterungen möglich:

  • Skipper­haftpflicht­versicherung : Deckt Schäden, die der Versicherte mit einem gemieteten beziehungsweise gecharterten Boot verursacht.
  • Forderungsausfalldeckung : Deckt Schäden, die Ihnen Dritte zufügen, wenn diese selbst den Schaden nicht oder nur teilweise ersetzen können. Dies kann der Fall sein, wenn der Schädiger keine eigene Privat- oder Boots­haftpflicht­versicherung abgeschlossen hat.
  • Versicherung von Umweltschäden
  • Versicherung von Mietsachschäden

Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, wie Schäden versichert sind, die sich Crewmitglieder untereinander zufügen. Auch die Versicherung von Schäden auf Transportwegen sowie Versicherungsschutz für Beiboote und Bootstrailer sind Punkte, bei denen Sie genau hinschauen sollten.

Das leistet die Bootskasko­versicherung

Sinnvoll ist die Bootskasko­versicherung vor allem, wenn das Boot häufig genutzt wird und noch neu ist. Da das Boot mit zunehmenden Alter an Wert verliert, sollten Bootsbesitzer die Versicherungssumme der Kasko­versicherung regelmäßig anpassen. Wie auch bei der Kfz-Versicherung können Sie sich zwischen einer Teil- und einer Vollkasko­versicherung für Ihr Boot entscheiden. Deren Leistungen sehen beispielsweise wie folgt aus:

  • Elementarschäden (Das beinhaltet beispielsweise Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzeinschlag.)
  • Elementarschäden
  • Unfälle und Kollisionen
  • Diebstahl und Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus

Weitere mögliche Leistungen

  • Mit­versicherung von Beibooten
  • Verzicht auf Selbst­beteiligung bei bestimmten Schäden
  • Erstattung von Übernachtung und Rückreise bei Schaden im Ausland

Das bringt eine Allgefahrendeckung

Es lohnt sich, genau hinzusehen, welche Schäden versichert sind. Besonders umfassend versichert sind Sie mit einer Bootskasko­versicherung, die eine Allgefahrendeckung bietet. Das bedeutet, dass Ihr Boot gegen alle Schäden versichert ist, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Sie sind somit auch bei ungewöhnlicheren Schadensfällen versichert – bis zu Schäden durch einen Wal.

Typische Schadensfälle der Boots­versicherung

Wann leistet die Boots­versicherung nicht?

Wann die boots­versicherung nicht zahlt.

Wann die Boots­versicherung nicht leistet, hängt immer von dem individuellen Tarif ab. Es gibt jedoch auch Leistungsausschlüsse , die viele Versicherer gemeinsam haben.

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Krieg und innere Unruhen
  • Schäden unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen
  • Abnutzung und Verschleiß
  • Schäden außerhalb des Geltungsbereichs
  • Gewerbliche Nutzung
  • Bootsrennen

Was kostet eine Boots­versicherung?

Über die Höhe der Beiträge entscheiden unter anderem Faktoren wie die Höhe der Versicherungssumme , die Motorstärke oder Segelfläche des Bootes sowie der Geltungsbereich der Versicherung. Auch die Entscheidung für eine höhere Selbst­beteiligung oder eine Saisonpolice beeinflusst die Kosten.

Kostenbeispiel

Für ein Motorboot (50 PS) sind beispielsweise diese Beiträge möglich:

Eine reine Boots­haftpflicht­versicherung ist noch günstiger . Für unser Beispiel-Motorboot fallen dafür pro Monat nur 4,14 Euro an.

Was kostet eine Versicherung für Ihr Boot?

Boots­versicherungen im Test

Das sind unsere empfehlungen.

Der letzte Test durch Stiftung Warentest fand 2013 statt, darüber hinaus gibt es derzeit keine aktuellen Testberichte . Informationen dazu, wie Sie auch ohne Tests und Rankings unabhängiger Analysehäuser die optimale Boots­versicherung finden, sowie aktuelle Empfehlungen unserer Experten finden Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:

Boots­versicherungen im Test (2024)

So finde ich die richtige Boots­versicherung

Eine passende versicherung wählen.

Wenn es darum geht, welche Versicherung Sie wählen sollten, sind folgende Fragen entscheidend:

  • Um was für ein Boot handelt es sich? Je größer und stärker motorisiert es ist, desto gravierender sind potenzielle Schäden – dementsprechend hoch sollte auch die Deckungssumme der Haftpflicht­versicherung sein.
  • Planen Sie Reisen mit Ihrem Boot? Wählen Sie einen Tarif, mit dem Ihr Boot an allen ihren geplanten Reisezielen ausreichend versichert ist, und bei dem die Deckungssumme der Haftpflicht­versicherung den dortigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
  • Welche Versicherungen brauchen Sie? Reicht es Ihnen, Haftpflichtrisiken abzusichern, oder wollen Sie auch Schäden an ihrem Boot, Unfallrisiken und eventuelle Rechtsstreitigkeiten versichert wissen?
  • Müssen Sie auch Mietschäden absichern oder nutzen Sie lediglich Ihre eigenen Steganlagen oder die eines Vereins, über den Sie bereits gegen dieses Risiko versichert sind?
  • Fahren Sie Segelregatten oder haben Sie häufig Gäste an Bord? Dann sollte der von Ihnen gewählte Tarif damit zusammenhängende Risiken versichern. Umgekehrt sollten Sie nicht für Versicherungsschutz zahlen, den Sie gar nicht benötigen.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Boots­versicherung begehen sollten

  • Unzureichende Recherche: Vergleichen Sie mehrere Anbieter und Tarife und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
  • Falsche Deckungssumme: Wählen Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme, um auch im Fall großer Schadenersatz­forderungen ausreichend versichert zu sein. Am besten sollte Ihre Versicherung auf den Einwand der Unter­versicherung verzichten.
  • Keine Haftpflicht­versicherung: Sie sollten keinesfalls auf eine Haftpflicht­versicherung für Ihr Boot verzichten, sobald der Schutz Ihrer privaten Haftpflicht­versicherung nicht mehr genügt.
  • Nicht auf die Selbst­beteiligung achten: Mit einer höheren Selbst­beteiligung können Sie die Versicherungsbeiträge senken. Allerdings müssen Sie die Selbst­beteiligung im Schadensfall auch problemlos zahlen können.
  • Kleingedrucktes übersehen: Achten Sie darauf, welche Schäden versichert sind und welche Leistungsausschlüsse es gibt. Klären Sie beispielsweise, wie die Versicherung Schäden durch Haustiere, DIY-Reparaturen oder Cyber-Schäden handhabt, falls dies für Sie relevant ist.

Diese Boots­versicherer empfehlen unsere Experten

Wer sein Boot versichern möchte, kann zwischen mehreren Anbietern wählen. Unsere Experten empfehlen diese Boots­versicherer:

Das bietet unsere Boots­versicherung

  • Haftpflichtschutz bis 50 Millionen Euro
  • Weltweite Deckung ohne Ausschlüsse für Hurrikans und Piraterie
  • Verzicht auf unkonkrete Ausschlüsse und den Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Auch Elektro- und Hybridboote versicherbar
  • Versicherung trägt Pannenhilfe , Bergungskosten und Rücküberführungskosten
  • Innovationsklausel
  • Kostenersparnis durch Saisonpolice möglich
  • Bootsrennen und Bootsverleih versicherbar

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-tipp 1: boots­versicherung im ausland.

„Im Gegensatz zu Deutschland müssen Sie in einigen anderen europäischen Ländern eine Boots­haftpflicht­versicherung nachweisen , wenn Sie die dortigen Gewässer befahren möchten. Dort müssen Sie die Auslandsbestätigung der Boots­versicherung immer bei sich haben.

Einige Länder mit gesetzlich vorgeschriebener Versicherungspflicht sind:

  • Niederlande

Auch die Versicherungssumme ist mitunter vorgeschrieben. Wenn Sie zum Beispiel nach Italien fahren, achten Sie unbedingt darauf, dass die Versicherungssumme der Boots-Haftpflicht­versicherung mindestens 7 Millionen Euro beträgt! Dies müssen Sie mit der Versicherungsbestätigung jederzeit nachweisen können. Andernfalls dürfen Sie in Italien keinen Hafen anlaufen oder verlassen.“

Foto von Benjamin Mai

Experten-Tipp 2: Passen Sie auf Ihren Außenbordmotor auf

„Außenbordmotoren sind begehrtes Diebesgut . Sie können mit einer Vollkasko­versicherung versichert werden. Damit die Versicherung gar nicht erst aktiv werden muss, kann man sie mit einer Sicherheitsvorrichtung wie z.B. einer Stahlkette und einer Alarmanlage vor Diebstahl schützen.“

Experten-Tipp 3: Führerscheinpflicht für Motorboote

„Vielerorts gilt die Pflicht, einen Sportbootführerschein (SBF) oder einen Sportküstenschifferschein (SKS) vorzuweisen, wenn man ein Boot/ein Boot ab einer bestimmten Länge oder PS-Zahl fahren möchte – die Regelungen unterscheiden sich je nach dem Land, in dessen Gewässern sie unterwegs sind. Teilweise werden auch ein Funkbetriebszeugnis (SRC) oder ein Sachkundenachweis für Signalmittel (Pyroschein) gefordert. Informieren Sie sich , bevor Sie eine Reise antreten.“

Experten-Tipp 4: Wichtige Klauseln

„Je nach Ihrer Situation und Ihren Plänen sollten Sie darauf achten , ob Ihr Tarif die folgenden Elemente enthält:

  • Deckungserweiterung für Schäden, die sich Crewmitglieder gegenseitig zufügen.
  • Mit­versicherung von Regatten
  • Mit­versicherung von Transportwegen
  • Mit­versicherung von Mietschäden
  • Versicherungsschutz für Beiboote und nicht zulassungspflichtige Bootstrailer (Bootsanhänger)“

Experten-Tipp 5: Achtung bei Diebstahl

„Vollkasko­versicherungen übernehmen die Kosten bei Diebstahl nur, wenn es sich um Gegenstände handelt, die eindeutig dem Boot zugeordnet werden können. Dies gilt für sämtliche festinstallierte Elektronikgeräte und für Bootszubehör wie Anker und Schwimmwesten.

Gegenstände wie Smartphones oder Geldbörsen sind über die Hausrat­versicherung abgesichert. Wer zusätzlich zu einem Boot auch noch Jetskis besitzt, sollte vor allem auf einen 24-stündigen Rundumschutz Wert legen und sicher gehen, dass die Sicherungsanforderungen für geparkte Fahrzeuge realistisch sind.“

Experten-Tipp 6: Geltungsbereich beachten

„Bei der Boots­versicherung lohnt es sich, vorab genau zu überlegen, auf welchen Gewässern man unterwegs sein wird . Fährt man ausschließlich auf den heimischen Binnengewässern, ist dies deutlich günstiger, als wenn man auch in den Nachbarländern unterwegs ist. Verlässt der Versicherungsnehmer den vertraglich vereinbarten Geltungsbereich (die versicherte Gewässerzone) für eine längere Zeit, muss er dies der Versicherung melden, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt.“

Experten-Tipp 7: Weitere Boots­versicherungen

„Es gibt mehrere Versicherungen beziehungsweise Versicherungs­bausteine, um die Sie Ihre Boots­haftpflicht- und Bootskasko­versicherung ergänzen können. Wassersport­rechtsschutz zum Beispiel ermöglicht es Ihnen, in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Boot Ihr Recht durchzusetzen. Solche Rechtsstreitigkeiten sind nicht über gängige Verkehrs­rechtsschutz­versicherungen versichert. Eine weitere, potenziell sinnvolle Ergänzung zur Bootskasko­versicherung ist die Maschinen-Elektronik-Versicherung. Diese Zusatz­versicherung zur Kasko­versicherung sorgt dafür, dass auch die Kosten für Schäden übernommen werden, die nicht das Boot selbst, aber dafür Maschinen und Elektronik an Bord betreffen. Falls Sie häufiger Gäste an Bord haben, können Sie über eine Insassenunfall­versicherung für Ihr Boot nachdenken.“

Die häufigsten Fragen zur Boots­versicherung

Welche Versicherungen braucht man für Boote?

Auf eine ausreichende Haftpflicht­versicherung sollte nicht verzichtet werden. Je nach Bootstyp und geplanter Nutzung bieten sich zusätzlich eine Bootskasko­versicherung und unter Umständen noch z. B. eine Rechtsschutz­versicherung, eine Wassersportunfall­versicherung oder Ähnliches an.

Wie teuer ist eine Boots­versicherung?

Was eine Boots­versicherung kostet, hängt unter anderem von der Größe und Motorisierung des Bootes ab. Boots­haftpflicht­versicherungen sind jedoch vergleichsweise günstig – eine Segeljolle lässt sich zum Beispiel für etwa vier Euro im Monat versichern.

Ist eine Boots­versicherung Pflicht?

In Deutschland besteht keine Pflicht , eine Boots­versicherung abzuschließen. Im europäischen Ausland sieht es anders aus: In mehreren Ländern ist eine Boots­haftpflicht­versicherung mit einer gesetzlich festgeschriebenen Deckungssumme Pflicht.

Wie versichert man gewerblich genutzte Boote?

Auch gewerblich genutzte Boote, zum Beispiel die Boote eines Bootsverleihs, können versichert werden . Allerdings bieten dies nicht alle Anbieter der Boots­versicherung an.

Welche Versicherung brauche ich, wenn ich Boote vermiete?

Auch wenn Sie Boote vermieten, ist eine Boots­versicherung gegen Haftpflicht- und Kaskorisiken sinnvoll. Achten Sie darauf, einen Versicherer zu wählen, der auch gewerblich genutzte Boote versichert.

Wann kann man die Boots­versicherung kündigen?

Bei der Boots­versicherung ist sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Wenn Ihr Beitrag erhöht wird oder es zu einem Schaden kommt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Beim Verkauf eines Bootes geht die Versicherung zunächst auf den Käufer über.

Was sind typische Bootsunfälle und wie kann man Sie vermeiden?

Typische Bootsunfälle sind unter anderem:

  • Wassereinbruch
  • Überbordfallen
  • Grundberührung

Wer die häufigsten Ursachen solcher Unfälle kennt, hat bessere Chancen, sie zu vermeiden. Typische Vorbedingungen von Segelunfällen sind z. B. die Folgenden:

  • schlechte Sicht
  • zu hohe Geschwindigkeit
  • scharfe Manöver
  • unerfahrene oder panische Schiffsführer
  • Alkoholkonsum
  • mangelhafte Ausbildung

Aber auch das Boot selbst bringt manchmal besondere Risiken : Gerade einige Regattaboote sind besonders schadenanfällig, da bei ihrem Bau gelegentlich Geschwindigkeit über Stabilität priorisiert wird. Passionierte Segler sollten auch darauf achten, wie sie die Belastung von Knien und Wirbelsäule durch den Sport reduzieren können, damit sie lange voll leistungsfähig bleiben und in einer schwierigen Situation auf ihre ganze Stärke und Beweglichkeit zurückgreifen können. ( Quelle )

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Christoph Hein Aktualisiert am 18.03.2024

Bootsversicherung

Das Steuern eines Bootes ist der Traum vieler Menschen. Ähnlich wie bei einem Auto ist es auch bei einem Boot sinnvoll, dieses durch eine Bootsversicherung abzusichern. Der Schaden bei einem Bootsunfall kann schnell in empfindliche Höhen steigen, vor allem wenn zusätzlich ein Fremdschaden an einem anderen Boot entstanden ist. In diesem Artikel erklären wir euch, welche Arten der Bootsversicherungen es gibt und worauf es zu achten gilt.

Wichtige Infos in Kürze

  • Der Abschluss einer Bootsversicherung ist nicht verpflichtend, wenn das Boot ausschließlich privat genutzt wird
  • Eine Bootsversicherung schützt nicht nur bei Schäden am Boot, sondern z. B. auch bei Umweltverschmutzung durch austretendes Öl oder Diesel
  • Neben dem Boot kann auch der Trailer sowie die auf dem Boot befindliche Ausrüstung mitversichert werden
  • Ähnlich wie bei einer Autoversicherung, kann das Boot mit einer Kasko- und einer Haftpflichtversicherung versichert werden

Tarifrechner: Beitrag zur Bootsversicherung berechnen

Mithilfe des Rechners unseres Partners Nammert Bootsversicherungen können Sie den Beitrag zur Bootsversicherung für ihr Boot ganz einfach selbst berechnen.

Für welche Bootstypen & Bootsgrößen kann ich eine Bootsversicherung abschließen?

Im Grunde lässt sich für die meisten Wassersportfahrzeuge eine Bootsversicherung abschließen. Dazu gehören neben Motorbooten auch Ruderboote, Yachten, Kanus, Segeljollen oder Beiboote. Allerdings gibt es Kriterien, weshalb Versicherungen bestimmte Boote nicht aufnehmen:

  • Individueller Bootstyp/Eigenbau: In der Regel sollte es sich beim Boot um eine Serienproduktion handeln. Selbst gebaute Boote werden selten oder nur nach einer umfassenden Prüfung versichert.
  • Altes Baujahr: Das Alter des Bootes darf eine bestimmte Altersgrenze nicht überschreiten. Bei den meisten Versicherungen sind 40 Jahre die Obergrenze für eine Bootsversicherung.
  • Rumpf aus Holz oder Ferrozement: Bei zahlreichen Versicherungen werden Boote mit einem Holz-Rumpf sowie einem Ferrozement-Rumpf nicht in den Versicherungsschutz aufgenommen.
  • Zu hoher Bootswert: Einige Versicherungen haben einen Höchstwert, den sie versichern. Somit darf der Wert des eigenen Boots eine gewisse Höhe nicht überschreiten. Eine exakte Angabe dazu existiert nicht, da dieser Wert von Versicherung zu Versicherung variiert. Bei sehr teuren Booten jenseits der 100.000 Euro ist eine Individualversicherung notwendig.

Versicherbare Bootstypen

Hausboot Bootsversicherung

Wichtig ist auf ein mögliches Beiboot zu achten, das oftmals bei den Versicherungen nicht angeführt wird. Es ist selten automatisch in den Leistungen enthalten und benötigt eine Zusatzversicherung.

Schäden an und durch Beiboote müssen oft extra versichert werden

Des Weiteren gibt es eine Unterscheidung bei den Bootstypen. Kanus, Kajaks, Drachenboote, Faltboote und Schlauchboote ohne Motorisierung können mit einer privaten Haftpflicht geführt werden, die bei möglichen Unfällen die Kosten übernimmt. Kleine und mittelgroße Segelboote, Motorboote und Motoryachten werden über entsprechende Bootsversicherungen versichert. Für große Yachten und Segelboote müssen Sie sich nach entsprechenden Versicherungsangeboten umschauen, da sie mögliche Werte überschreiten. Hausboote sollten ebenfalls über die Bootsversicherung abgesichert sein.

Holz- und Elektroboote bilden Ausnahmen

Einen Sonderfall stellen Holzboote dar, die von vielen Versicherungen abgelehnt werden. Ebenfalls eine Ausnahme bilden Elektroboote, die für Versicherungen ein schlecht kalkulierbares Risiko darstellen und manchmal ausgeschlossen werden. Bei den Versicherungen sind außerdem anzufragen, Boote und Jachten mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 100km/h, Mehrrumpfboote, gewerblich genutzte oder ehemals gewerbliche genutzte Fahrzeuge sowie Jetskis.

Arten von Bootsversicherungen

Für die rechtliche und finanzielle Absicherung beim Besitz und beim Führen von Booten können unterschiedliche Arten von Bootsversicherungen abgeschlossen werden. Sie unterscheiden sich in erster Linie durch ihren Leistungsumfang und den damit verbundenen Kosten. Als Eigentümer von Segel- oder Motorbooten ist der Abschluss einer Versicherung auf jeden Fall ratsam. Aber selbst beim regelmäßigem Chartern eines Bootes oder beim Fahren mit einem Schlauchboot mit Motorantrieb eignet sich eine Bootsversicherung, um keine finanziellen Risiken einzugehen.

Bootsteilkasko

Die Bootsteilkasko besitzt einen recht großen Leistungsumfang, der für viele Besitzer und Bootsführer schon ausreichend ist. Die Versicherung kommt unter anderem für Kosten bei Beschädigungen und Zerstörungen sowie für den Verlust des Bootes durch Kentern auf. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Diebstahl und Sturmschäden ab Windstärke acht sind bei den meisten Bootsteilkaskoversicherungen ebenfalls inbegriffen. Zum Gesamtumfang zählen das gesamte Boot mit seiner maschinellen und technischen Ausstattung. Ein weiterer Vorteil dieser Versicherungsform ist die Regulierung von Schädigungen, die im Winterlager außerhalb des Wassers auftreten oder Defekte, die durch Transporte beziehungsweise Transportmittel entstehen.

Bootsvollkasko

Bei der Bootsvollkasko sind alle Leistungen der Bootsteilkasko bei den meisten Versicherungen inbegriffen. Hinzu kommt die Erstattung für Kosten, die durch eigenes Verschulden zustande gekommen sind. Dabei handelt es sich im Regelfall um Reparaturkosten nach einem Unfall oder Mängel, die durch das Auflaufen auf Grund entstanden sind. Je nach Versicherer kommt die Bootsvollkasko auch verstärkt für Schädigungen durch Vandalismus auf. Dieses Delikt hat in den vergangenen Jahren gerade bei Booten einen deutlichen Zuwachs erfahren, da diese oftmals leicht zugänglich sind. Zusätzlich existieren Tarife bei den Bootsvollkaskoversicherungen, bei denen der Bootanhänger mitversichert werden kann.

Bootshaftpflicht

Der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung ist selbst ohne Verpflichtung mehr als ratsam. Sie deckt in erster Linie Kosten ab, die der Bootsführer durch Verschulden an Sachen, Vermögen oder Personen verursacht hat. Dabei kann es sich um unterschiedliche Situationen wie das versehentliche Rammen eines anderen Bootes, die Beschädigungen an einem Steg beim Anlegemanöver oder die Verletzung einer anderen Person handeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte selbst oder eine andere Person als der Bootseigentümer am Ruder stand, wenn diese einen gültigen Bootsführerschein besitzt. Bei der Bootshaftpflichtversicherung ist die Deckungssumme entscheidend, denn gerade Personenschäden gehen mit hohen finanziellen Forderungen einher. Beginnend mit rund fünf Millionen kann die Deckungssumme bis zu 20 Millionen Euro und mehr bei größeren Yachten betragen. Die Bootshaftpflicht greift auch beim Ziehen von Wasserskiläufern und Parasailern.

Wer im Urlaub oder im Ausland auf das Bootsführen nicht verzichten möchte, sollte genau auf die Leistungsbeschreibungen der Bootshaftpflichtversicherung schauen, ob diese auch für im Ausland entstandene Schäden aufkommt.

Zusätzliche Bootsversicherungen

Wassersport unfallschutz.

Eine Wassersport Unfallschutzversicherung kann je nach Anbieter unterschiedliche Leistungsumfänge haben. Wer häufig beim Segeln und im Wassersport aktiv ist, könnte den Abschluss einer solchen Versicherung in Betracht ziehen, die unter anderem für Bergungskosten, Kosten für Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen, Schädigungen nach Tauchgängen, Sonnenbrand und Sonnenstich als Unfallereignis und für Sofortleistung bei Schwerverletzungen aufkommt. Bei den meisten Wassersport Unfallschutzversicherungen sind auch Körperschäden aufgrund der Rettung von Menschen, Tieren und Sachen inkludiert. Je nach Sport oder Fahrzeug muss der Versicherte individuell entscheiden, welche Leistungen bei dieser Versicherungsform unbedingt enthalten sein müssen, um umfassend abgesichert zu sein.

Wassersport Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung kann sich auch im Wassersport als besonders vorteilhaft erweisen, wenn ein Streit nach einem Unfall eskaliert, bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten oder bei Konflikten bei einem Kauf- oder Reparaturvertrag. Sie beinhaltet bei den meisten Versicherern eine umfassende Rechtsberatung und vertritt die eigenen Interessen vor Gericht. Je nach Leistungsbeschreibung ist der Versicherungsnehmer auch bei der Nutzung von fremden Booten und bei Aufenthalten im Ausland versichert. Inbegriffen sind bei verschiedenen Tarifen der Anhänger, der Bootstrailer und die zum Boot gehörigen Wassersportgeräte.

Versicherung für den Bootstrailer

Bei einem Bootstrailer ist in erster Linie die Zulassung entscheidend. Bei einem schwarzen Trailerkennzeichen greift automatisch die Pflichtversicherung mit eigenen Tarifen für Anhänger. Bei einem grünen Kennzeichen sind die Bootstrailer über das Zugfahrzeug versichert, wenn dieses angekoppelt ist. Kompliziert wird es, wenn der Anhänger nicht gekoppelt ist und durch Rangieren und Rollen für Schäden verantwortlich ist. Im Falle eines grünen Kennzeichens müsste der Besitzer dann für Kosten selbst aufkommen, bei einem schwarzen Kennzeichen greift die Versicherung.

Unabhängig von der Größe des Trailers ist die Farbe des Kennzeichens entscheidend für die Bootsversicherung

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung ist empfehlenswert, wenn mehrere Personen mit dem Boot unterwegs sind. Unfälle der Crew, der Gäste und des Skippers sind über diese Versicherungsform abgedeckt. Ob es sich um ein eigenes oder ein gechartertes Boot handelt, spielt dabei keine Rolle. Bei den meisten Versicherungen sind Landgänge bis zu 48 Stunden sowie Einsätze der Seenotrettung bis 50.000 Euro über die Insassenunfallversicherung abgedeckt. Selbst bei Rückführungskosten aus dem Ausland werden entsprechende Rechnungen von der Versicherung übernommen.

Die Insassen des Bootes sind über die Insassenunfallversicherung in der Regel mit abgesichert

Skipperhaftpflichtversicherung

Die Skipperhaftpflichtversicherung wurde speziell für Skipper entwickelt – Personen, die ein Boot oder eine Yacht führen, egal ob als Eigentümer oder Mieter. Sie deckt die finanzielle Haftung für Schäden ab, die durch das Führen des Bootes an Dritten verursacht wurden. Dies kann Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden umfassen. Zusätzlich sind oft auch Rechtsschutzkosten abgedeckt, die bei Rechtsstreitigkeiten entstehen können. Mit einer Skipperhaftpflichtversicherung kannst du als Skipper die Meere mit der Gewissheit durchqueren, dass du gegen eine Vielzahl von Risiken geschützt bist, die auf dem Wasser lauern können.

Mehr Informationen zur Skipperhaftpflicht

Was kostet eine Bootsversicherung?

Die Kosten einer Bootsversicherung lassen sich nicht pauschal beziffern, da diese je nach Anbieter und vor allem durch verschiedene Faktoren erheblich variieren können. Im Vorfeld lohnt sich definitiv ein Vergleich aller Versicherungen.

  • Bootstyp: Vergleichbar mit einem Auto unterscheiden sich die Tarife für verschiedene Bootstypen. Die Kosten für ein motorisiertes Schlauchboot sind logischerweise deutlich geringer als für eine Yacht. Als Basis zur Berechnung der Prämie wird der potenzielle Schaden herangezogen, der am Wasserfahrzeug entstehen kann. Der Wert eines Boots bestimmt somit die Höhe der Kosten entscheidend mit. Bei älteren Booten ist eine Bootshaftpflicht oftmals ausreichend, während neuere Boote mindestens mit einer Bootsteilkaskoversicherung abgesichert werden sollten.
  • Geltungsbereich: Wer mit seinem Boot ausschließlich in deutschen Gewässern unterwegs ist, profitiert gegenüber Bootsführern, die auch internationale Gewässer befahren, von niedrigeren Beiträgen. Beim Sparen hilft auch eine Saisonversicherung, wenn das Boot in den Wintermonaten sicher untergebracht und vor möglichen Schädigungen geschützt ist.
  • Selbstbeteiligung: Die Höhe der Selbstbeteiligung kann die Höhe der Versicherungsprämie in positivem Sinne beeinflussen. Wer selbst geringe Kosten übernimmt, kann bei der Bootsteilkasko oder der Bootsvollkasko sparen.
  • Schadensfreiheitsrabatte: Unfallfreies Bootfahren verringert die Kosten für die Versicherung im Laufe der Jahre erheblich, da viele Versicherungen den Versicherungsnehmern Schadensfreiheitsrabatte einräumen und umsichtiges und sicheres Fahren belohnen.
  • Kombiverträge: Wie bei allen Versicherungen sollte genau abgewogen werden, welche Leistungen überhaupt im Vertrag enthalten sein sollen. Kombinationen aus unterschiedlichen Leistungen können möglicherweise die Kosten für die Bootsversicherung erheblich reduzieren.

Wie ermittele ich den aktuellen Wert meines Bootes für die Bootsversicherung?

Bei der möglichst realistischen Wertermittlung eines Bootes gilt es, sich zunächst von den Gefühlswerten zu lösen, die damit verbunden sind. Faktoren wie das Alter und der Zustand des Bootes sind entscheidend, hinzu kommt die Beliebtheit des Bootstyps und die vorhandene Ausrüstung. All dies kann den Versicherungswert positiv oder negativ beeinflussen. Hilfreich ist das Vergleichen auf unterschiedlichen Portalen.

Werden dort vergleichbare oder ähnliche Boote angeboten, lässt sich ein realistischer Wert für die Versicherung festlegen. Sollte dies nicht zielführend sein, gibt es eine Abschreibungsregel, die unterstützend sein kann. Mit rund 30 Prozent Wertverlust im ersten Jahr gibt es hier den größten Unterschied zum Neupreis. Für jedes weitere Jahr lassen sich weitere fünf Prozent abziehen, um den ungefähren Wert zu ermitteln.

Im Internet lassen sich auch Anbieter finden, die online anhand der Angaben der Bootsbesitzer einen Wert ausrechnen können ( https://ratemyboat.de/ ).

Kosten für die Bootsversicherung berechnen

Zeitwert Berechnung: lineares und degressives Abschreibungsmodell

Der Zeitwert eines Bootes, in Bezug auf Bootsversicherungen, ist der Betrag, den das Boot zum Zeitpunkt des Verlustes oder der Beschädigung wert ist. Dieser Wert berücksichtigt die Abnutzung und den Wertverlust des Bootes durch Alterung und Gebrauch seit dem Kauf.

Die Berechnung des Zeitwerts ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der ursprüngliche Kaufpreis des Bootes ist der Ausgangspunkt. Von diesem Betrag wird dann die Abschreibung abgezogen. Die Abschreibung kann auf Basis des linearen oder degressiven Abschreibungsmodells berechnet werden. Beim linearen Modell wird ein konstanter Prozentsatz des Anschaffungswertes über die angenommene Lebensdauer des Bootes abgeschrieben. Beim degressiven Modell ist die Abschreibung in den ersten Jahren höher und nimmt dann ab.

Zusätzlich zu Alter und Gebrauch kann auch der Zustand des Bootes bei der Ermittlung des Zeitwerts eine Rolle spielen. Wenn das Boot gut gepflegt wurde und in ausgezeichnetem Zustand ist, kann sein Zeitwert höher sein als der eines vergleichbaren Bootes in schlechterem Zustand.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Zeitwert bei der Ermittlung der Versicherungssumme und der Prämien für eine Bootsversicherung eine wichtige Rolle spielt. Versicherungsunternehmen bieten oft zwei Arten von Policen an: Policen, die den Zeitwert decken, und solche, die den Neuwert (Wiederbeschaffungswert) decken. Bei einer Zeitwert-Police wird im Falle eines Totalverlustes oder Diebstahls die Summe ausgezahlt, die dem aktuellen Marktwert des Bootes zum Zeitpunkt des Verlustes entspricht. Eine Neuwert-Police hingegen würde die Kosten für den Kauf eines neuen, gleichwertigen Bootes decken.

Welche Schäden werden durch eine Bootsversicherung abgedeckt?

Für die Übernahme der auftretenden Schäden ist die Versicherungsart entscheidend. Mit einer Bootshaftpflichtversicherung sind hauptsächlich grundlegende Schädigungen abgedeckt, die durch den Bootsführer verursacht wurden. Dabei handelt es sich Schäden an anderen Booten nach einem Unfall, Beschädigungen von Sachen wie bei einem Anlegemanöver an einem Steg und vor allem Personenschäden.

Eine Teilkasko bei den Bootsversicherungen ist für die Übernahme von Kosten bei Beschädigungen und Zerstörungen sowie für den Verlust des Bootes durch Kentern oder Schäden durch Brand, Blitzschlag, Diebstahl und Sturmschäden ab Windstärke acht zuständig.

Die umfassendste Absicherung bietet eine Bootsvollkasko , die alle Leistungen einer Bootsteilkasko beinhaltet und zusätzliche Kosten erstattet, die durch eigenes Verschulden am Boot entstanden sein können, wie Reparaturen nach einem Unfall oder dem Grundlaufen.

Bootsversicherung: Kollisionsschaden durch Unfall mit anderem Boot

Schlepphilfe

Ist ein Boot beispielsweise durch eine Kollision fahr unfähig, muss es abgeschleppt werden. Dazu wird in der Regel ein Schlepper gemietet, der das Boot sicher in den nächsten Hafen oder das nächste Dock schleppt. Die Kosten für eine solche Schlepphilfe ist in den meisten Tarifen nicht inkludiert und müssen von dem Schiffseigner selbst übernommen werden. Wer nicht darauf verzichten möchte, muss etwas tiefer in die Tasche greifen und einen der hochpreisigen All-Inklusive-Tarife auswählen.

Schlepphilfe ist oft nicht im Tarif enthalten und muss separat abgeschlossen werden.

Wrackbeseitigung

Sinkt das Boot aufgrund eines Schadens auf den Grund, so muss dieses nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geborgen werden. Dies kann, je nach Größe des Boots und dem Ort des Geschehens, eine sehr kostspielige Angelegenheit werden. Nicht selten ist dafür ein großer Schwimmkran notwendig, der das Wrack vom Grund des Sees oder Flusses birgt.

Wrackbeseitigung ist in der Regel über die Vollkaskoversicherung abgedeckt

Die Wrackbergung und Wrackbeseitigung (Entsorgung des verunglückten bzw. gesunkenen Bootes) ist in den allermeisten Fällen aber durch die Bootskaskoversicherung abgedeckt. Lediglich die Schadenshöhe kann hier von Versicherer zu Versicherer variieren. Beispielsweise liegt die maximale Schadenshöhe bei der Allianz hier bei 2 Millionen Euro.

Ist mein Boot auch außerhalb des Wassers durch die Bootsversicherung geschützt?

Bei einer Bootsversicherung besteht ein Schutz auch für alle üblichen Aufenthalte der versicherten Sachen außerhalb des Wassers. Darunter sind die Winterlagerung und Werftaufenthalte zu verstehen, inklusive des Anlandnehmens und Zuwasserlassens. Bei dem Transport der Boote kann je nach Versicherung ein entsprechender Schutz vorliegen, wenn dieser in den Leistungen vereinbart wurde.

Bootsversicherung: Schäden am Standplatz sind abgedeckt

Mietsachschäden oft Teil der Haftpflichtversicherung

Mietsachschäden beziehen sich auf Schäden, die an einem gemieteten oder geleasten Boot entstehen, während es sich in der Obhut des Mieters oder Leasingnehmers befindet. In der Bootsversicherung wird dieser spezielle Schutz oft als Teil der Haftpflichtversicherung angeboten.

Bootsversicherungspolicen variieren je nach Anbieter und individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers. Einige Policen können Mietsachschäden bis zu einem bestimmten Betrag abdecken, während andere möglicherweise zusätzlichen Schutz für solche Schäden als optionalen Zusatz anbieten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Mietsachschaden-Schutz in der Regel nur Schäden abdeckt, die während der normalen Nutzung des Bootes entstehen. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen verursacht werden, sind in der Regel nicht abgedeckt.

Die Bestimmung der Höhe der Deckung für Mietsachschäden kann je nach Art und Wert des gemieteten oder geleasten Bootes variieren. In vielen Fällen wird die Deckungssumme auf der Grundlage des aktuellen Marktwerts des Bootes festgelegt.

Um sicherzustellen, dass Sie über den richtigen Schutz für Mietsachschäden verfügen, sollten Sie Ihre Bootsversicherungspolice sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Ihren Versicherungsberater um Rat fragen. Es kann auch hilfreich sein, das Miet- oder Leasingabkommen sorgfältig zu lesen, um sicherzustellen, dass Sie die Verantwortung für Schäden, die während der Mietdauer auftreten können, vollständig verstehen.

Einige Bootsversicherungen können auch einen Mietsachschadenschutz für Zubehör und persönliche Gegenstände anbieten, die sich an Bord des gemieteten Bootes befinden. Die spezifischen Bedingungen für die Deckung von Mietsachschäden können von Anbieter zu Anbieter und von Police zu Police erheblich variieren, daher ist es wichtig, die Details Ihrer Bootsversicherungspolice genau zu verstehen.

Welche Schäden bzw. Vergehen sind nicht durch eine Bootsversicherung abgedeckt?

Bei einer Bootsvollkasko werden die meisten Schäden, die bei anderen Booten und am eigenen Boot vorliegen, reguliert. Sollte eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz. Dies ist bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sonstiger Fahruntüchtigkeit sowie zu stark überhöhter Geschwindigkeit der Fall.

Zudem gibt es Einschränkungen bei einigen Versicherungen, wenn Schäden durch Witterungseinflüsse sowie durch Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler verursacht wurden.

Gibt es eine Bootsversicherungspflicht?

Nein, in Deutschland gibt es keine Bootsversicherungspflicht. Sie wird bei häufigen Fahrten und beim Besitz eines Bootes empfohlen, um im Falle eines Unfalls umfassend abgesichert zu sein. Gerade bei Unfällen mit Personen können die Forderungen die Millionenhöhe erreichen und zur existenziellen Bedrohung werden.

In einigen Ländern in Europa ist eine Bootshaftpflichtversicherung verpflichtend. Dazu gehören unter anderem die Niederlande , Italien , Kroatien und die Schweiz, in denen der Nachweis stets vorzeigbar mit sich geführt werden muss.

Wie melde ich einen Schaden bei der Bootsversicherung richtig?

Schon vor dem Antritt der Fahrt sollten die wichtigsten Papiere innerhalb kürzester Zeit griffbereit sein:

  • Versicherungspolice in Kopie
  • die zuständige Nummer der Schadenshotline oder eine entsprechende App
  • Schadenformular
  • Kamera (in Form eines Fotoapparates oder eines Smartphones)

Damit die Versicherung den Schaden möglichst schnell und ohne bürokratischen Aufwand regulieren kann, sollten folgende Maßnahmen nach einem Unfall ergriffen werden:

  • Nach dem Unfall sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten und Folgeschäden vermieden werden.
  • Bei einem Einbruch-, Diebstahl- oder Feuerschaden unbedingt die Polizei rufen und die Anzeige dokumentieren lassen.
  • Vom Schaden möglichst viele Fotos von unterschiedlichen Richtungen machen.
  • Den Schaden in einem Formular erfassen und wenn gefordert noch umfassend schildern.
  • Im Fall eines Kollisionsschadens Protokoll anfertigen und unterschreiben lassen.
  • Alle Rechnungen, die aufgrund von Reparaturen usw. anfallen, sammeln und geschlossen bei der Versicherung einreichen.
  • Bei sehr umfassenden Schäden ein Schadensgutachten erstellen lassen.

Häufige Fragen zur Bootsversicherung

Das ist eine individuelle Entscheidung. Selbst bei kleineren Motor- und Segelbooten kann sich eine Haftpflichtversicherung auszahlen. Bei einer Bootsvollkasko, die mit höheren Beiträgen verbunden ist, sollte exakt abgeschätzt werden, ob sich das Investment wirklich lohnt. Kostet das Boot mehr als 5.000 Euro, kann ein vollständiger Ersatz schon sehr wertvoll sein.

Eine Bootsversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend. Lohnend ist sie für Eigentümer von Segel- oder Motorbooten sowie für Personen, die häufig mit Charterbooten unterwegs sind. Unfälle mit Ruder- oder Paddelbooten sind über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 96 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geht die Kaskoversicherung auf den Käufer des Bootes über. Dieser kann das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Bei einer Haftpflichtversicherung endet diese mit dem Verkauf. Die Kopie des Kaufvertrages ist der Versicherung zuzusenden.

Dieser Umstand muss zwingend mit der Versicherung abgeklärt werden. Ist der Versicherungsnehmer als Verantwortlicher an Bord, wird in der Regel keine Unterscheidung getroffen. In dies nicht der Fall muss möglicherweise eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Für Gewerbetreibende gibt es eigene Versicherungsangebote, die in ihrer Zahl weitaus kleiner sind als bei privaten Versicherungen.

Sowohl Segeljollen als auch normale Motorboote sind im Regelfall durch eine Bootsversicherung abgedeckt. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, eine speziell auf den Bootstyp abgestimmte Versicherung abzuschließen. Dies ist beispielsweise bei sehr teuren Yachten der Fall. Hier gibt es spezielle Yachtversicherungen, welche sämtliche Schäden rund um diesen Bootstypen abbilden. Eine Yachtversicherung wird dabei von allen gängigen Versicherern wie bspw. der Gothaer, Nautima, dem ADAC oder Pantaenius angeboten.

Eine Versicherung für Boote wird von fast allen großen Versicherungen angeboten. Sowohl die Allianz, der ADAC, als auch die Gothaer oder die Helvetia bieten eine Versicherung explizit für fast alle Bootstypen an. Daneben gibt es noch einige weitere Versicherer, die sich speziell auf Wassersportversicherungen spezialisiert haben. Dazu gehören unter anderem Pantaenius, Neubacher, Nammert oder auch Basler.

Die sogenannte Allgefahrendeckung bezeichnet den Versicherungsschutz, der alle nur erdenklichen Gefahren abdeckt, solange diese nicht explizit vom Versicherer in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. Viele Versicherer schließen einige Schadensfälle explizit aus, sodass eine Allgefahrendeckung hier nicht gilt. Daher ist es sehr empfehlenswert, sich die Versicherungsbedingungen genauestens durchzulesen, bevor das eigene Schiff versichert wird.

Ja, Außenborder sind als Teil eines Boots oder Schiffes vollständig von der Bootsversicherung abgedeckt. Etwaige Schäden können daher im Schadensfall geltend gemacht und an den Versicherer übergeben werden.

Wer sein Boot zum Angeln benutzt, der wird sich fragen, ob die Ausrüstung hier ebenfalls von der Versicherung abgedeckt ist. Dies ist in der Regel jedoch nicht der Fall, weshalb es sich lohnen kann, eine separate Angelversicherung abzuschließen. Diese deckt alle Eventualitäten ab.

Viele große Versicherungsanbieter wie die Allianz bieten eine Yachtversicherung an. Dies umfasst sowohl eine Kaskoversicherung, als auch eine Haftpflichtversicherung, die Bootseigner hier abschließen können.

Daneben bieten aber auch reine Spezialisten wie Nammert, Eerdmans, Pantaenius, Nautima oder Dehmer Bootsversicherungen an, die in den Versicherungskonditionen deutlich besser auf den Bootseigner und dessen Ansprüche zugeschnitten sind.

Der Versicherungsschutz ist hier in allen Fällen gegeben, jedoch gibt es vor allem beim Preis und bei den Konditionen größere Unterschiede.

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Quellen aller Bilder aus diesem Artikel (Reihenfolge aus Artikel)

  • Bootsversicherung: thodonal / stock.adobe.com
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  • Paddelboot Bootsversicherung: tettygreen / stock.adobe.com
  • Ruderboot Bootsversicherung: tettygreen / stock.adobe.com
  • Schlauchboot Bootsversicherung: tettygreen / stock.adobe.com
  • Segeljolle Bootsversicherung: tettygreen / stock.adobe.com
  • Segelyacht Bootsversicherung: tettygreen / stock.adobe.com
  • Schäden an und durch Beiboote müssen oft extra versichert werden: Martina Berg / stock.adobe.com
  • Unabhängig von der Größe des Trailers ist die Farbe des Kennzeichens entscheidend für die Bootsversicherung: goce risteski / stock.adobe.com
  • Die Insassen des Bootes sind über die Insassenunfallversicherung in der Regel mit abgesichert: Sergey / stock.adobe.com
  • Bootsversicherung: Kollisionsschaden durch Unfall mit anderem Boot: Nigel / stock.adobe.com
  • Bootsversicherung: Totalschaden einer Segelyacht: artemzavarzin / stock.adobe.com
  • Bootsversicherung: Schäden durch Wettereinflüsse: elenaverhoturova / stock.adobe.com
  • Schlepphilfe ist oft nicht im Tarif enthalten und muss separat abgeschlossen werden.: Alexey Seafarer / stock.adobe.com
  • Wrackbeseitigung ist in der Regel über die Vollkaskoversicherung abgedeckt: pr2is / stock.adobe.com
  • Bootsversicherung: Schäden am Standplatz sind abgedeckt: Philipimage / stock.adobe.com
  • Bootsversicherung: Viele Versicherungen decken auch Bootsversicherung: Schäden beim Transport ab: Roman Babakin / stock.adobe.com
  • Bootsversicherung: Schäden beim Wässern des Bootes sind abgedeckt: sokko_natalia / stock.adobe.com

Christoph beim Angeln

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Moin! 👋 Ich bin  Christoph , seit 25 Jahren leidenschaftlicher Angler und Autor dieses Artikels. Hier auf Angelmagazin.de teile ich mein Wissen mit euch. Wenn dir der Artikel gefallen hat, würde ich mich sehr über eine Bewertung freuen. Und wenn du magst, kannst du mir hier noch einen Kaffee ☕🙂 ausgeben.

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Ich finde diesen Artikel sehr informativ und hilfreich! Eine Frage, die sich mir dennoch stellt ist, wie die Versicherungsprämie bei Bootsversicherungen normalerweise berechnet wird? Wird sie durch Faktoren wie das Alter und den Zustand des Bootes beeinflusst?

Hallo Martina, vielen Dank für deine Frage.

Die Prämien für Bootsversicherungen werden in der Tat durch mehrere Faktoren bestimmt. Das Alter und der Zustand des Bootes spielen dabei eine wichtige Rolle, ebenso wie der Wert des Bootes und das Einsatzgebiet. Manchmal berücksichtigen Versicherungen auch den Erfahrungshintergrund und das Alter des Bootsbesitzers.

VG Christoph

Kannst du bitte näher auf den Unterschied zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung für Boote eingehen? Sind die Abdeckungen ähnlich wie bei Autoversicherungen? Danke und viele Grüße, Max

In der Tat sind die Unterschiede ähnlich wie bei Autoversicherungen. Die Teilkasko deckt in der Regel Ereignisse wie Feuer, Explosion, Diebstahl oder Schäden durch Naturgewalten ab. Eine Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich noch Schäden, die du selbst an deinem Boot verursacht hast, etwa durch Unachtsamkeit oder Unfälle.

Ich frage mich, ob eine Bootsversicherung auch Deckung für persönliche Gegenstände bietet, die sich an Bord befinden, wie z.B. Smartphone oder persönliche Wertsachen? Wie kann ich diese im Schadenfall geltend machen bzw. wer prüft das?

ob persönliche Gegenstände abgedeckt sind, hängt stark von der spezifischen Police ab. Einige Versicherungspolicen bieten diese Deckung an, oft jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag. Es ist ratsam, diese Frage mit Ihrer Versicherungsgesellschaft direkt zu klären oder gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung für solche Gegenstände in Betracht zu ziehen.

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Christoph beim Angeln

Christoph Hein Chefredakteur & Angelexperte

Moin. Ich bin Christoph, Gründer und Chefredakteur von Angelmagazin.de. Ich komme aus der Nähe von Bremen und bin seit rund 25 Jahren aktiver Angler. Mein Hausgewässer ist die Weser, wo ich sowohl vom Ufer, als auch vom Boot unterwegs bin. Meine Zielfische sind vor allem Zander und Barsch, gelegentlich aber auch Hecht, Forelle und Rapfen.

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Bootsversicherung Vergleich 2024: Jetzt alle Angebote vergleichen!

Bootsversicherung Vergleich 2024: Jetzt alle Angebote vergleichen!

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Welche Versicherungen sind auf dem Wasser wichtig?

Bei einer Bootsversicherung kann ein Vergleich zu den passenden Angeboten führen.

Haben Sie mit Ihrem Boot einen Unfall oder wird es durch Fahrfehler beschädigt, stellt sich auch hier die Frage, wer die Kosten trägt und welche Schäden überhaupt übernommen werden. Im Gegensatz zum Straßenverkehr gelten auf dem Wasser etwas andere Vorschriften was den Versicherungsschutz anbelangt. Wie die Schadensregulierung erfolgt, hängt davon ab, ob eine Versicherung vorhanden ist. Doch welche Versicherung ist auf dem Wasser notwendig und besteht eine Versicherungspflicht? Können Sie eine passende Bootsversicherung durch einen Vergleich finden?

Diese und weitere Fragen erläutern wir in folgendem Ratgeber näher. Darüber hinaus betrachten wir, mit welchen Kosten Sie bei den verschiedenen Versicherungsarten rechnen müssen und wovon diese in der Regel abhängen.

Inhaltsverzeichnis:

FAQ: Bootsversicherung

Nein. In Deutschland gibt es im Wassersport keine Pflicht, eine Versicherung abzuschließen. Dennoch wird ein Abschluss empfohlen, da die Kosten bei selbst zu tragenden Schäden durchaus hoch ausfallen können.

Entscheiden sich Wassersportler für eine Versicherung, sind eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung zu empfehlen. Welche die passende Versicherung ist, kann ein Vergleich der Angebote verdeutlichen. Worauf Sie dabei achten sollten, haben wir hier zusammengefasst .

Das ist je nach Versicherungsart und Inhalt der Police unterschiedlich. Der Geltungsbereich der Versicherung, die Größe und der Wert sowie das Alter des Bootes spielen ebenfalls eine Rolle. Die Spanne der Kosten kann sich zwischen durchschnittlich 40 und 450 Euro im Jahr bewegen, aber auch höher ausfallen. Nutzen Sie den Rechner hier , um sich einem Überblick zu möglichen Beiträgen anzeigen zu lassen.

Beitragsrechner für Bootsversicherungen

Nutzen Sie den nachfolgenden Rechner , um mögliche Versicherungsbeiträge für eine Bootsversicherung zu berechnen:

Gibt es eine Versicherungspflicht für Boote?

Yachtversicherungen: Ein Vergleich der Regeln im Ausland kann vor Problemen schützen.

Eine Pflicht , das Boot oder die Yacht zu versichern, gibt es in Deutschland nicht . Es muss also weder eine Haftpflicht- noch eine Kasko- oder Diebstahlversicherung vorhanden sein. Dennoch ist es ratsam , über eine oder mehrere dieser Versicherungen nachzudenken. Kommt es auf dem Wasser zu einem Unfall oder einem Schaden, kann das ohne Versicherungsschutz durchaus sehr kostspielig werden. Hier unterscheiden sich Straßen- und Wasserverkehr nicht. Allerdings ist eine Bootsversicherung im Vergleich zur Kfz-Versicherung etwas anders aufgebaut.

Haben Sie bereits eine Versicherung, ist ein Blick in die Police wichtig. Private Haftpflichtversicherungen decken meist nicht alle Schäden ab. So sind in der Regel Ansprüche von Dritten nicht inbegriffen, wenn diese von Bootsfahrern durch das eigene motorisierte Wasserfahrzeug verursacht wurden. Je nach Leistungsumfang der Police ist in der Regel jedoch die Nutzung Paddel-, Tret- oder Ruderbooten enthalten. Prüfen Sie die Inhalte Ihrer Versicherung am besten bevor Sie auf dem Wasser unterwegs sind.

Achtung: Im Ausland können andere Vorgaben gelten und eine spezielle Bootsversicherung verpflichtend sein . Das trifft unter anderem auf Italien, Spanien oder die Schweiz zu. Hier benötigen Sie eine Auslandsbestätigung der Bootshaftpflichtversicherung. Ein Vergleich der einzelnen Bedingungen im Ausland kann dabei helfen, zu bestimmen, welcher Versicherungsschutz vorliegen muss.

Wer versichert Boote? Neben den bekannten großen Versicherungsanbietern gibt es auch Versicherungsunternehmen, die nur im Bereich Wassersport tätig sind. Sie können eine solche Bootsversicherung oft online abschließen oder sich von einem Versicherungsvertreter beraten lassen.

Boots- und Yachtversicherung im Vergleich: Was deckt eine Versicherung ab?

Wenn Sie für eine Bootsversicherung online einen Vergleich durchführen oder sich direkt beim Versicherungsvertreter informieren, kann es hilfreich sein, zu wissen, wann welche Versicherung überhaupt greift .

Bootskaskoversicherung: Ein Vergleich der Leistungsumfänge ist ratsam.

Eine Bootshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Sach-, Vermögens- und Personenschäden ab, die durch die Nutzung von Wassersportgeräten verursacht werden. Dabei ist es oft so, dass eine solche Police nicht nur den Halter einschließt, sondern alle Personen, die berechtigt sind, das Boot bzw. Wasserfahrzeug zu führen. Sie ist nicht direkt mit einer Kfz-Versicherung vergleichbar, da bei einer Wassersportversicherung der Geltungsbereich weitaus detaillierter definiert ist und sie bestimmte Schadensfälle auch ausschließen kann. Daher sollten Sie bei einer Bootsversicherung im Vergleich darauf achten, welche Situationen und Schadensfälle explizit benannt sind.

Das gilt auch für eine Bootskaskosversicherung . Diese deckt Schäden am eigenen Boot ab – so zum Beispiel nach einem Kentern, Motorschaden oder Mastbruch. Eine Bootsrechtschutzversicherung übernimmt dann Kosten, die bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Führen eines Wasserfahrzeugs oder nach einem Schadensfall entstehen.

Welche Schäden genau abgedeckt sind, ist individuell in der Police festgehalten. Hier wird auch bestimmt, wie hoch die maximale Deckungssumme ist und welchen Selbstbehalt Versicherungsnehmer tragen müssen. Daher sollte bei einer Yacht- oder Motorboot-Haftpflichtversicherung ein Vergleich der Angebote auch dazu dienen, diese Punkte abzuklären . Das gilt natürlich auch bei einer Bootsversicherung, die Vollkasko bietet. Ein Vergleich kann hier zum Beispiel auch herausstellen, ob ein Schutz vor Diebstahl inbegriffen ist und wie hoch die Selbstbeteiligung bei der Regulierung liegt.

Beispiele für Schadensfälle bei Booten

Grundsätzlich ist eine Bootshaftpflichtversicherung immer ratsam . Diese kommt beispielsweise zum Einsatz, wenn Sie beim Anlegen durch Fahrfehler andere Boote beschädigen oder am Anleger einen Schaden verursachen. Ohne eine Versicherung müssten Sie die Kosten gänzlich allein tragen. Sind diese Schäden in der Police enthalten, werden sie komplett oder mit Eigenanteil übernommen.

Handelt es sich bei dem Fahrfehler allerdings um grobe Fahrlässigkeit , kann der Versicherungsschutz wie beim Auto wegfallen. Eine solche Fahrlässigkeit kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn Sie wichtige Sicherungsmaßnahmen oder Vorkehrungen nicht beachtet bzw. nicht getroffen haben und der Schadensfall durch diese hätte verhindert oder vermindert werden können. Die Versicherung kann die Zahlung verweigern oder kürzen , sodass Sie den Schaden bzw. die Restsumme selbst tragen müssen.

Vergleich: Bei einer Bootsversicherung können Transportschäden inbegriffen sein.

Eine Bootskasko wird unter anderem wirksam, wenn Sie selbst Ihr Boot beschädigen. Fahren Sie in zu flache Gewässer und beschädigen Sie dadurch die Antriebsschraube oder bricht bei einer Fahrt der Mast des Segelboots, werden diese Schäden üblicherweise von der Kasko übernommen. Gleiches gilt für andere technische Defekte oder Brandschäden .

Auch ein Diebstahl kann in einer Kaskoversicherung enthalten sein. Wichtig ist, dass meist nur mit dem Boot fest verbundene Gegenstände im Versicherungsschutz inbegriffen sind – so zum Beispiel Funkgeräte, Kompass oder andere technische verbaute Geräte. Ausführliche Klauseln diesbezüglich finden Sie in der Regel erst im Angebot zur Bootsversicherung. Im Vergleich kann dennoch bereits benannt sein, ob Diebstahl grundsätzlich abgedeckt ist oder nicht.

Bei den Boots- und Yachtversicherungen in einem Vergleich sollten Sie auch darauf achten, ob Bergungskosten nach einem Unfall oder Unglück ebenfalls enthalten sind und bis zu welcher Höhe diese übernommen werden. Das gilt ebenso für Transportschäden , wenn das Boot per Anhänger zu einem anderen Liegeplatz befördert wird. Prüfen Sie die Versicherung auch dahingehend, ob Sturmschäden inkludiert sind,

Als häufige Schäden , die in der Regel von einer Bootsversicherung abgedeckt werden, gelten folgende :

  • Grundberührungen
  • Technische Schäden oder Defekte
  • Kollisionsschäden
  • Sturmschäden
  • Feuerschäden
  • Transportschäden

Kosten sparen durch einen Vergleich: Bootsversicherung können teuer sein

Bootsversicherung: Ein Vergleich bietet einen Überblick zu den Kosten.

Haben Sie eine passende Bootsversicherung durch einen Vergleich online oder bei einem Versicherungsvertreter gefunden, geht es dann um die Kosten . Pauschale Aussagen zu den Kosten sind eher schwierig, da diese von vielen Faktoren beeinflusst werden. Die Höhe der Beiträge hängt in erster Linie von der Art der Versicherung, vom Leistungsumfang der Police sowie vom Wert, Größe und Alter des Bootes ab.

Bei den Kosten wird zwischen den folgenden Bootstypen unterschieden:

  • Motorboot, Motoryacht, Schlauchboot, Jetboot
  • Segelboot, Segelyacht, Katamaran, Jolle, Rennyacht

Darüber hinaus kann auch wichtig sein, in welchem Fahrtgebiet das Boot genutzt wird. Des Weiteren spielt es eine Rolle, ob Sie nur den Fahrzeugführer oder auch die Crew versichern wollen. So ist die Spanne der möglichen Jahresbeiträge recht weit gefasst und kann sich durchaus zwischen 40 und 450 Euro bewegen und gegebenenfalls auch höher ausfallen. Daher kann bei einer Bootsversicherung ein Vergleich die möglichen Angebote durchaus eingrenzen und bei der Auswahl hilfreich sein.

Über den Autor

Dörte

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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Auch Ihr Trecker benötigt eine Versicherung. Im Vergleich zur Kfz-Versicherung gibt es jedoch kaum Unterschiede.

Traktoren sind langsamer und schwerfälliger als Pkw. Trotzdem gilt auch für sie die Versicherungspflicht. Mindestens eine Haftpflichtversicherung ist nötig. Dabei bieten manche Versicherungsgeber eine spezielle Traktor-Versicherung an. Für Ihren Vergleich haben wir ein paar Tipps.

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Sie sind neuer Eigner eines Bootes oder einer Yacht? Dann zunächst einmal: „Herzlichen Glückwunsch!“. Wenn Sie sich zum ersten Mal mit dem Thema „Versicherungen für Boote“ beschäftigen, wissen wir, dass es viele offene Fragen gibt. Mit unserem Ratgeber wollen wir einige der häufigsten Fragen zu diesem Thema beantworten und hoffen, Ihnen damit ein Stück weiter helfen zu können. Begriffserläuterungen finden Sie bei uns im Glossar oder rufen Sie an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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  • Erstattung der Bergungskosten unabhängig Höhe der Versicherungssumme
  • Entfall der Selbstbeteiligung bei vielen Schadensursachen

Top Bootshaftpflicht Features

  • Mitversicherung von Crew Ansprüchen, falls der Rudergänger einen Fehler machen sollte
  • Das Beiboot ist bis 50PS mitversichert
  • Volle Deckung von Mietsach- und Vermögensschäden
  • Erweiterte Gewässerschadendeckung bei Schäden durch höhere Gewalt
  • Schutz vor unbegründeten Ansprüche

Häufige Fragen zur Kasko Bootsversicherung 

In unserem ersten Teil dieser Bootsversicherung FAQ geht es um die Bootskaskoversicherung.

Welche Schäden deckt die Bootskasko?

Die Kasko Bootsversicherung deckt Schäden oder Verluste an Ihrem eigenen Boot. Typisch sind Diebstahl, Grundberührungen, Sturmschäden oder der Verlust durch Kenterung. Unser Kaskovertrag enthält eine All-Gefahren-Deckung und eine “Unanfechtbare Feste Taxe”, so bekommen Sie auch nach Jahren immer bei einem Totalverlust Ihre Versicherungssumme im Ganzen ausgezahlt. Teilschäden werden ohne Abzüge “Neu für Alt” entschädigt. Darüber hinaus werden auch Bergungs- und Wrackbeseitungskosten mit einer hohen Summe zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme eingeschlossen, denn diese Maßnahmen können oft sehr teuer werden.

Wir empfehlen diese Bootsversicherung auch aus diesem Grund: Anders als bei Kraftfahrzeugen gilt bei Booten nicht die Gefährdungshaftung, sondern die Verschuldenshaftung . Ein Bootshaftpflicht-Versicherer zahlt also nur, wenn eine Verschuldung vorliegt. Reißt sich beispielsweise eine benachbarte Yacht im Hafen trotz guter Sicherung bei einem Sturm los und beschädigt Ihr Boot, würde seine Haftpflichtversicherung für Ihren Schaden nicht aufkommen. Nur Ihre eigene Yacht-Kaskoversicherung kann in diesem Fall dafür sorgen, dass Sie nicht auf Ihren Reparaturkosten sitzen bleiben.

Was bedeutet Allgefahrendeckung bei der Kasko Bootsversicherung?

Die Allgefahrendeckung beinhaltet eine Absicherung gegen alle Gefahren, die nicht durch einen Ausschluss benannt sind. Das ist wesentlich übersichtlicher, denn so können Formulierungen von Einzelgefahren weniger Missverständnisse auslösen. Dies bedeutet für Sie eine Beweislastumkehr: Der Versicherer müsste Ihnen im Schadensfall nachweisen, dass der Schaden durch einen Ausschluss erfasst ist und somit nicht versichert ist.

Die Kasko Bootsversicherung leistet im Rahmen des Vertrages nicht bei Schäden durch best. Witterungseinflüsse, Schimmel, Nagetiere, sowie bei Vorsatz, Betrug, Terror- oder Kriegsschäden. Die kompletten Ausschlüsse sind unter §4 unserer Yacht Kasko Bedingungen aufgeführt.

Gilt Vandalismus eigentlich mitversichert?

Ja, es ist eine All-Gefahren-Deckung und Vandalismus ist nicht unter den Ausschlüssen genannt (siehe §4 unserer Yacht Kasko Bootsversicherungs-Bedingungen), insofern ist das versichert.

Was kann man bei der Kasko Bootsversicherung alles mitversichern?

Sie können neben dem Boot selber auch Ihren Trailer, Winterlagerblöcke, Außenborder und sog. "persönliche Effekte und loses Inventar" versichern. Zu letzteren gehören Gegenstände die nicht zum Bootszubehör zählen, die sie aber mit auf See nehmen und sich in ihrem Besitz befinden. Dazu zählt (wetterfeste) Kleidung, Bettwäsche, Handy, Laptop, Kochgeschirr, Angeln oder auch Wasserski. Teure Uhren fallen nicht darunter, denn diese gehören in die Kategorie Schmuck und sind nicht über eine Bootskasko zu versichern. Navigationsinstrumente, Seekarten, Schwimmwesten, Anker, Festmacherleinen und Bootsfender zählen zur nautischen Ausrüstung und sind immer mitversichert.

Kann ich meinen Außenborder mitversichern?

Klar, bitte listen Sie diesen bei diesem Bootsversicherungs Rechner (oder Antrag) mit der entsprechenden Versicherungssumme auf. Diese gilt auch als unanfechtbare feste Taxe und stellt z.B. im Diebstahlsfall die Entschädigungsleistung dar. Denken Sie daran: Der Außenborder muss mit einem Außenborderschloss gesichert werden.

Wozu dient die optionale "Erweiterte Maschinenschadendeckung"?

Im Rahmen des Kaskovertrages sind grundsätzlich Schäden aufgrund äußerer Einwirkung (z.B. Feuer, Sinken, Diebstahl der gesamten Maschine oder einzelner Teile etc.) versichert. Auch kommt die Kasko Bootsversicherung im Rahmen des Kaskovertrages bei Abschleppkosten - z.B. als Folge eines Kolbenfressers oder einer defekten Zylinderkopfdichtung - auf.

Die Behebung bzw. Reparatur von Betriebsschäden an der inneren Maschine sind jedoch "automatisch" nur bis zu 3 Jahre alten Booten mitversichert, ansonsten ist eine Deckung gegen Aufpreis für Boote bis 15 Jahre mit der erweiterten Maschinenschadendeckung möglich.

Die Versicherungssumme bei der Bootsversicherung

Als Versicherungssumme sollte man immer den Kaufpreis angeben. Wenn der Kauf jedoch schon längere Zeit her ist, ist ein Marktwert vergleichbarer Yachten geeignet, um die Versicherungssumme zu ermitteln. Sollten nach dem Kauf der Yacht wertsteigernde Investitionen am Boot getätigt worden sein, können diese gegen Nachweise mitversichert werden.

Was bedeutet UNANFECHTBARE Feste Taxe bei der Kasko Bootsversicherung?

Durch die unanfechtbare feste Taxe bekommen Sie bei einem Totalschaden (z.B. durch Feuer, Kenterung, Diebstahl) garantiert die Summe ausgezahlt, die Sie als Versicherungssumme angegeben haben. Und das über den gesamten Versicherungszeitraum, garantiert und ohne Berücksichtigung von Neuwert, Kaufpreis und Zeitwert.

Woher nehme ich den Neuwert für die Kasko Bootsversicherungsberechnung

Den Neuwert berechnet man, indem man anhand der Marktpreise neuwertiger Yachten vergleicht. Beispielsweise kostet eine Segelyacht der 40 Fuß Mittelklasse, wenn Sie zwanzig Jahre alt ist ca. 100.000,00 EUR. Das Nachfolgemodell wird vom Hersteller aktuell mit Ausstattung für 380.000,00 EUR verkauft. Dies wäre der anzugebende Neuwert.

Woher nehme ich die Segelfläche?

Häufig kann man dem Bootsschein oder auf der Webseite des Herstellers oder auch Gebrauchtbootbörsen genaue Auskünfte zu allen Bootsdaten erhalten. Alternativ ist es natürlich auch möglich - mit Hilfe der Mathematik - anhand der Masthöhe und der Baumlänge bzw. dem Abstand zwischen Mast und Vorstag die Segelfläche am Wind zu berechnen. Zu dem Großsegel addiert man die Arbeitsfock (im Prinzip das Dreieck zwischen Mast, Vorstag und Deck). Siehe auch Berechnung der Segelfläche (Quelle: Black Sails Segelmacherei).

Muss ich mein Segelboot gegen Diebstahl anschließen, um versichert zu sein?

Nein, das Schiff muss ganz normal mit Leinen festgemacht sein, das Schiebeluk sollte verschlossen sein, damit es den Dieben nicht zu einfach gemacht wird, ins Innere der Yachten zu kommen. Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl besteht auch dann, wenn sich die Sachen im abgedeckten und/oder verzurrtem Fahrzeug befinden. Aber Achtung: Der Außenborder muss mit einem Außenborderschloss gesichert sein.

Brauche ich für meinen Bootstrailer eine evB?

Bootstrailer bekommen in der Regel ein grünes Kennzeichen und sind damit zulassungs- aber nicht versicherungspflichtig. Insofern brauchen Sie keine evB, wenn Sie ein Kennzeichen für Ihren Trailer beantragen.

Brand

Fragen zur Bootshaftpflicht und weiteren Bootsversicherungen

Der zweite Part unsere Bootsversicherungs FAQ klärt häufige Fragen zur Bootshaftpflicht, Insassenunfallversicherung  und Rechtsschutzversicherung für Yachteigener.

Welche Schäden deckt die Haftpflicht Bootsversicherung?

Die Haftpflicht Bootsversicherung kommt für Schäden auf, die mit dem versicherten Boot schuldhaft Dritten zugefügt werden. Dazu zählen Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.

Ohne entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz ein Boot zu führen kann im Schadensfall sehr teuer werden, denn Sie haften grundsätzlich mit Ihrem privaten Vermögen für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Eine Bootshaftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme für Personen- und Sachschäden ist also essentiell. Sie sichert auch Schäden der Crew untereinander oder der Crew gegen den Skipper ab (integrierte Skipperhaftpflicht).

Anders als beim Auto gilt beim Boot nicht die Gefährdungshaftung, sondern die Verschuldenshaftung. Das heißt: Haben Sie einen Schaden an einem anderen Boot nicht schuldhaft verursacht, haften Sie auch nicht. Sie müssen also nachweisbar einen Fehler gemacht haben, also unachtsam oder fahrlässig gehandelt haben. Das kann jedem passieren und dafür sichert die Yacht-Haftpflichtversicherung Sie ab. Bei Vorsatz gilt das natürlich nicht, das versteht sich von selbst.

Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung bewirkt nur das Vorhandensein des Bootes nicht, dass bei einem Schaden zum Beispiel durch höhere Gewalt (Sturm) Ihr Nachbarlieger eine Entschädigung erhält, wenn sich Ihr Boot losgerissen hat und das Nachbarboot im Sturm beschädigt. Die Regulierung eines solchen Schadens wird Ihr Haftpflichtversicherer gegenüber dem Anspruchsteller ablehnen. Auch das ist ein wichtiger Aspekt der Haftpflichtversicherung für Boote: Die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Darüber sind auch Gerichts- und Anwaltskosten gedeckt.

Ist die Bootshaftpflicht Pflicht?

Anders als Ihr Auto müssen Sie in Deutschland Ihr Boot nicht zwangsläufig gegen Haftpflichtschäden versichern. Dennoch kann eine Haftung für Drittschäden Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Eine Haftpflichtversicherung für Boote abzuschließen wird empfohlen, damit Sie für dieses erhebliche Risiko versichert sind. Zudem kann es vorkommen, dass ohne eine Haftpflichtversicherung keine Einreise mit dem Boot ins benachbarte Ausland möglich ist oder Ihnen auch der Liegeplatz im Hafen oder das Winterlager verweigert wird.

Welche Deckungssumme bei der Bootshaftpflicht?

Wir empfehlen unseren Kunden mittlerweile mindestens eine Deckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für die Hafpflicht Bootsversicherung. Bei Fahrten im Mittelmeer mindestens 10.000.000,00 EUR, da z.B. in Italien auch entsprechende Mindestdeckungssummen gelten.

Welche Bootsversicherung können Sie noch abschließen?

Eine Unfallversicherung sollte grundsätzlich jeder haben, mit einer Deckung rund um die Uhr für alle Fälle. Im Falle einer Invalidität nach einem Unfall springt diese Versicherung ein und sorgt dafür, eventuelle Folgekosten abzumildern. Kommt es zu einem Unfall mit Todesfall sichert diese Deckung Hinterbliebene ab.

Da das Segeln und Motorbootfahren nicht zu den gefährlichen Sportarten zählt, sind die Prämien für unsere Yacht-Insassenunfall-Versicherungen sehr gering. Sie haben die Wahl, sich und Ihre Familie, oder, bei schon ausreichend vorhandener Deckung, Ihre Gäste an Bord abzusichern.

Wozu eine Boots-Rechtsschutz?

Stellen Sie sich z.B. vor, Ihr Boot wird gerammt und Sie verletzen sich dabei, der gegnerische Haftpflichtversicherer will Ihnen den Schaden nicht vollumfänglich bezahlen. Ein guter Anwalt kann in vielen Fällen einiges möglich machen.

Oft ist das Boot nicht Gegenstand Ihrer Familien-Rechtsschutz, dafür haben wir unsere spezielle Yacht- und Boots-Rechtsschutz konzipiert.

Denken Sie daran, die Rechtsschutz-Versicherung immer mit dem sogenannten Vertrags- und Sachenrechtsschutz abzuschließen, damit auch Streitigkeiten, die aus für die Yacht geschlossenen Verträgen entstehen, mitversichert sind. Dann werden beispielsweise die Kosten für Ihren Anwalt übernommen, wenn Sie z.B. bei einer in Auftrag gegebenen Lackierung Nachbesserung fordern und der Betrieb sich weigert, die Mängel zu beseitigen.

Hinweis zum Bootsversicherungs- Prämienvergleichsrechner

Während die Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz- Bootsversicherungsprämien für alle privat genutzen Boote online berechnet werden, geschieht die Kasko- Prämienberechnung bei über 7 Jahre alten Booten oder Versicherungssummen über EUR 100.000,- nicht sofort. Ihre Bootsdaten können natürlich an uns übermittelt werden. Ein Angebot senden wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit.

Geht es um gewerblich genutzten Yachten/Booten oder um die folgenden Sonderfahrzeuge, können diese NICHT mit dem Tool berechnet werden. Bitte folgen Sie den Links:

Regatta Boote Performance Cruiser Racer Trimarane, 29er Skiff/49er/Dragonfly/Tornado/Grabner Cat Luftkissenfahrzeuge Trifoiler, Jetski, Hausboote Eigen-/Einzelbauten Traditionssegler (Ehemalige) Berufs-/Kriegsschiffe

oder rufen Sie uns an: +49 (0)40 369 849-0

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Normale Segelyacht

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Kajüt-Katamaran

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Offenes Motorboot

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Deutsche Binnengewässer

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Europäische Binnengewässer

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Nord-Ostsee, engl. Kanal

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Europäischer Atlantik bis Kanarische Inseln

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Transatlantik, Karibik. USA-Ostküste

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Weltweite Deckung

Sind Sie Mitglied der Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes?

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Ich möchte mein Boot in einem benannten Binnensee in Österreich oder der Schweiz versichern.

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Mit dem Fahrtgebiet A komme ich aus. Zusätzlich habe ich die Möglichkeit im Fahrtgebiet B für 6 Wochen versichert zu fahren.

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Nein, diese Möglichkeiten entsprechen nicht meinen Bedürfnissen.

Fragen wir helfen gerne weiter.

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Zur Anzeige der jeweiligen Jahresprämien wählen Sie bitte links Ihren jeweiligen Wunschtarif. Nach Ihrer Wahl drücken Sie auf "weiter", um Ihr Angebot zu sichern.

Haftpflichtversicherung

Vollkaskoversicherung.

Tipp für Unentschlossene: Wählen Sie links Ihre Wunschtarife und tragen Sie auf der nächsten Seite Ihre E-Mail-Adresse ein und wir reservieren Ihnen diese Tarife für mindestens 3 Wochen. Gegen mögliche Prämienerhöhungen können Sie sich so leicht absichern. Wir bitten aber zu beachten, dass es sich hierbei um ein maschinell erzeugtes Angebot handelt und dieses der PRÜFUNG durch die Hamburger Yachtversicherung - bzw. der beteiligten Versicherer - unterliegt.

Rechtsschutzversicherung

Insassenunfall-versicherung, sie können die weiteren angaben auch später im antrags-pdf machen. bitte tragen sie aber ihren namen und e-mail ein, damit wir das maschinell erstellte angebot prüfen können oder ggf. fehlende prämien nachreichen können..

Nehmen Sie an Regatten teil? ja   nein

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Ein Paar sitz auf seinem Boot und genießt die Sonne

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Was leistet eine Boots­versicherung?

  • Eine Boots- bzw. Yachtversicherung deckt eine große Bandbreite an Schäden an Boot und Yacht ab. Aufgrund der Risiken ist es für alle Wassersportler:innen ratsam, eine geeignete Boots- bzw. Yachtversicherung abzuschließen.
  • In einigen EU-Ländern wie z. B. Italien – anders als in Deutschland –  ist die Bootshaftpflichtversicherung bzw.  Yacht-Haftpflicht eine Pflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Sie Dritten mit Ihrer Yacht bzw. Ihrem Boot zufügen. 
  • Um Schäden, die an Ihrem Boot oder Ihrer Yacht entstehen, abzusichern, braucht es die Yacht-Kaskoversicherung . 
  • Wie hoch die  Kosten der Bootsversicherung  ausfallen, hängt von der gewählten Wasserfahrzeugversicherung und gewünschten Zusatzleistungen, wie z. B. der  Yacht-Insassenunfallversicherung , ab.

Darum die Boots- und Yacht­versicherung der Allianz Esa wählen

Maßgeschneiderte lösungen, service rund um die uhr, optimale entschädigung, das experten-team für boote und yacht­en der allianz esa, warum ist eine boots­versicherung sinnvoll.

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Viele Schadenereignisse passieren, ohne dass man selbst darauf Einfluss hat oder nehmen könnte. Es kann ganz schön rau auf See werden und kleine Missgeschicke können große Folgen haben. Deshalb ist es ratsam, nicht auf Versicherungsschutz zu verzichten und potenzielle Gefahren abzusichern . 

Sie als Bootsführer:in haften unbegrenzt mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen für Schäden, die Sie  mit Ihrem Boot oder Ihrer Yacht während eines Bootsausfluges oder Segeltörns verursachen. Auch wird nicht jeder Schaden, der am eigenen Boot bzw. der eigenen Yacht entsteht, von der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers gezahlt.

Eine Bootsversicherung schützt Sie vor unkalkulierbaren Kosten wie im Falle von Diebstählen, Kollisionen, Sturmschäden oder Bränden und übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche .  In einigen EU-Ländern, wie zum Beispiel Italien oder Kroatien, ist eine Bootsversicherung wie die Yacht-Haftpflichtversicherung bzw. Bootshaftpflichtversicherung sogar Pflicht. 

Das bietet Ihnen die Allianz Esa Boots- und  Yacht­versicherung

Ein Ehepaar fährt mit seinem Motorboot auf dem Meer.

Yacht-Haftpflicht: Schützt vor Ansprüchen Dritter

  • Die Yacht-Haftpflichtversicherung reguliert  Schäden an fremden Wasserfahrzeugen oder Personenschäden , die Sie verursacht haben.  
  • Sie schützt Sie vor unkalkulierbaren Kosten und übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche . Denn alle Wassersportler:innen haften mit ihrem persönlichen, privaten Vermögen.
  • Bei Mietsachschäden zahlt die Allianz Esa bis zu 300.000 Euro .
  • In einigen Ländern besteht Haftpflichtversicherungspflicht. Darum erhalten Sie von uns bei Bedarf jährlich  eine internationale Versicherungsbestätigung (blau Karte), das Zertifikat zur Haftpflichtversicherung , die Sie als Versicherungsnachweis bei der Einreise ins Ausland oder im dortigen Hafenbüro vorlegen können.

Yacht-Kasko: Versichert Schäden an Ihrem Boot

  • Die Yacht-Kaskoversicherung deckt Schäden an Ihrer eigenen Yacht bzw. Ihrem eigenen Boot  und schützt Sie vor finanziellem Risiko und Verlust. 
  • Selbstbeteiligung entfällt bei Totalverlust, bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Höhere Gewalt, Transportmittelunfall sowie bei Schäden an Persönlichen Effekten.
  • Die Kosten für Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung   des Bootes bzw. der Yacht werden neben der Versicherungssumme bis zu einer Höhe von 2 Mio. Euro  ersetzt.
  • Bei Unbewohnbarkeit der Yacht nach einem versicherten Ereignis werden Kosten für Übernachtung bzw. Rückreise der Crew bis zu maximal 2.000 Euro ersetzt.

Yacht-Insasse­nunfall: Sichert Eigner:innen und Gäste

  • Die Yacht-Insassenunfallversicherung schützt Eigner:innen, Skipper:innen, Crew und Gäste  vor den finanziellen Folgen bei Unfällen, die zur Invalidität oder zum Tod führen. 
  • Die vereinbarten Versicherungssummen werden auf die berechtigten Insassen und Insassinnen aufgeteilt . 
  • Versicherungsschutz besteht nach den Bedingungen unter anderem  an Bord der Yacht bzw. des Bootes und bei der Benutzung von Beibooten sowie an Land , beispielsweise bei Erledigungen im Hafen, die im Zusammenhang mit der Yacht stehen.

Allianz Esa Boots­versicherung: Vergleich

Allianz Esa Haftpflicht

solide Absicherung

umfangreiche Absicherung

bis 200.000 €

bis 300.000 €

bis 20.000 €

bis 100.000 €  

Allianz Esa Kasko

Einzelgefahrendeckung

Allgefahrendeckung

Sofern der Schiffswert 75 % bis 100 % der Versicherungssumme beträgt

Die Versicherungssumme gilt als Feste Taxe.

bis 100.000 €

bis 2 Mio. €

Generell ohne Selbstbeteiligung

Wie viel kostet eine Boots­versicherung?

Ein junges Paar ist mit einer Segelyacht auf See.

Welches Wasserfahrzeug nutzen Sie?

Wie ist ihr boot bzw. ihre yacht motorisiert, wie viel ist ihr boot bzw. ihre yacht wert, in welchem fahrtgebiet sind sie unterwegs, wie viele jahre steuern sie bereits unfallfrei, in drei etappen zum sicheren hafen, schadenfreie zeit bei vor­versicherer bestätigen lassen.

Illustration - Ein Mann hält ein Dokument in der Hand.

Individuellen Versicherungs­vorschlag anfordern

Abschließen und sorgenfrei an see und land sein.

Illustration - Eine Frau sitzt am Strand und genießt die Aussicht aufs Meer.

Sie wünschen eine persönliche Beratung?

Was möchten sie gerne wissen, ich bin noch nicht kunde bzw. kundin bei der allianz und hätte gerne einen versicherungsvorschlag. wer kann mich beraten.

Mit einem Ansprechpartner vor Ort durch eine Versicherungsfachkraft steht Ihnen bereits bei der Anfrage nach einem Versicherungsvorschlag Beratung direkt dort zur Verfügung, wo Sie Unterstützung benötigen : Innerhalb Deutschlands ganz bequem von zu Hause aus oder vor Ort des deutschen Liegeplatzes Ihres Schiffes. Selbstverständlich gilt dies nicht nur für Ihre Versicherungsanfrage, sondern auch für alle anderen Angelegenheiten während der versicherten Zeit. Auch dann, wenn es darauf ankommt, Entscheidungen zu treffen, schnell zu handeln und Hilfe zu gewährleisten, ist ein Ihnen bekannter Kontakt besonders wertvoll.

Sofern Sie in Versicherungsangelegenheiten bisher noch nicht speziell betreut werden, haben Sie auch die Möglichkeit, über unsere Suchmaschine auf unserer Homepage Ihren Ansprechpartner vor Ort auszuwählen . Sofern Sie bisher noch in keinem Kontakt stehen, veranlassen wir gerne eine Kontaktaufnahme, wenn Sie uns hiermit beauftragen. Für Ihre Anfrage lassen Sie uns den Fragebogen im Bereich "Versicherungsvorschlag" bitte ausgefüllt zukommen. Wir veranlassen dann kurzfristig eine Kontaktaufnahme.

Wie vergleiche ich meine bestehende Versicherung mit dem Allianz Esa Versicherungsvorschlag?

Ein Vergleich von Yachtversicherungen gestaltet sich meist als nicht ganz einfach, wenn man sich nicht täglich damit befassen muss. Da die verschiedenen am Markt erhältlichen Versicherungsbedingungen unterschiedliche Leistungen bieten, ist ein Vergleich von Prämien so gut wie nicht möglich. 

Eine Prämie muss nicht immer besonders günstig sein, wenn dafür aber umfangreiche Leistungen zur Absicherung vorhandener Risiken oder gar besondere Services eingeschlossen sind. Ungeachtet dieser Tatsache, merkt man meist erst im Schadenfall, ob der gewählte Versicherungsschutz die eigenen Erwartungen erfüllt. Bei Allianz Esa können Sie bereits im Vorfeld den Umfang Ihres Versicherungsschutzes innerhalb unserer Produktlinie selbst bestimmen und auswählen . Damit gehen Sie ganz auf Nummer sicher: Sie wissen bereits vorher genau, woran Sie sind.

Welche Angaben werden für einen Versicherungsvorschlag benötigt?

Für einen Versicherungsvorschlag sind einige Angaben zum Boot und zur Nutzung erforderlich. Je detaillierter und je umfangreicher Sie Ihre Daten angeben, desto leichter fällt es uns, den passenden Versicherungsschutz anzubieten . Insbesondere bei älteren Yachten (ab 25 Jahre) sind Angaben zum Zustand und Fotos (Außen – und ggf. Innenaufnahmen) hilfreich und erforderlich für eine Beurteilung. 

Für einen vorbereiteten Zustandsbeschreibungsbogen wenden Sie sich einfach an Ihren Ansprechparnter vor Ort. Auch die Versendung von weiteren, eventuell notwendigen Unterlagen, wie z.B. Kaufvertrag, Anschaffungsrechnungen oder Gutachten übernimmt Ihre Vermittlung gerne für Sie.

Kann ich eine vorläufige Deckung erhalten, wenn ich ganz schnell Versicherungsschutz benötige?

Ab wann gilt der versicherungsschutz und wie lange läuft mein vertrag, kann ich meine versicherungssumme im laufe der versicherten zeit verändern.

Werte verändern sich im Laufe der Zeit. Daher ist es richtig und wichtig, gelegentlich die Versicherungssumme zu überprüfen und die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen . Ob durch Neuanschaffungen und Investitionen eine Erhöhung notwendig ist oder im Laufe der Jahre die Summe an den Marktpreis anzupassen ist: Eine Veränderung kann jederzeit erfolgen. Für eine Erhöhung benötigen wir Kopien von Anschaffungsrechnungen und/oder andere Nachweise - gerne auch aktuelle Außen- und ggf. Innenaufnahmen.

Bei einer Reduzierung empfehlen wir den Wert so festzulegen, dass im Falle eines Totalverlustes die Anschaffung einer gleichwertigen Yacht möglich ist. Gerne stehen wir bei der Festlegung der richtigen Versicherungssumme beratend zur Seite – wir benötigen hierfür detaillierte aktuelle Innen- und Außenaufnahmen und Ihre Beurteilung des Zustandes Ihrer Yacht. Sprechen Sie einfach bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort Ihr Anliegen an.

Was ist der Unterschied zwischen einem Boot und einer Yacht?

Boote und Yachten gehören zu den beliebtesten Wasserfahrzeugen für Sport- und/ oder Freizeitzwecke. Eine Yacht bietet fixe Beherbergungsmöglichkeiten an Bord und ein Boot ist meist ein offenes Wasserfahrzeug. Eine klare Beschreibung fällt jedoch schwer . Häufig steht die Abgrenzung in Zusammenhang mit der Größe und Länge der Wasserfahrzeuge . 

Ein Boot ist meist kleiner als eine Yacht , die Yacht hingegen kleiner als ein Schiff. Man unterscheidet je nach dem Antrieb zwischen Segelboot und Motorboot bzw. Segelyacht und Motoryacht. Bei einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m spricht man unabhängig von der Antriebsart gemäß der europäischen CE-Sportbootrichtlinie auch von einem Sportboot.

Was tun im Schadenfall?

Was passiert, wenn ich mein boot bzw. meine yacht verkaufe, kann ich bei der allianz esa auch floating homes versichern.

Allianz - Auslandskrankenversicherung: Mann in Hängematte

  • Weltweiter Schutz
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Ausdehnung,- Wahlweise möglich:

  • Nordsee/Ostsee - inkl. Kattegat und Skagerrak und Nordsee begrenzt durch die Linie Bergen - Wick und Land's End - Ushant.
  • N/O & Mittelmeer - Ausdehnung auf das Mittelmeer - ausgenommen Nordafrika- und Nahost-Staaten - und/oder
  • N/O/M & europ. Atlantikküste - Ausdehnung auf Fahrten im Schwarzen Meer (ausgenommen Küstengewässer der Ukraine, Russlands und Georgiens) und/oder Atlantik - begrenzt auf südlich des 60. Breitengrades (Nord), nördlich des 25. Breitengrades (Nord) und östlich des 20. Längengrades (West).
  • Weltweit, ohne Einschränkung

Während des Winterlagers und sonstiger Aufenthalte an Land an einem für Yachten üblichen Liegeplatz einschließlich An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, Slippen und Kranen, Auf- und Abtakeln oder während einer Reparatur / Inspektion / Überholung. Während der Transporte mit geeigneten Transportmitteln (ausgenommen Seetransporte, bei Bedarf bitte anfragen).

Fahrzeugwert

Kaufpreis des Bootes inkl. aller fest eingebauter Teile, z. B. Motor, Maschinen & Außenbordmotor oder auf der Grundlage eines vorliegenden Wertgutachtens.

Sollten Sie die Wertangaben einzeln kennen, geben Sie diese wie folgt an:

  • Technische Ausrüstungen bspw.: Beseglung, Persenning & Zubehör.
  • Beiboot - Aktueller Zeitwert
  • Elektronikgeräte - Telefon, Laptop, Fernseher und sonstige Unterhaltungselektronik
  • Zubehör - Tauch-, Wasserski-, Angeln & Zubehör
  • Persönliche Effekten sind persönliche Gegenstände, die mit dem Boot nicht fest verbunden sind und auch nicht zur Ausrüstung oder Zubehör des Bootes gehören (z.B. Bekleidung etc.). Bis zu einer Höhe von 3 % der Versicherungssumme des Bootes - mind. 1.000 € max. 3.000,-- € - gelten die persönlichen Effekten im Rahmen unserer Bootskaskoversicherungsbedingungen beitragsfrei mit eingeschlossen. Darüberhinausgehende Werte können gegen einen Beitragszuschlag mitversichert werden. Der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt je Schadenfall gilt nicht für persönliche Effekten.

Zubehör (optional)

Wert technische ausrüstung.

Technische/Nautische Ausrüstung sind Gegenstände, die dem Betrieb des Bootes dienen, aber nicht fest mit ihm verbunden sind, z.B. Navigation-, Nachtsicht - und Handfunkgeräte, Ferngläser etc.

Wert persönliche Effekten

Persönliche Effekte sind persönliche Gegenstände, die mit dem Boot nicht fest verbunden sind und auch nicht zur Ausrüstung oder dem Zubehör des Bootes gehören (z.B. Kleidung, Handtücher, Brillen, Mobiltelefone, Laptops, etc.)

Wert Wassersportausrüstung

Wassersportausrüstung sind Tauch- und Wasserskiausrüstung, Windsurfer, SUP-Boards (Stand-up Paddle Board), Surfbretter sowie ähnliche Kleinwassersportgeräte, Angelsportgeräte und deren Zubehör.

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Die Bootshaftpflichtversicherung und Bootskaskoversicherung nach Maß - nicht von der Stange!

Wir teilen mit Ihnen die Faszination und die Leidenschaft für den Wassersport und haben uns nicht zuletzt aus diesem Grund der Absicherung der vielfältigen Risiken gewidmet. Als Spezialmakler haben wir eigene Deckungskonzepte für die richtige Bootsversicherung und Yachtversicherung sowie die Absicherung von Eigner, Crew und Charterer entwickelt. Auch für Jetski-Fahrer bieten wir mit unserer CERTUS Jetski-Versicherung den passenden Deckungsschutz. Dabei können wir auch auf ganz individuelle Anforderungen eingehen, sei es für spezielle Boote, eine gewerbliche Nutzung oder für ein erweitertes Fahrgebiet. Mit einer Bootsversicherung und Yachtversicherung von CERTUS sichern Sie zuverlässig Ihr wertvolles Eigentum aber auch sich selbst vor Forderungen in einem Schadenfall.

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Bei der Gestaltung unserer Homepage haben wir uns davon leiten lassen, welche Informationen wir beim "Segeln" durchs Internet erwarten. Daher haben wir einen komfortablen Beitragsrechner integriert, der Ihnen mit wenigen Klicks eine schnelle Auskunft über die Kosten für Ihre Bootsversicherung gibt! Den Beitrag für Ihre Bootsversicherung können Sie mit wenigen Angaben selbst berechnen und natürlich auch den Antrag online abschließen. Das verstehen wir unter Transparenz - alles da für den objektiven Bootsversicherung-Vergleich

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Im Angebots-Rechner haben wir alle in Frage kommenden Boote erfasst. Sollte Ihr Boot dennoch nicht in unserer Liste verzeichnet sein, obwohl alle Kriterien erfüllt sind, können Sie uns über unser Antragsformular Ihre individuellen Bootsdaten übermitteln. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen. * Bei einigen Bootstypen - wie z.B. Schlauchbooten - darf ein Alter von 5 Jahren nicht überschritten werden.

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Inhaltsverzeichnis

Welche Personen benötigen eine Bootsversicherung ?

Die Bootsversicherung ist wie die Privathaftpflicht , Betriebshaftpflicht , Veranstaltungshaftpflicht , Pferdehaftpflichtversicherung oder Haus und Grundbesitzerhaftpflicht keine Pflichtversicherung, aber trotzdem sollten Besitzer eines Motorboots, einer Yacht oder eines Segelbootes diese wichtige Absicherung abschließen, wenn sie ein solches Risiko besitzen und führen. In Deutschland ist eine Bootshaftpflichtversicherung zwar nicht zwingend vorgeschrieben, in europäischen Gewässern ist dies aber nicht so.

Zum Beispiel ist in Italien und in den Niederlanden eine solche Yachtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wer in diesen Ländern unterwegs ist, muss vorzeigen können, dass er eine solche, gültige Yachtversicherung besitzt. Mit unserem Tarifrechner als Angebot und den beinhalteten Yachtversicherungen sollte es kein Problem darstellen, die richtige Bootsversicherung zu wählen. Über unseren Bootsversicherung Tarifrechner können Sie sofort die Absicherung beantragen.

Die Bootsversicherung besteht aus der Bootshaftpflichtversicherung und einer Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung ( Bootskaskoversicherung ). Bei der Autoversicherung ist eine Kfz Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, während dies bei der Bootsversicherung nicht der Fall ist. Der Bootsbesitzer kann es sich aussuchen, ob er diesen Versicherungsschutz beantragen will.

Welchen Versicherungsschutz sollten Boote besitzen ?

Auf dem Wasser mit dem Boot ist nämlich genauso wie auf dem Lande. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist man zum unbegrenzten Schadensersatz verpflichtet, wenn man, unabsichtlich oder absichtlich, einem Dritten einen Schaden zufügt. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Yachtversicherung, explizit die Bootshaftpflicht, zwar nicht, wenn aber wenn man sich selbst ausmalt, welcher Schaden beim Benutzen des Bootes geschehen kann, dann ist das Ignorieren dieser wichtigen Versicherung und der Risiken nicht zu verstehen.

Fährt man mit seiner Yacht einen Surfer an und geschieht hier ein beträchtlicher Personenschaden, kann es leicht passieren, dass der finanzielle Schaden in die hundert Tausende geht. Ohne eine leistungsstarke Yachtversicherung ist hier das wirtschaftliche Fiasko vorprogrammiert.

Bootshaftpflichtversicherung

Die Bootshaftpflichtversicherung deckt die Personenschäden und Sachschäden, sowie Vermögensschäden ab, die man mit einem Boot einem anderen zufügt. Die Versicherungssumme für Personenschäden und Sachschäden sollte die 3 Millionen Euro nicht unterschreiten.

Man sollte auch prüfen, ob die Bootsversicherung auch den nichtversicherungspflichtigen Trailer, die Skipperhaftpflicht, die Gewässerschäden und die Schäden aus dem Ziehen von Wasserskiläufern beinhaltet und mitversichert. Die Skipperhaftpflicht ist absolut notwendig, wenn sich der Skipper ein Boot leiht.

Als versicherte Personen sollten der Versicherungsnehmer, der verantwortliche Führer und die sonst zur Bedienung des Fahrzeuges berechtigten Personen, der geschleppte Wasserskiläufer und der gezogene Schirmdrachenflieger und die Insassen in der Police der Bootsversicherung genannt werden.

Gewässerschäden

Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, Ihre gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden), mit Ausnahme von Gewässerschäden (1) durch Einleiten oder Einbringen von gewässerschädlichen Stoffen in Gewässer oder durch sonstiges bewusstes Einwirken auf Gewässer. Dies gilt auch, wenn die Einleitung oder Einwirkung zur Rettung anderer Rechtsgüter geboten ist; (2) durch betriebsbedingtes Abtropfen oder Ablaufen von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Tankverschlüssen, Betankungsanlagen oder aus maschinellen Einrichtungen des Schiffes.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche in der Bootsversicherung gegen die Personen (Sie oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch bewusstes Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Sie gerichtete behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.

Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen; das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.

Vermögensschäden

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages der Bootsversicherung die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind und die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.

Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden (1) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung; (7) aus a. Rationalisierung und Automatisierung; b. Datenerfassung, -speicherung, -sicherung,-wiederherstellung c. Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten (8) aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Namensrechten, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organen im Zusammenhang stehen; (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; (12) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z.B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen; (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z.B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).

Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal 50.000.000 Euro. Diese Versicherungssumme bildet auch unsere Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Sollte die Bootsversicherung eine Skipperhaftpflichtversicherung besitzen ?

Wenn man sich im Urlaub ein Boot leiht, benötigt man eine sogenannte Skipperhaftpflicht.

Bei der Nammert besteht Versicherungsschutz für die Skipperhaftung für das Führen von Motor- oder Segelbooten mit einer Motorleistung unabhängig der Leistungshöhe und Größe des versicherten Wassersportfahrzeuges und ist in seinem Geltungsbereich auf Europa und das gesamte Mittelmeer begrenzt. Er umfasst nicht die Forderungsausfalldeckung und ist auf eine Versicherungssumme in Höhe von 20.000.000 Euro pauschal für Personen und Sachschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Bei Personenschäden, begrenzt sich die Entschädigungssumme auf maximal 15.000.000 Euro bei einer geschädigten Person. Bei mehreren geschädigten Personen durch einen Versicherungsfall kann die Gesamtentschädigungssumme nicht die Versicherungssumme von 20.000.000 Euro überschreiten.

Man sollte auch wissen, dass in vielen Länder der Besitz einer Absicherung für ein Boot zwingend vorgeschrieben ist. Bei einem Unfall und dem daraus resultierenden Schaden kann ein fehlender Versicherungsschutz böse Konsequenzen für den Skipper haben. Weiter unten zeigen wir Ihnen ein paar bekannte Schadensfälle.

Bootskaskoversicherung

Neben der Bootshaftpflichtversicherung kann man auch eine Bootskaskoversicherung beantragen. Die Teilkasko in der Bootsversicherung  und auch in der Yachtversicherung bezahlt Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Teildiebstahl oder einem Totalverlust aufgrund von Unfall, Sturm oder höherer Gewalt entstehen. Auch den Diebstahl des gesamten Bootes findet man in der Teilkasko. Auch die Vollkasko kann abgeschlossen werden.

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch die Leistungen der Teilkaskoversicherung und schließt außerdem die mutwillige und böswillige Beschädigung mit ein. Leider kann nicht bei jeder Yachtversicherung ein Kaskoschutz beantragt werden. Dieser Schutz ist in der Yachtversicherung wesentlich schwieriger zu bekommen, als beispielsweise bei einer Kfz-Versicherung.

Der Beitrag in der Kasko ist auch sehr viel höher als der Beitrag für die Haftpflichtversicherung in der Bootsversicherung . Hier muss sich der Halter eines Boots auch wirklich überlegen, ob dieser hohe Beitrag für ein älteres und gebrauchtes Boot gerechtfertigt ist. Mit einer Selbstbeteiligung kann man den Beitrag senken. Berechnen und Vergleichen Sie die verschiedenen Tarife.

Winterlager

Es kann auch wichtig werden, dass Mietsachschäden am Winterlager in der Bootsversicherung mitversichert sind, denn es kann leicht passieren, dass durch ein entstehendes Feuer im eigenen Boot oder der Yacht die Lagerstätte oder andere, fremde Boote teils oder vollständig zerstört werden.

Der Versicherungsschutz für Ihr Boot besteht auf allen Gewässern innerhalb des in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen vereinbarten Fahrtgebietes, inklusive einer kurzfristigen Erweiterung für maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr über das vereinbarte Fahrtgebiet ohne Einschränkung hinaus. Bei Überschreitung ist uns das erweiterte Fahrtgebiet der Versicherung mitzuteilen.

Wir leisten keinen Ersatz bei Diebstahl und Einbruchdiebstahl sowie bei mut- und böswilliger Beschädigung durch fremde Personen des Wassersportfahrzeugs, wenn dieses unsachgemäß an Land auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude gelagert ist. Wassergrundstücke gelten als umfriedet, wenn lediglich die Wasserseite geöffnet ist.

Allgefahrendeckung

Die Bootsversicherung der Helvetia und der Mannheimer Yachtversicherung versichern Boot oder die mit einer sogenannten Allgefahrendeckung. Hierbei ist das Boot oder die Yacht, wie der Name sagt, gegen fast alle Gefahren abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Boot oder die Yacht gerade benutzt wird oder vor Anker liegt. Selbst bei einer Einlagerung des Boots ist der Versicherungsschutz gegeben.

Diese Kaskoversicherung versichert alles, was nicht ausschließlich in den Bedingungen von der Bootsversicherung ausgeschlossen ist. Man bezeichnet die Allgefahrendeckung allgemein auch als Kasko bei einer Versicherung. Hier kann aber nicht nur das Motorboot oder eine Yacht, sondern ein Segelboot mit den notwendigen Bestandteilen, wie Segel, versichert sein. Kunden können sich als zusätzlichen Service bei uns die notwendigen Informationen für die Versicherung Ihrer Yacht einholen. Bei einer Allgefahrendeckung sind natürlich wesentlich mehr Risiken mitversichert, als bei einer Bootsversicherung ohne diese Allgefahrendeckung.

Bergungskosten

Aufwendungen, auch erfolglose, die im Versicherungsfall zur Abwendung oder zur Minderung eines gedeckten Schadens auf unsere Weisung erfolgt sind oder wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften, werden von uns ersetzt, auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen.

Die Nammert Bootsversicherung ersetzt auch Bergungskosten des Wracks, sowie die Kosten zur Beseitigung des Wracks, soweit die Hebung und/oder die Wrackbeseitigung von der Behörde angeordnet wurden. Diese Aufwendungen werden, neben der versicherten Sachentschädigung, erstattet.

Voraussetzung für die Übernahme der vorstehend definierten Kosten ist der Eintritt eines versicherte Ereignisses (versicherte Risiken in den Bedingungen), durch welches der Versicherungsnehmer zur Beseitigung/Bergung des Wracks oder Tragung der entsprechenden Kosten verpflichtet ist und für dessen Eintritt keine Haftpflichtversicherung einzutreten hat.

Ist in der Bootsversicherung der Trailer mitversichert ?

Nicht alle Yachtversicherungen haben eine Allgefahrendeckung für Ihr Boot oder Ihre Yacht und die Versicherung eines nicht versicherungspflichtigen Trailers. Weiterhin bezahlt der Anbieter der Bootskaskoversicherung den Schaden durch eine mutwillige Beschädigung und den Schaden durch eine böswillige Beschädigung. Auch die höhere Gewalt sollte als Gefahr in einer Kaskoversicherung abgesichert sein.

Was muss bei der Vollkasko beachtet werden ?

Der Kaskoschutz bietet einen Schutz vor Diebstahl des Boots und des Motors. Auch der Teildiebstahl ist im Bereich Kasko abgesichert. Außerdem wird bei Schäden durch Blitz, Brand und Explosion geleistet. Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Bootsversicherung .

Bei der Nammert ist der Versicherungswert für fabrikneue Sachen der Neuwert (=Wiederbeschaffungskosten einer neuen Sache gleicher Art und Güte), ansonsten erfolgt der Wertersatz aus Basis des jeweiligen Zeitwerts der versicherten Sachen auf dem deutschen Bootsmarkt. Die Höhe der Versicherungssumme hat dem Versicherungswert zu entsprechen und gilt als feste Taxe gemäß § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungswert bei der Versicherung jederzeit anpassen.

Bei Totalverlust oder wirtschaftlichem Totalschaden der versicherten Sachen ersetzt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme abzüglich eines etwaigen Restwertes. Ein Totalverlust im Sinne der Bedingungen der Bootsversicherung liegt vor, wenn die versicherten Sachen dem Versicherungsnehmer ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen sind, sie gesunken sind und ihre Bergung wirtschaftlich sinnlos sind oder wenn sie in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit zerstört oder so beschädigt sind, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert der beschädigten Sachen übersteigen. Wirtschaftlich sinnlos ist eine Bergung der versicherten Sachen, wenn die voraussichtlichen Bergungskosten ihren Wiederbeschaffungswert zum Schadentag übersteigen.

Übersicht der Leistungen der Bootskaskoversicherung

Abzüge „neu für alt“.

Sofern altersbedingte Abzüge bei Teilschäden vereinbart und im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert sind, werden die Wiederherstellungskosten bei Teilschäden von der Versicherung wie folgt ersetzt:

• bis 3 Jahre: ohne Abzug • nach 3 Jahren: 20 % Abzug • nach 5 Jahren: 35 % Abzug • ab 10 Jahren: 50 % Abzug

Was sollte man beim Berechnen beachten ?

Für die Berechnung der Yachtversicherung werden bestimmte Angaben benötigt. So wird abgefragt, ob außer der Haftpflichtversicherung noch eine Kaskoversicherung benötigt wird, das Alter des Boots, die KW Stärke oder die Segelfläche, das Fahrtgebiet, die schadensfreien Jahre und die Zahlweise. Mit 4 schadensfreien Jahren sollte die Bootsversicherung natürlich günstiger als bei Null Jahren. Bei einem Kaskoschutz ist der Wiederbeschaffungswert der Yacht wichtig.

Außerdem wird für die Bootshaftpflicht abgefragt, ob man aktiver Teilnehmer an Segelregatten ist, ob das Boot vermietet wird und ob persönliche Effekte mitversichert werden sollen. Persönliche Effekte sind Gebrauchsgegenstände, die zur Ausübung des Wassersportes erforderlich sind und Geräte, wie ein Sextant, die nicht fest eingebaut sind. Gebrauchsgegenstände sind zum Beispiel Kleidung, Ölzeug und Fernglas. Auch bei der Bootsversicherung herrschen große Beitragsspannen. Deshalb sollte man vor Abschluss nicht auf einen Bootsversicherung Vergleich verzichten.

Den Verzicht auf Abzug „Neu für alt“ hat die Nammert Bootsversicherung in ihren Bedingungen verankert. Bei Schäden oder einem Schaden mit dem Boot werden statt der beschädigten und gebrauchten Teile sehr oft neue Teile für die Reparatur des Boots genommen. So etwas steigert natürlich den Wert des Bootes oder Yacht.

Bei einer Bootsversicherung sollten natürlich auf die Schäden aus den Ziehen von Wasserskiläufern enthalten sein. Man weiß, bei Besitz eines Motorboots oder einer Motoryacht, nicht wirklich ob man irgendwann in die Verlegenheit kommt einen Wasserskiläufer über das Wasser zu ziehen. Bei einem Schaden, ohne Besitz einer gültigen Bootshaftpflicht, kann dies ins Auge gehen.

Was bedeutet in der Bootsversicherung der Begriff „Feste Taxe“ ?

Besteht eine Bootskasko, dann sollte die versicherte Summe dem wirklichen Wert des Bootes entsprechen. Diese Vorgehensweise wird allgemein „feste Taxe“ genannt. Kommt es bei dem Boot zu einem Totalverlust (z.B. Brand), dann erhält der Bootsbesitzer die Versicherungssumme, die in der Police genannt wird. Hierbei sollte man aber auch einen Blick in die AGB wagen, denn viele Gesellschaften bieten diese Taxe nur für einen bestimmten Zeitraum. Ist dieser Zeitraum verstrichen, prüft die Bootsversicherung ob die versicherte Summe und der aktuelle Bootswert auch übereinstimmen. Der Tarif Premium der Bootskasko der Nammert ersetzt bei Totalverlust die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme abzüglich eines etwaigen Restwertes. Beim Tarif Basis bzw. Basis Plus hingegen wird bei einem Totalverlust des Bootes der Zeitwert am Schadentag abzüglich eines etwaigen Restwertes ersetzt.

Bei der Nammert Bootsversicherung ist die feste Taxe festgeschrieben ab Fertigstellung bis zu einem Bootsalter von 5 Jahren. Die feste Taxe gilt dann, wenn die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses entspricht. Auch bei der Helvetia ist der Versicherungswert die in der Police festgelegte Versicherungssumme als feste Taxe auf Grundlage gegenseitiger Vereinbarung.

Gibt es einen aktuellen Bootsversicherung Test aus der Stiftung Warentest (Finanztest) ?

Der letzte Test der Stiftung Warentest (Finanztest) wurde in der Ausgabe 04/2013 veröffentlicht. Für den Vergleich wurden unterschiedliche Yachten für eine Berechnung herangezogen. Getestet wurden unter anderem die Angebote der Versicherungsmakler Neubacher, Firmenich, Pantaenius, Yachting24, Certus und Caravella. Auch die Tarife der Mannheimer wurden durchgerechnet. Das Ergebnis des Tests kann man so zusammenfassen, dass jedes Schiff individuell bei jeder Gesellschaft berechnet werden muss. Es gibt keinen Anbieter, der die günstigste Bootsversicherung für alle Boote oder jede Yacht bereitstellt. Wenn Sie einen schnellen Überblick benötigen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Für Sie steht ein spezialisierter Ansprechpartner bereit. Wir beraten Sie unverbindlich. Natürlich steht Ihnen der Rechner rund um die Uhr zur Verfügung.

Gibt es auch einen Schadenfreiheitsrabatt ?

Die Nammert Wassersport-Kaskoversicherung bietet im Tarif Premium einen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) für Bootseigner an.

Hat der Versicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Versicherungsjahres durchgehend bestanden, ohne dass in dieser Zeit ein versicherter Schaden gemeldet wurde, erhalten Sie ab der nächsten Hauptfälligkeit folgenden Schadenfreiheitsrabatt auf Ihren Kaskobeitrag:

• 10 % nach Ablauf eines schadenfreien Versicherungsjahres • 20 % nach Ablauf von zwei aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren • 30 % nach Ablauf von drei aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren • 40 % nach Ablauf von vier aufeinander folgenden schadenfreien Versicherungsjahren

Nach einem Schaden, für den wir Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet haben, wird, reduziert sich der Schadenfreiheitsrabatt um 20 %. Bei zwei Schadenfällen innerhalb eines Versicherungsjahres entfällt der Rabatt ab der nächsten Hauptfälligkeit.

Nach erneutem schadenfreiem Verlauf entsteht unter den genannten Bedingungen wieder Anspruch auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Sofern der Vertrag fünf Jahre oder länger schadenfrei verlaufen ist, wird die Rückstufung beim ersten Schaden ausgesetzt.

Welchem Zweck dient der sogenannte „Bootspass“ ?

Den Bootspass entwickelte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in Kooperation mit der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Die Behörden reagierten damit auf die steigende Anzahl des Bootsdiebstahls. Leider werden immer mehr Motorboote und Segelboote zur Fahndung ausgeschrieben. Als Hilfe zu einer eindeutigen Identifizierung eines gestohlenen Boots soll der Bootspass dienen. Die Vorteile liegen auf der Hand. Eine ausführliche Beschreibung und Hinweise des Diebesguts erleichtert die Arbeit der Polizei. Somit können innerhalb kürzester Zeit gezielte Maßnahmen zur Fahndung eingeleitet werden. Als Service bieten wir Ihnen hier einen Link, wo Sie den Bootspass vorfinden. Bei einem Klick auf den Link öffnet sich die Homepage der Polizei Beratung. Der Bootspass ist eine große Hilfe bei einem Schadensfall.

Ratgeber : Was für ein Schadensfall tritt häufig auf ?

Wie wir schon gelesen haben, ist ein Schadensfall auf See nicht gerade selten. Aus diesem Grund ist eine günstige Wassersportversicherung nicht obligatorisch, sondern vielmehr Pflicht. Ein nicht selten vorkommender Schadensfall ist das Auslaufen von Öl beim Betanken. Wenn beim Tanken des Bootes eine nicht unerhebliche Menge Öl in Wasser gelangt, kann man sich vorstellen, welche Kosten am abpumpen durch die Feuerwehr entstehen. Durch eine leistungsstarke Wassersportversicherung kann sich vor solchen Kosten schützen. Natürlich ist die Kollision mit einem anderen Wasserfahrzeug auch ein häufig gesehener Schadensfall.

Den Service der Berechnung einer Wassersportversicherung durch den vorliegenden Tarifrechner bietet Ihnen hier die Honoro UG. Wir bieten Ihnen alle notwendigen Informationen zur Wassersportversicherung. Jede Person, die auf Booten unterwegs sind, sollten neben der Wassersprotversicherung auch eine private Unfallversicherung und eine private Rechtsschutzversicherung besitzen. Diese Absicherungen und andere Produkte können auf den Seiten der Honoro UG berechnet und abgeschlossen werden.

Auch andere Fortbewegungsmittel wie das Auto und das Motorrad können mit einer Autoversicherung und Motorradversicherung versichert werden. Auch Produkte, wie ein gewerblicher Rechtsschutz, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung, private Rentenversicherung, Riester Rente, Insassenunfallversicherung und betriebliche Altersvorsorge, Produkte für Finanzen und Geldanlage und private Krankenversicherung haben wir in unserem Angebotspalette. Auf unserer Startseite finden Sie Zugang zu allen angebotenen Produkten.

Gilt eine Bootsversicherung nur in Deutschland ?

Wenn der Bootsbesitzer eine Bootsversicherung online abschließen will, muss er auch das Fahrtgebiet angeben. Dieses Fahrtgebiet ist aufgeteilt in deutsche Binnengewässer ohne Rhein, alle deutschen Binnengewässer, ein Binnensee in Deutschland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Italien, Österreich oder Flüsse und Binnengewässer in Europa (inkl. Nordsee, Ostsee und Atlantik). Auch Bootsfahrten auf dem Mittelmeer können versichert werden. Nach der Berechnung werden dann nur dann Tarife angezeigt, die dieses spezielle Fahrtgebiet versichern.

Leider kann nicht jedes Boot durch eine Bootsversicherung versichert werden. Besonders Boote, deren Anker im Ausland liegen, sind nicht einfach zu versichern.

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Unser Service

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, dann stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen oder ein Angebot über diese Versicherungen bereit. Als Service ist auch ein Download der Bedingungen möglich. So können Sie in aller Ruhe die Leistungen der verschiedenen Bootsversicherungen und Yachtversicherungen lesen. Hilfe gibt Ihnen auch der Tarifrechner. Hier können Sie die Tarife im Bootsversicherung Rechner in einem Angebot gegenüberstellen und auch als PDF ausdrucken.

Selbst die allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Yachtversicherung stehen als Download zur Verfügung. Diese Informationen schicken wir Ihnen aber auch gerne als E-Mail zu. Mit Hilfe dieser Dokumente finden Sie sicher die passende Bootsversicherung . Versichert werden kann aber nicht nur die Bootshaftpflichtversicherung, sondern auch die Kasko in den aufgeführten Yachtversicherungen oder Bootsversicherungen. Melden Sie bitte einen Schaden sofort der Versicherung. Nach dem Berechnen können Sie den Schutz für Motorboot oder Segelboot auch sofort online abschließen. Der Vertrag wird Ihnen dann, innerhalb weniger Tage, von der Post zugestellt.

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Bootsversicherung : 10 Irrtümer über Yachtversicherungen

Pascal Schürmann

 ·  16.04.2018

Bootsversicherung: 10 Irrtümer über Yachtversicherungen

Thomas Gibson ist Leiter und Prokurist bei Firmenich Yachtversicherungen . Der gelernte Schifffahrtskaufmann ist selbst begeisterter Segler, zudem beschäftigt er sich seit seiner Jugend mit dem Bau und der Technik von Booten. Seit über 25 Jahren vertreibt er Policen für Wassersportler. In seiner täglichen Arbeit kommen ihm immer wieder Fälle unter, in denen Bootseigner von teilweise oder gänzlich falschen Annahmen hinsichtlich ihres Versicherungsschutzes ausgehen. Für die YACHT hat Gibson daher die zehn verbreitetsten Irrtümer zusammen- und richtiggestellt.

Da das Gesetz hierzulande keine Haftpflichtversicherung fürs Boot fordert, ist sie entbehrlich. Im Fall des Falles kommt eh meine Privathaftpflicht für von mir mit dem Boot verursachte Schäden auf.

Falsch! Die private Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden, die aus dem Gebrauch einer Segelyacht mit Hilfsmotor resultieren. Ausgenommen davon sind bei einigen Versicherern Surfboards oder kleinere Jollen. Andere Privathaftpflichtversicherer hingegen schließen bestimmte sportliche Aktivi­täten sowie die Benutzung entsprechender Geräte oder Fahrzeuge explizit von der Haftung aus.

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Beispiel: Ein Skipper verschätzt sich beim Anlegemanöver und beschädigt mit dem Anker den Seezaun des Nebenliegers. Damit nicht genug, bricht der sich beim Versuch, die ankommende Yacht abzuhalten, auch noch den Fuß. Folge: Der Unfallverursacher muss für sämtliche Schäden, die aufgrund des Personenschadens sehr teuer werden können, geradestehen. Ohne eine Bootshaftpflicht haftet er mit seinem Privatvermögen!

Die  feste  Taxe ist immer fest, auch wenn das Schiff schon alt ist und die Versicherung bereits seit vielen Jahren besteht.

Der Begriff "Feste Taxe" bedeutet nichts anderes als die Festlegung eines festen Be­trages beziehungsweise einer pauschalen Versicherungssumme. Der Begriff "Taxe" ist dabei mitunter missverständlich, zumal er im gewöhnlichen Gebrauch kaum bekannt ist. Unterm Strich dient er der Streitvermeidung im Schadenfall. Das funktioniert aber nur, wenn die Versicherungsbedingungen entsprechend eindeutig formuliert sind und nicht anders ausgelegt werden können. Ungemach kann etwa dann drohen, wenn in den Bedingungen eine zeitlich begrenzte "Feste Taxe" vorgesehen ist, zum Beispiel für die Dauer von fünf Jahren. Denn was passiert bei einem Schadenfall, der danach eintritt? Kritisch können auch Formulierungen sein wie "sofern die Versicherungssumme bei Abschluss der Versicherung dem Wert des Schiffes entspricht, gilt diese als Feste Taxe" oder "die Versicherungssumme hat bei Abschluss der Versicherung dem Wert des Bootes zu entsprechen".

Beispiel: Der Eigner einer lange versicherten Yacht erleidet einen Totalverlust. Die Versiche­rung zahlt ihm jedoch statt der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme lediglich den deutlich geringeren Zeitwert der Yacht aus. Sie beruft sich auf eine Klausel im Vertrag, derzufolge die "Feste Taxe" nur während der ersten fünf Versicherungsjahre Bestand hatte.

Ich brauche keine  Kaskopolice für mein Boot. Wenn ein anderer mein Boot beschädigt, muss dieser oder dessen Bootshaftpflicht ja dafür aufkommen.

Wer sein Boot selber beschädigt, etwa, weil er es auf Grund setzt oder beim Anlegen mit dem Steg kollidiert, müsste ohne Bootskaskopolice die Reparatur aus eigener Tasche zahlen. Dieses Risiko mag mancher bewusst auf sich nehmen. Darüber hinaus sollte aber bedacht werden, dass sich selbst bei einem vermeintlich durch einen Dritten verursachten Schaden nicht automatisch eine Haftung nach § 823 BGB ableiten lässt. Dies ist häufig der Fall, wenn ein Schaden infolge eines technischen Versagens eintritt. Denn im Gegensatz zur Kfz- Versicherung gilt in großen Teilen der Wassersportversicherung nach wie vor der Grundsatz der Verschuldenshaftung. Das heißt, wenn der Schadenverursacher aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht haften muss, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Bootskaskoversicherung. Schließlich: Eine Haftpflicht befriedigt nicht nur Ansprüche Dritter, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Ansprüche ab. Bis man zu seinem Recht kommt, können daher Jahre ins Land gehen. Auch in einem solchen Fall fährt man mit einer eigenen Kaskopolice besser.

Beispiel: Infolge eines Kurzschlusses in der fachmännisch installierten Navigationselektronik bricht Feuer aus und greift auch auf die benachbarten Yachten über. Oder: Während des Anlegemanövers reißt der neue Bowdenzug des Gashebels, sodass die Yacht ungebremst ein anderes Schiff rammt und beschädigt. In diesen Fällen haften die Eigner nicht zwangsläufig für die Schäden an den anderen Booten!

Um die Versicherung muss ich mich nie mehr kümmern. Auch nicht, wenn ich zusätzliche Ausrüstung  anschaffe.

Zusätzliche Ausrüstung, die für eine kaskoversicherte Yacht angeschafft wird, ist in der Regel tatsächlich im Rahmen der bestehenden Versicherungssumme automatisch mitversichert. Aber: Ist der Wert einer echten Zusatzausstattung im Verhältnis sehr hoch – zum Beispiel das neue Teakdeck –, erhöht sich faktisch der Gesamtwert der Yacht. Die Versicherungssumme sollte dann entsprechend nach oben angepasst werden. Wird hingegen lediglich ein bereits vorhandener Gegenstand ersetzt, zum Beispiel ein alter gegen einen neuen Motor getauscht, ändert sich am Wert des Schiffes nichts, weil zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses der nun alte Motor ja auch jünger war. Es gilt also immer zu unterscheiden zwischen Werterhalt und Werterhöhung.

Beispiel: Eine Fahrtenyacht wird umfangreich für einen Langfahrttörn aus­gerüstet. Die Zusatzausstattung (Passatsegel, Windsteuerung, Solarpaneele, Wassermacher etc.) erreicht dabei einen hohen fünfstelligen Wert, die ursprüngliche Versicherungssumme wird jedoch nicht verändert. Einige Zeit später sinkt das Schiff. Die Versicherung zahlt dann nur die vereinbarte Versicherungssumme. Für die verloren gegangene Zusatzausrüstung gibt es keinen zusätzlichen Ersatz.

Vorschäden, die mein alter Bootsversicherer reguliert hat, gehen meine neue Versicherung nichts an

Doch, das tun sie, und zwar per Gesetz (§19 VVG)! Vor Abschluss jeder Versicherung hat der neue Versicherer auf dessen aktive Nachfrage das Recht, vom Kunden Informationen zu Vorschäden oder "gefahrerheblichen Umständen" zu erhalten. Anhand dieser Angaben prüft der Versicherer schließlich, ob und wenn ja, zu welchen Konditionen er ein Risiko übernehmen möchte. Wer vorsätzlich und wissentlich maßgebliche Informationen zu Vorschäden oder andere zur Bemessung des Risikos erhebliche Zustände vorenthält, obwohl er danach gefragt worden ist, riskiert im Schadenfall unter Umständen Streit mit der Versicherung.

Wenn  mein Schiff sinkt, kommt meine Versicherung für alle Kosten auf.

Gängige Kasko-Policen decken – über die reine Versicherungssumme (Feste Taxe) hinaus – auch Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Wrack­entsorgungskosten in meist ausreichenden Dimensionen. Vorsicht ist aber geboten bei älteren Policen, wo diese Kosten nur zusätzlich in Höhe der Versicherungssumme mitversichert sind. Je niedriger dann die Versicherungssumme ist, desto größer das Risiko für den Eigner, im Schadenfall auf einem Teil der Kosten sitzenzubleiben. Empfehlenswert sind mindestens zwei Millionen Euro zusätzlich zur Versicherungssumme, um auf der sicheren Seite zu sein. Ungemach droht auch, wenn die Kosten der Bergung und Beseitigung nur dann gedeckt sind, wenn diese "auf behördliche Anordnung" erfolgt. Denn auch ein privater Marinabetreiber wird vom Eigner eines gesunkenen Schiffes verlangen, dieses zu heben. Immerhin, die Kosten für die Beseitigung oder Verhinderung von Umweltschäden infolge einer Havarie sind im Rahmen der Bootshaftpflichtversicherung stets gedeckt.

Beispiel: Ein Eigner bringt sein Boot in einem privaten Hafen selbst ins Wasser. Dabei rutscht es so unglücklich vom Trailer, dass es auf die Seite kippt, voll Wasser schlägt und sinkt. Die Kaskoversicherung kommt zwar für den Schaden am Schiff auf, weigert sich aber mit Hinweis auf eine entsprechende Vertragsklausel, auch die Kosten der Bergung zu übernehmen. Schließlich sei die Entfernung des Bootes aus dem Hafenbecken nicht von einer Behörde, sondern vom privaten Hafenbetreiber verlangt worden. Folge: Der Eigner bleibt auf den Kosten der Bergung sitzen.

Wenn meine Yacht im  Winter­lager  beschädigt wird, muss der Schadenverursacher oder der Lager­betreiber dafür geradestehen.

Nur bei eindeutigem Verschulden oder einem nachgewiesenen grob fahrlässigen Verhalten seitens des Winterlagerbetreibers (siehe § 3) kann dieser unter Umständen haftbar gemacht werden – wenn zum Beispiel die eigenen Licht- und Kraftanlagen über Jahre nicht gewartet oder geprüft wurden und es dann zu einem Kurzschluss kommt. Solch einen Nachweis zu führen kann im schlimmsten Fall Jahre dauern. Und selbst, wenn eine Betriebshaftpflicht­versicherung des Betreibers besteht, schließt diese zumeist Schäden an eingelagerten Booten aus oder deckt diese nur in einem sehr geringen Maße. Wer keine eigene Kaskoversicherung hat, die Schäden verschuldensunabhängig reguliert, geht im Zweifel also leer aus!

Beispiel: Ein vom Hallenbetreiber unverschuldeter Kurzschluss in der Hallenbeleuchtung führt zu einem ver­heerenden Feuer, dem auch die in der Halle abgestellten Yachten zum Opfer fallen. Eigner, die keine Kasko­versicherung für ihre Boote abgeschlossen haben, er­halten in solch einem Fall keinerlei Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn in ein Winterlager eingebrochen und Ausrüstung oder ganze Boote entwendet werden. Oder auch im Falle von Brandstiftung oder bei einem Feuer, dessen Verursacher nicht ermittelt werden können.

Selbst wenn ich  grob fahrlässig handele, muss meine Kaskoversicherung neuerdings für Schäden, die ich an meinem Schiff verursache, voll bezahlen.

Falsch! Lediglich bei neueren auf dem Markt erhältlichen Deckungen verzichten die Versicherer bei kleineren Schäden bis zirka 10 000 Euro von sich aus auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Wenn heute indes ein Kaskoversicherer bei einem schweren Schaden von einer "grob fahrlässigen Herbeiführung" ausgeht, wird dessen Regulierung zwar anders als früher nicht mehr gänzlich abgelehnt. Doch gemäß dem seit 2008 gültigen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erstattet der Versicherer den Schaden voraussichtlich nur noch anteilig. Der eindeutige Nachweis der groben Fahrlässigkeit ist ohnehin rechtlich schwierig. Deren Grad wird in einem aufwändigen Verfahren ermittelt. Fachleute sprechen dabei von "quoteln".

Beispiel: Eine Yacht kollidiert in einer Schleuse mit einem bereits festgemachten Schiff, beide Boote werden beschädigt. Die herbei­gerufene Wasserschutzpolizei stellt beim Schadenverursacher Alkoholkonsum fest. Daraufhin beruft sich dessen Kaskoversicherer auf grob fahrlässiges Verhalten und ersetzt an seinen Schiff nur einen Teil des Schadens. Fürs fremde Boot kommt seine Bootshaftpflicht voll auf, er muss aber damit rechnen, dass diese ihn in Regress nimmt.

Bagatellschäden bei der Versicherung geltend zu machen lohnt meist wegen des Selbstbehaltes nicht.

Doch, durchaus! Die besseren am Markt erhältlichen Versicherungen verzichten bei vielen – zumeist unverschuldeten – Ereignissen wie Blitzschlag, Einbruchdiebstahl oder allein durch Dritte verursachte Kollisionen auf die Selbstbeteiligung. Die Prämienrückstufung im Folgejahr nach der Abwicklung eines Schadenfalls hält sich zudem mit durchschnittlich zehn Prozent der Jahresprämie in Grenzen. Ein Blick ins Kleingedruckte vor Vertrags­abschluss lohnt also.

Beispiel: Diebe brechen eine Yacht auf und stehlen hochwertige Ausrüstung. Obwohl im Versicherungsvertrag ein Selbstbehalt von mehreren hundert Euro festgeschrieben wurde, ersetzt die Versicherung den Schaden vollständig. Im Folgejahr steigt lediglich die Versicherungssumme um etwa zehn Prozent.

Wie in der Kfz-Versicherung wirken sich schaden­freie Jahre  automatisch positiv auf die Höhe der Kaskoprämie aus.

Leider ist das althergebrachte Schadenfreiheitssystem, wie man es aus der Kfz-Versicherung kennt, durch die Vergabe von Vorausrabatten etwas verwässert. 40 Prozent Nachlass werden meist gleich zu Vertragsbeginn von den Versicherern gewährt. Eine weitere Reduzierung der Prämie erfolgt danach aber nicht. Hinzu kommen lediglich sogenannte "Schadenfreiheits- Rabattretter", die Kunden nach mehreren schadenfreien Jahren gutgeschrieben werden und die sie in einem dann folgenden Schadenfall vor einer Rückstufung in der Prämie absichern. Zusätzlich werden bei einigen wenigen Anbietern langfristig schadenfreie Kunden im Laufe der Zeit mit einer sich reduzierenden Selbstbeteiligung im Schadenfall belohnt.

Beispiel: Ein Eigner schließt für sein Schiff eine neue Kaskopolice ab und erhält auf die Jahresprämie gleich zu Anfang 40 Prozent Rabatt. In den Folge­jahren sinkt die Prämie dann nicht weiter. Im Gegenteil: Macht der Versicherte in den ersten Jahren einen Schaden geltend, steigt die Prämie um etwa zehn Prozent. Erst nach fünf schadenfreien Jahren profitiert der Eigner von einem Rabattretter, der ihn in einem danach eintretenden Schadenfall vor solch einem Prämienanstieg bewahrt.

Vergleichen lohnt!

Vor Abschluss einer Bootsversicherung sollte stets eine individuelle Beratung erfolgen. Die im Artikel enthaltenen Informationen können diese nicht ersetzen, und sie stellen insbesondere weder eine Rechtsberatung noch einen Vergleich der am Bootsversicherungsmarkt erhält­lichen Produkte dar. Sie liefern jedoch gute Anhaltspunkte, woraufhin man seine bestehende oder auch eine neue Police abklopfen sollte.

Noch mehr Informationen inklusive der Möglichkeit, sich unverbindlich und kostenlos Versicherungsangebote unterschiedlicher Anbieter zukommen zu lassen, unter www.yacht.de/versicherung.

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