Schülerpraktikum – Was Sie in Bezug auf Arbeitszeiten & Co. gesetzlich beachten müssen

Durch ein Schülerpraktikum sollen Jugendliche den Arbeitsalltag in einem Betrieb kennenlernen. Doch was gilt es dabei zu beachten? Wir erklären Ihnen, was das Jugendarbeitsschutzgesetz hinsichtlich des Praktikums regelt und was Sie als Arbeitgeber zu Pausen- und Arbeitszeiten von Minderjährigen wissen müssen.

Schülerpraktikanten haben Freude an der Arbeit

Inhaltsverzeichnis

Jugendarbeitsschutzgesetz – Die rechtliche Grundlage für das Praktikum

Wollen Sie einen Praktikanten beschäftigen , bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in Deutschland den rechtlichen Rahmen. Es soll arbeitende Kinder und Jugendliche schützen und regelt so beispielsweise Arbeitszeiten, Pausenzeiten und Mehrarbeit von Praktikanten.

Achtung, Verwechslungsgefahr:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist alleinig für die Regelung der Arbeitsbedingungen für Minderjährige verantwortlich. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) hingegen schützt Jugendliche in der Öffentlichkeit in Bezug auf Glücksspiele oder Alkohol. Im Bereich der Medien regelt das Jugendschutzgesetz beispielsweise, bis wann Filmveranstaltungen besucht oder welche Filme und Spiele je nach Altersfreigabe erworben werden können.

Arbeitszeit im Praktikum – was gilt in welchem Alter?

Wie lange ein Praktikant arbeiten darf, können Sie in den §§ 5 und 8 Jugendarbeitsschutzgesetz nachlesen. Dabei ist vom Alter abhängig, wie viele Stunden pro Tag möglich sind. Es gilt:

  • Bis 12 Jahre: Schüler, die 12 Jahre oder jünger sind, dürfen gar nicht arbeiten.
  • 13–14 Jahre: Jugendliche im Alter von 13 oder 14 Jahren können in Ausnahmefällen nach 5 JArbSchG arbeiten. Zu diesen Ausnahmen zählt das Schülerpraktikum.
  • 15–17 Jahre: Minderjährige im Alter von 15, 16 oder 17 Jahren können täglich bis zu 8 Stunden arbeiten. 8,5 Stunden sind möglich, wenn an anderen Wochentagen ein Ausgleich stattfindet. Insgesamt dürfen Praktikanten in diesem Alter nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Folgende Ausnahmen bei der Beschränkung der Arbeitszeit sind möglich:

  • Pflegeberufe: Die Arbeit am Wochenende ist zum Beispiel im Gesundheitswesen im Bereich der Pflege, in Altenheimen oder im Krankenhaus erlaubt ( 16 JArbSchG , § 17 JArbSchG )
  • Landwirtschaft: In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als 9 Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden ( 8 JArbSchG ).
  • Binnenschifffahrt und Co.: Es gibt Ausnahmen für weitere Bereiche wie etwa die Binnenschifffahrt ( 20 JArbSchG ). Diese sind in weiteren Paragrafen des Jugendarbeitsschutzgesetzes geregelt.

Welche Pausenzeiten gelten im Schülerpraktikum?

Minderjährige Praktikanten müssen pro Tag mindestens 30 Minuten Pause machen. Arbeiten Sie länger als 6 Stunden, sind 60 Minuten Ruhepause verpflichtend.

Außerdem gilt: Nach spätestens 4,5 Stunden Arbeit am Tag müssen die Schülerpraktikanten pausieren.

Warum ist der Arbeitsschutz im Schülerpraktikum so wichtig?

Der Arbeitsschutz ist deshalb so wichtig, weil im Schülerpraktikum keine routinierten Arbeitskräfte tätig sind. Im Gegenteil: Praktikanten können aufgrund eines mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder geringer Erfahrung manche Gefahren noch nicht erkennen.

Es ist wie beim Autofahren: Wer noch unerfahren ist, läuft eher Gefahr, Fehler zu machen oder Situationen falsch einzuschätzen. So sind junge Berufseinsteiger besonders häufig an Arbeitsunfällen beteiligt, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mitteilt. Umso wichtiger ist hier der Wert einer umfassenden Unterweisung über Gefahren.

Im Folgenden haben wir einige praktische Tipps für Betriebe im Umgang mit Schülerpraktikanten zusammengefasst.

1. Tipp: Bereiten Sie sich gut auf Ihren Praktikanten vor

In der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) müssen Sie den Arbeitsbereich und die Tätigkeiten des Praktikanten vorweg bewerten. Handelt es sich um einen Minderjährigen, was bei einem Schülerpraktikum meist der Fall ist, so ist – neben den allgemeinen Vorschriften zum Arbeitsschutz – auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten.

Übrigens: Nutzen Sie unsere Praktikums-Checkliste für Arbeitgeber , um alle wichtigen Punkte vor der Einstellung zu bedenken.

2. Tipp: Unterweisen Sie die Schüler rechtzeitig

Laut § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber jugendliche Beschäftigte zu den Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie im Betrieb ausgesetzt sind, unterweisen. Dazu zählt auch die Einrichtung von Maßnahmen zur Abwendung von Gefahren.

Die Unterweisung muss jeweils zu diesen Zeitpunkten stattfinden:

  • Erstunterweisung zu Beginn der Beschäftigung
  • bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen
  • vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen
  • vor Arbeiten, bei denen die Jugendlichen mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen

An der Planung, Durchführung und Überwachung der entsprechenden Vorschriften sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beteiligt.

3. Tipp: Vermitteln Sie, wie wichtig Arbeitsschutz ist

Gerade weil junge Berufsanfänger der besonders risikofreudigen Altersgruppe angehören, ist es enorm wichtig, zu vermitteln, dass Maßnahmen des Arbeitsschutzes keine „Schikane“ sind, sondern helfen, die eigene Gesundheit – unter Umständen sogar das eigene Leben – zu erhalten.

Daher gilt es, einen echten Wert zu kommunizieren, anstatt beispielsweise nur knapp auf die Pflicht von Schutzhelmen zu verweisen. Auch die Vorbildrolle ist wichtig. Denn wenn alle Kollegen einen Helm tragen, ist es für Jugendliche auch nicht mehr „albern“. Im Gegenteil: Die Schutzausrüstung kann als Symbol von Professionalität und Erwachsensein verstanden werden.

4. Tipp: Gestalten Sie die Unterweisung altersgerecht

§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz geht konkret auf die „Unterweisung über Gefahren“ für Jugendliche ein. Wir haben außerdem noch einige weitere Ideen für Sie, wie Sie die Minderjährigen erfolgreich mit den Inhalten abholen:

Bei den Inhalten sollte sich die unterweisende Person auch in die Rolle der jungen Beschäftigten versetzen, indem sie beispielsweise an die eigenen Ausbildungsjahre zurückdenkt. Wie ist es, jahrelang die Schulbank gedrückt zu haben und sich nun in einem Betrieb zu bewegen? Durch die Gänge eilende Kollegen, stampfende Maschinen und Substanzen – das alles ist neu für die Praktikanten.

Im besten Fall kennen die Schüler die Substanzen bereits aus dem Chemieunterricht und sind daher auch mit dem Tragen einer Schutzbrille vertraut – das sollten Sie jedoch nicht voraussetzen. Begriffe wie persönliche Schutzausrüstung (PSA) oder Schutzschalter sind zudem oft Neuland für die jungen Mitarbeiter und müssen zunächst erklärt werden.

5. Tipp: Sorgen Sie für regelmäßigen Erfahrungsaustausch

Ein Erfahrungsaustausch zwischen Betreuungslehrer, Praktikumsbetreuer und Schüler sollte regelmäßig stattfinden – also einmal pro Woche oder bei Bedarf öfter. Der Betreuungslehrer sollte sich von der Situation vor Ort einen Eindruck verschaffen.

FAQ – Weitere häufige Fragen zum Schülerpraktikum

Wie lange dauert ein schülerpraktikum.

Wie lange ein Schülerpraktikum dauert, kann je nach Bundesland und Schulform variieren. Meist ist der Praktikant ein bis drei Wochen im Betrieb. An manchen Schulen gehören auch zwei oder mehrere Praktika in verschiedenen Betrieben dazu, um erste Eindrücke vom Arbeitsleben zu gewinnen.

In welcher Jahrgangsstufe wird das Praktikum durchgeführt?

In welcher Jahrgangsstufe das Schülerpraktikum ansteht, hängt ebenfalls von Bundesland und Schulform ab. In der Regel ist es kurz vor dem Schulabschluss so weit.

Welchen Zweck soll das Schülerpraktikum erfüllen?

Sinn eines Schülerpraktikums ist es, möglichst viele Bereiche einer Firma kennenzulernen und dabei nicht nur Hilfsarbeiten zu erledigen oder für Dinge wie Kaffeekochen zuständig zu sein. Für die Betriebe bedeutet dies: Lernen, Weiterqualifizierung und Fortbildung sollen im Mittelpunkt eines Praktikums stehen.

Ist ein Praktikumsvertrag notwendig?

Egal ob Praktikum während des Studiums oder der Schulzeit – ein Praktikumsvertrag regelt alles Wichtige. Am besten laden Sie sich unsere Vorlage für den Praktikumsvertrag direkt kostenlos herunter. Wichtig im Schülerpraktikum ist dabei, dass bei Minderjährigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten notwendig ist.

Weiter Tipps rund um rechtliche Fragen finden Sie in unserem Artikel „ Praktikanten beschäftigen “.

Welche Rechte haben Praktikanten?

Die Rechte als Praktikant haben wir Ihnen ausführlich im verlinkten Artikel zusammengefasst. Grundsätzlich gilt: Sind die Praktikanten noch keine 18 Jahre alt, muss ihnen beispielsweise kein Mindestlohn gezahlt werden. Auch bei einem freiwilligen Praktikum unter drei Monaten entscheidet der Arbeitgeber frei, was er dem Praktikanten bezahlen möchte.

Kann man das Praktikum als Probezeit für die Ausbildung anrechnen?

Hat ein Auszubildender vor Beginn seines Ausbildungsverhältnisses bereits ein Praktikum im Ausbildungsbetrieb absolviert, wird die Praktikumszeit nicht auf die Probezeit angerechnet. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 19.11.2015, Az.: 6 AZR 844/14 entschieden.

Fazit: Arbeitszeiten und Co. für Schülerpraktikanten sind genaustens geregelt

Für das Praktikum ist – anders als häufig angenommen – nicht das Jugendschutzgesetz verantwortlich, sondern das sogenannte Jugendarbeitsschutzgesetz . Dieses regelt die Arbeitszeiten sowie die Pausenzeiten mit 13, 14, 15, 16 oder 17 Jahren.

Neben der Frage, wie lange ein Praktikant arbeiten darf, klärt das Gesetz außerdem darüber auf, wie minderjährige Praktikanten von ihrem Arbeitgeber unterwiesen werden müssen. Wollen Sie mehr dazu erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel zur Sicherheitsunterweisung . Oder aber Sie laden sich direkt die Checkliste zur Vorbereitung der Unterweisung herunter.

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Die Arbeitszeiten im Praktikum – So lange dürfen Praktikanten wirklich arbeiten

Die Arbeitszeiten im Praktikum – So lange dürfen Praktikanten wirklich arbeiten

Gesetzliche Regelung für Praktikanten zwischen 15 und 17 Jahren

Die arbeitszeiten für minderjährige praktikanten:, pausen während des praktikums für minderjährige praktikanten:, gesetzliche regelungen für praktikanten ab 18 jahren, die arbeitszeiten für volljährige praktikanten:, pausen während des praktikums für volljährige praktikanten:, weitere regelungen zur arbeitszeit während des praktikums.

Praktikanten haben Rechte, genauso wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Der Unterschied zu Angestellten ist aber, dass Praktikanten ihre Rechte oftmals nicht kennen. Damit sollte aber Schluss sein! Hier erfährst du alles, was du zu den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten für Praktikanten wissen musst! Informiere dich über deine maximale Arbeitszeit pro Tag, wie viele Pausen dir zustehen, aber auch, welche Bestimmungen es bezüglich der Arbeit am Wochenende oder zu bestimmten Uhrzeiten gibt. Hier gibt’s die Infos zu den Arbeitszeiten während des Praktikums!

Wenn du während deines Praktikums zwischen 15 und 17 Jahre alt bist, dann darfst du höchstens 8 Stunden pro Tag arbeiten. Deine Arbeitszeit muss nach 6 Uhr am morgen, und vor 20 Uhr am Abend sein. An Samstagen, Sonntagen und auch an Feiertagen darf dich dein Praktikumsbetrieb nicht einsetzen. Es gibt jedoch auch Branchen, in denen diese Ausnahmeregeln zur Arbeitszeit während des Praktikums nicht gelten. Zu diesen Ausnahmen gelten Praktika:

  • in Bäckereien
  • in Restaurants
  • in der Alten- oder der Krankenpflege
  • auf dem Bau
  • in der Landwirtschaft

Eine weitere Ausnahme kann der Besuch einer Messe sein, die an einem Samstag stattfindet und zu der du deine Kollegen begleiten sollst. Wenn du am Wochenende oder an einem Feiertag mal arbeiten musst, dann muss dir dein Betrieb noch in der gleichen Woche zum Ausgleich einen freien Tag geben.

Die Pausenzeiten sind in den vorgegebenen Arbeitszeiten nicht inkludiert. Wenn du 8 Stunden am Tag im Praktikumsbetrieb arbeitest, dann steht dir eine Pause von einer Stunde zu. Dass bedeutet: Zusammen mit Pause und Arbeitszeit bist du dann insgesamt 9 Stunden im Unternehmen. Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz steht dir bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden eine Pause von 30 Minuten zu. Wer zwischen 6 und 8 Stunden arbeitet, hat das Recht auf eine Ruhepause von einer ganzen Stunde. Es gibt hier eine Zusatzregel: Nach 4,5 Stunden müssen minderjährige Praktikanten ihre erste Pause machen.

Für volljährige Praktikanten gilt ebenso wie auch für Jugendliche, dass die tägliche Arbeitszeit bei 8 Stunden liegen sollte. Ausnahmen sind bei Praktikanten, die älter als 18 Jahre sind, aber durchaus erlaubt. Im Arbeitszeitgesetz steht nämlich, dass die Arbeitszeit regelmäßig 8 Stunden betragen soll. Das Wörtchen „regelmäßig“ weist darauf hin, dass über einen bestimmten Zeitraum die durchschnittliche Arbeitszeit bei 8 Stunden täglich liegen muss. So kannst du zum Beispiel an Tagen, an denen sehr viel zu tun ist, auch mal 9 Stunden im Betrieb arbeiten, dafür an Tagen, an denen weniger los ist, bereits nach 7 Stunden Feierabend machen (zum Ausgleich für die 9 Stunden) sodass deine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt dann eben 8 Stunden beträgt. Länger als 10 Stunden dürfen aber auch volljährige Praktikanten nicht beschäftigt werden.

Volljährige Praktikanten dürfen sich nicht über so großzügige Ruhepausen freuen wie minderjährige Praktikanten. Für erwachsene Praktikanten gilt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Wer mehr als neun Stunden arbeitet, dem steht immerhin eine Pause von 45 Minuten zu.

  • In einigen Betrieben gibt es Schichtarbeit. Wenn du ein Praktikum in einem Unternehmen absolvierst, in dem die Arbeitszeiten in Schichten geregelt sind, dann darf die zulässige Schichtzeit 10 Stunden betragen. Hierin sind die Ruhepausen aber bereits beinhaltet.  
  • Pro Woche darfst du nur für 5 Tage beschäftigt werden. Diese sollten in der Regel die Werktage Montag bis Freitag sein. Sollte es zu einer Ausnahme kommen und man weiß bereits am Anfang der Woche, dass du auch am Samstag eingesetzt werden sollst, dann musst du noch in der gleichen Woche einen freien Tag bekommen, zum Beispiel den Mittwoch. Bei volljährigen Praktikanten darf dieser Ausgleich zur 5-Tage-Woche auch später stattfinden. Wenn du ein Praktikum in einer Branche absolvierst, in der die Arbeit am Wochenende üblich ist, dann muss darauf geachtet werden, dass du pro Monat trotzdem zwei Samstage und zwei Sonntage frei hast.  
  • Damit du dich zwischen Arbeitsende und erneutem Arbeitsbeginn auch genügend ausruhen kannst, gibt es auch hierfür gesetzliche Regelungen. Zwischen deinem Feierabend und dem Arbeitsanfang am nächsten Tag müssen mindestens 12 Stunden liegen. Du darfst also beispielsweise nicht bis 22 Uhr arbeiten, und am nächsten morgen bereits um 6 Uhr wieder beginnen.  
  • Eine Ruhepause gilt erst als Pause, wenn sie mindestens 15 Minuten beträgt. Mehrmals am Tag „kleine Pausen“ von jeweils 10 Minuten zu machen ist nicht zulässig. Wenn deine gesamte Pausenzeit 30 Minuten beträgt, dann könntest du diese am Stück machen oder zwei Pausen á 15 Minuten machen. Kürzer darf eine Pause allerdings nicht sein!  
  • Die Pause dient der Erholung und sollte daher nicht in Arbeitsräumen erfolgen. Hierbei gibt es eine Ausnahme: Wenn die Arbeit in diesem Arbeitsraum für die Pause eingestellt wird, dann ist der Aufenthalt dort während einer Pause zulässig. Generell gilt, dass es dem Praktikanten möglich sein sollte, sich während der Pause auch wirklich auszuruhen. Wenn im Pausenraum gerade Maler bei der Arbeit sind, dann ist diese Erholung zum Beispiel nicht gegeben, da das Ausruhen durch die Arbeiter beeinträchtigt wird.

Es ist empfehlenswert, die besprochenen Arbeitszeiten in einem Praktikumsvertrag festzuhalten. So bist du, aber auch dein Chef, rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. In deinem Arbeitsvertrag sollte zudem stehen, wann du deine Arbeit jeden Tag beginnst, wann du diese beenden kannst, und wie deine Pausen geregelt werden.

Bild: Jana F.

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13 Praktikumsarten im Überblick - Was für Praktika gibt es?

Inhaltsverzeichnis.

  • Welche Praktikumsarten gibt es?
  • Freiwilliges Praktikum
  • Pflichtpraktikum
  • Schülerpraktikum

Sozialpraktikum

  • Fachpraktikum
  • Orientierungspraktikum

Vorpraktikum

  • Nachpraktikum

Jahrespraktikum

  • Praxissemester
  • Auslandspraktikum

Volontariat

Ohne jemals ein Praktikum absolviert zu haben ins Berufsleben starten – das ist heutzutage kaum möglich. Normalerweise macht man schon in der Schule mindestens ein Praktikum.

Aber natürlich ist nicht jedes Praktikum gleich. Ganz im Gegenteil: Es gibt viele verschiedene Arten von Praktika, die sich teilweise sehr voneinander unterscheiden. Wir sagen dir, welche Praktikumsart die richtige für dich ist und was dich im Schülerpraktikum, Orientierungspraktikum, Pflichtpraktikum oder Jahrespraktikum erwartet.

Übrigens: Was für ein Praktikum du auch machen willst – auf MeinPraktikum.de findest du Stellenangebote für jede Praktikumsart!

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Was ist ein Fachpraktikum?

Es gibt zwei Situationen, in denen du ein Fachpraktikum absolvieren musst: wenn du an einem Berufskolleg deine Fachhochschulreife machen willst oder wenn du an einer Fachhochschule studierst .

Die Fachhochschulreife – oder auch einfach Fachabi – ist eine fachbezogene schulische Ausbildung. Das heißt: Du gehst nicht nur zur Schule und eignest dir theoretisches Wissen an wie beim normalen Abitur, sondern setzt das Gelernte in mindestens einem Fachpraktikum auch direkt in die Tat um und wirst so fit fürs Berufsleben gemacht.

Wie viele Fachpraktika du absolvieren musst, wie lange sie dauern und welche Voraussetzungen sie erfüllen sollten, hängt von deiner Fachrichtung und deinem Berufskolleg ab. Alle nötigen Informationen solltest du aber von einem Lehrer oder einer Lehrerin bekommen.

Wenn du dein Fachabitur bereits in der Tasche hast und bald oder schon jetzt an einer Fachhochschule studierst, erwarten dich wahrscheinlich noch weitere Fachpraktika. Vielleicht sogar in Form eines Praxissemesters . Der Unterschied zu einem Pflichtpraktikum an einer normalen Universität ist dabei nur, dass das Praktikum auf jeden Fall in der Fachrichtung absolviert werden muss , die du auch studierst. Wie schon am Berufskolleg sollen an der Fachhochschule nämlich Theorie und Praxis verschmelzen, die Studenten und Studentinnen sollen bestmöglich aufs Berufsleben vorbereitet werden.

Weil das Praktikum eng mit dem studierten Fachbereich verknüpft sein soll, hat die Fachhochschule meistens bestimmte  Voraussetzungen, die dein Fachpraktikum erfüllen muss.

Bekomme ich im Fachpraktikum Gehalt?

Ob Fachpraktikum am Berufskolleg oder an einer Fachhochschule: Du hast keinen Anspruch auf eine Praktikumsvergütung . Ebenso wenig auf bezahlten Urlaub. Das liegt daran, dass das Praktikum Teil deiner beruflichen Ausbildung ist. Dafür bist du aber größtenteils von der Sozialversicherung befreit .

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Praktikanten einstellen: Was du als Arbeitgeber wissen musst [2023]

  • ✔︎ mehr Bewerbungen
  • ✔︎ bessere Prozesse
  • ✔︎ schneller Einstellen

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Du willst Praktikanten beschäftigen, willst dich aber nochmal informieren, welche Besonderheiten es gibt?

Von der Anmeldung über das Gehalt bis hin zum Zeugnis – in unserer Checkliste für Arbeitgeber erfährst du, welche gesetzlichen Regelungen gelten, welche Rechte und Pflichten du als Arbeitgeber hast und worauf du achten musst.

Warum solltest du Praktikanten beschäftigen?

Praktikanten lohnen sich nicht: Häufiges Argument ist, dass der Output nicht den Aufwand rechtfertigt Aber es lohnt sich, sich damit auseinanderzusetzen – denn in den meisten Fällen profitieren Unternehmen von Praktikanten – auch wenn sie nur ein paar Monate im Unternehmen sind:

  • Du lernst neue Perspektiven kennen und eingefahrene Prozesse zu hinterfragen.
  • Du bekommst ehrliches Feedback in Bezug auf deine Attraktivität als Arbeitgeber.
  • Praktikanten sind flexibel einsetzbar und können je nach Interesse vielfältige Projekte begleiten.
  • Überzeugt das Unternehmen im Praktikum, wird das Unternehmen bei Freunden und Familie weiterempfohlen.

Hinzu kommt, dass du dein Recruiting damit erweitern kannst:

94% der Unternehmen antworten auf die Frage, weshalb sie Praktika anbieten, dass sie damit die Mitarbeitergewinnung und Nachwuchsbindung unterstützen – denn Praktikanten sind die Arbeits- und Führungskräfte von morgen. Sieh das Praktikum daher einfach als eine Art langes Vorstellungsgespräch , denn du kannst aktiv nach zukünftigen Mitarbeitern Ausschau halten und dir einen Talentpool mit interessanten Kandidaten aufbauen.

Das rechnet sich auch. Knapp 82% aller Praktikanten würden das Praktikum weiterempfehlen und dementsprechend auch gerne dort weiterarbeiten, bzw. sich bei ihrem Arbeitgeber erneut bewerben , wenn es um den Berufseinstieg geht – die durchschnittliche Bewertung einer erneuten Bewerbung liegt auf einer Skala von 1 bis 5 bei einer 4,2 . Außerdem ist die Mehrheit der Praktikanten der Meinung, in dem Unternehmen, in dem sie ihr Praktikum absolviert haben, Karriere machen zu können: Die Bewertung hierzu liegt bei einer 3,6 . Die Bewertung der Arbeitgeberqualität wurde mit 4,1 bewertet. Die Zahlen stammen aus dem Future Talents Report 2021 , bei dem über 3.000 Praktikanten nach ihren Erfahrungen gefragt wurden.

<div class="blog_primary-box"><p>Ähnliche Vorteile hast du, wenn du Studenten langfristig beschäftigst, beispielsweise als Werkstudenten. Die Besonderheiten bei Werkstudenten haben wir in separaten Beiträgen für dich zusammengefasst: Sowohl wie du <a href="https://arbeitgeber.campusjaeger.de/hr-blog/werkstudenten-finden" target="_blank">Werkstudenten für dein Unternehmen findest</a> als auch wie ein <a href="https://arbeitgeber.campusjaeger.de/hr-blog/werkstudentenvertrag-muster" target="_blank">Werkstudentenvertrag</a> aussieht. </p></div>

Wer darf Praktikanten einstellen?

Wenn du ein Praktikum anbieten willst, musst du als Arbeitgeber keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Denn anders als für Ausbildungen gibt es für Praktika keine gesetzlichen Regelungen, was die Qualifikationen und Ansprüche an einen Betrieb angeht. Um einen Ausbilderschein oder Ähnliches musst du dich also nicht kümmern.

Das heißt, dass prinzipiell jeder Unternehmer – vom Freiberufler bis zum internationalen Konzern – problemlos Praktikanten einstellen kann. Denn bei einem Praktikum geht es in erster Linie darum, dass Studenten und Schüler etwas lernen, Berufserfahrung sammeln und sich erstmalig orientieren.

Freiwilliges Praktikum, Pflichtpraktikum & Orientierungspraktikum

Grundsätzlich lassen sich freiwillige Praktika und Pflichtpraktika voneinander unterscheiden. Dies ist wichtig, da je nach Art des Praktikums unterschiedliche Rechte und Pflichten für dich als Arbeitgeber entstehen. So unterscheiden sich beispielsweise Rahmenbedingungen wie Dauer, Gehalt und Urlaub.

Bei Pflichtpraktika steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Sie sind meist fester Bestandteil der Ausbildung und durch Schule, Ausbildung oder auch Studium vorgegeben. So wird von Studenten gegebenenfalls erwartet, dass sie als Voraussetzung für ein Studium ein Praktikum oder während des Studiums ein Praxissemester im entsprechenden Bereich absolvieren. Die Praktika sind in der Regel mit Vorgaben bezüglich Dauer, Arbeitszeit und Aufgabenbereich verbunden. Außerdem sind Pflichtpraktika unabhängig von der Dauer nicht mindestlohnpflichtig .

Freiwillige Praktika fallen hingegen unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie werden meistens während des Studiums absolviert, beispielsweise in den Semesterferien oder in Urlaubssemestern. Da sie der beruflichen Orientierung dienen, werden sie auch als Orientierungspraktika bezeichnet. Bis zu einer Dauer von drei Monaten sind sie nicht mindestlohnpflichtig. Längere Praktika sind ab dem ersten Tag mindestlohnpflichtig.

<div class="blog_primary-box"><p>Freiwillige Praktika können auch nach dem Bachelorabschluss gemacht werden, um beispielsweise die Zeit zum Masterstudium zu überbrücken. Es handelt sich aber <strong>nicht um ein Orientierungspraktikum</strong>, da bereits ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wurde. Darauf solltest du achten, denn solche Praktika sind in der Regel <strong>ab dem ersten Tag mindestlohnpflichtig</strong>.</p><p>Steht das Praktikum inhaltlich jedoch nicht in Zusammenhang mit dem vorherigen Studium, sondern dient der Umorientierung, kann wiederum auf ein Orientierungspraktikum geschlossen werden. In solchen Fällen sind die konkreten Gegebenheiten zu berücksichtigen, die häufig Auslegungssache sind. Bei der <a href="https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertelefon.html" target="_blank">Mindestlohn-Hotline</a> des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhältst du Auskunft: 030 60 28 00 28</p></div>

Sonderfall: Schülerpraktikum

Ein Schülerpraktikum gehört in der schulischen Ausbildung mittlerweile zum Pflichtprogramm. Ein wirtschaftlicher Mehrwert für das Unternehmen ergibt sich daraus selten, meist schauen die Praktikanten den Mitarbeitern nur über die Schulter und hospitieren. Das hilft Schülern, das Berufsleben kennenzulernen und sich in der Berufswelt zu orientieren .

Das heißt aber nicht, dass ein Schülerpraktikum keine Vorteile für dich hätte: Du machst das Unternehmen bei der jüngeren Generation bekannt, findest potenzielle Azubis und kannst dir das Feedback einer jungen Zielgruppe einholen.

Was es bei Zeit und Dauer von Schülerpraktika zu beachten gibt, unterscheidet sich je nach Landesrecht und Schulordnung, da Bildung Sache der einzelnen Bundesländer ist. Es sind allerdings auch freiwillige Praktika möglich, zum Beispiel in den Sommerferien.

Grundsätzlich gelten dann dieselben Unterschiede zwischen freiwilligem Praktikum und Pflichtpraktikum wie auch bei Studenten. So erhalten auch Schüler einen Lohn für das Praktikum, sofern es sich um ein freiwilliges handelt (Mindestlohn aber nur, wenn der Praktikant über 18 Jahre alt ist oder eine Berufsausbildung hat). Das Schülerpraktikum kann an kontinuierlichen Praxistagen, innerhalb eines Blockpraktikums oder durch eine Kombination dieser beiden Modelle abgeleistet werden.

Diese Arten von Schülerpraktika gibt es:

  • berufsorientierendes Schülerpraktikum
  • freiwilliges Ferienpraktikum
  • Fachpraktikum
  • regelmäßige Praxistage

Praktikum für ausländische Studenten

Wenn du ausländische Studenten als Praktikanten einstellen willst, musst du das als Arbeitgeber beachten:

Grundsätzlich haben Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit .

Das bedeutet, dass du bei europäischen Praktikanten dieselben Regelungen beachten musst wie bei deutschen. Dank der Europäischen Gemeinschaft besteht also kein erhöhter bürokratischer Aufwand. Aber auch bei ausländischen Praktikanten musst du darauf achten, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt.

Anders ist das bei Nicht-EU Ausländern . Für ein Praktikum in Deutschland brauchen sie eine studentische Arbeitserlaubnis und ein Visum. Wichtig: Erst nachdem die Studenten ein konkretes Praktikum gefunden haben, kann eine studentische Arbeitserlaubnis bei der zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) beantragt werden.

Die ZAV erteilt eine studentische Arbeitserlaubnis bei:

  • Studenten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, bei denen das Praktikum im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Fachstudium steht (Pflichtpraktikum).
  • Studenten, die zum Zeitpunkt des Praktikums an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind und mindestens 4 Fachsemester erfolgreich absolviert haben.

Welche Regelungen es noch bei ausländischen Mitarbeitern gibt, seien es Werkstudenten oder feste Arbeitnehmer, kannst du im Artikel über Beschäftigung und Einstellung ausländischer Mitarbeiter nachlesen.

Vorsicht vor dem Scheinpraktikum

Was genau ein Praktikum ist, ist gesetzlich nicht näher definiert. Klar ist, dass ein Ausbildungsziel verfolgt wird : Der Praktikant soll Berufserfahrung und praktische Kenntnisse sammeln, um sich auf einen Beruf vorzubereiten und/oder die Ausbildung zu ergänzen. Die Arbeitsleistung ist hierbei nachrangig.

Daher dürfen Praktikanten nicht wie Arbeitnehmer eingesetzt werden, ansonsten besteht ein vollwertiges Arbeitsverhältnis . Da der typische Lohn für ein Praktikum hierfür nicht angemessen ist, werden mitunter hohe Nachzahlungen in Höhe des berufsüblichen Gehalts fällig. Auch wenn der Vertrag als “Praktikumsvertrag” betitelt ist, ändert das nichts. Im Zweifelsfall betrachtet das Gericht die tatsächlich durchgeführten Aufgaben – nicht das, was auf dem Papier steht.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du zusätzlich zu dem Vertrag auch einen Ausbildungsplan erstellst , in dem du gemeinsam mit dem Praktikanten Ziele und Aufgaben während des Praktikums festlegst. Außerdem sollte die erbrachte Leistung reflektiert werden: Praktikumsberichte und regelmäßige Feedbackgespräche bieten sich hierfür an.

Welche Aufgaben eignen sich für Praktikanten?

Vielleicht hast du dich schon einmal gefragt, wie du Praktikanten beschäftigen kannst?

Die Antwort ist denkbar einfach:

Praktika sollen praktische Kenntnisse eines Berufs vermitteln. Dazu gehört alles, was den normalen Arbeitsalltag ausmacht . Das heißt natürlich nicht, dass du ihn am ersten Tag zu einem Kunden schicken oder Budgetplanungen vornehmen lässt. Aber es ist ein erster Anhaltspunkt.

In den ersten Tagen geht es sowieso zunächst darum, ihm das Unternehmen und die Produkte näherzubringen, den Kollegen vorzustellen und mit wichtiger Software und Tools vertraut zu machen . In dieser Zeit bieten sich kleinere Tätigkeiten an, zum Beispiel Botengänge, Kopieren oder Akten sortieren. Ja, hier winkt das Klischee, aber dabei handelt es sich nun mal um tagtägliche Aufgaben, die zum Arbeitsalltag gehören und die als Einstieg in komplexere Aufgaben dienen können.

Und die komplexeren Aufgaben sollten auch folgen. Leider werden Praktikanten oft mit einfachen Aufgaben abgespeist, mit denen sie vollkommen unterfordert sind. Teilweise wird das bewusst ausgenutzt, um unliebsame Aufgaben abzugeben. Das ist natürlich ein klares No-Go und kann mit einer Kündigung quittiert werden.

Manchmal passiert es aber auch, dass Praktikanten in Abteilungen gesetzt werden und sich niemand für sie verantwortlich fühlt. Oder ihnen wird nicht genug zugetraut. In beiden Fällen ist es wichtig, dass du dir vorher Gedanken darüber machst, ob ihr Praktikanten überhaupt beschäftigen könnt und ein klarer Ansprechpartner existiert, an den sich Praktikanten wenden können.

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Im besten Fall habt ihr gemeinsam vor dem Praktikum klare Ziele festgelegt</strong>: Welche Fähigkeiten soll er (kennen)lernen? In welchen Projekten arbeitet er mit? Welches gemeinsame Ziel verfolgt ihr? Pass dies an die bisherige Erfahrung (vorherige Praktika, im Bachelor, zwischen Bachelor und Master, im Master) an. <strong>Und vor allem</strong>: Trau ihm etwas zu und übergib auch mal die Verantwortung für ein ganzes Projekt. Aber gib hierbei auch Hilfestellung, wenn es nötig ist.</p></div>

Rechte und Pflichten für Arbeitgeber

Angemessene entlohnung im praktikum.

Freiwillige Praktika ab einer Dauer von drei Monaten fallen unter das Mindestlohngesetz (12€ pro Stunde, Stand Oktober 2022). Freiwillige Praktika unter drei Monaten fallen genauso wie Pflichtpraktika (unabhängig von der Dauer) nicht unter das Mindestlohngesetz . Das heißt: Du musst in diesen Fällen Praktikanten kein Gehalt zahlen. Aber du kannst. Beliebig viel.

Beachte: Bei freiwilligen Praktika kann jeder Tag zählen. Dauert das Praktikum auch nur einen Tag länger, oder wird das Praktikum spontan verlängert, besteht rückwirkend Anspruch auf Mindestlohn .

Behalte im Hinterkopf, dass Pflichtpraktikanten keine andere Wahl haben – sie müssen das Praktikum absolvieren. Und dafür gegebenenfalls in eine andere Stadt ziehen oder einen Nebenjob aufgeben, mit dem sie ihr Studium finanzieren. Da kann es schnell eng werden. Ein Praktikum mit Vergütung favorisieren daher die meisten Studenten. So handhaben es auch die allermeisten Arbeitgeber – 2021 wurden 92% der Praktika vergütet.

Zudem dauern Pflichtpraktika meist drei bis sechs Monate, sodass Praktikanten nach einer kurzen Einarbeitungsphase eigenständig Aufgaben übernehmen können und dir somit auch einen wirtschaftlichen Mehrwert bringen. Das sollte auch durch ein Gehalt belohnt werden . Durch eine angemessene Entlohnung zeigst du, dass du den Praktikanten und seine Arbeit wertschätzt. Einer der Hauptgründe für Unternehmen Praktikanten einzustellen, ist die Mitarbeitergewinnung und Nachwuchsförderung. Eine attraktive Entlohnung ist nicht alles, aber doch wichtig, damit ein Praktikant dein Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber in Erinnerung behält.

Aus diesem Grund ist es gang und gäbe, dass Unternehmen auch Pflichtpraktikanten eine Art Aufwandsentschädigung zahlen, meistens in Höhe von 520€ pro Monat, um zumindest die gröbsten Kosten zu decken. Einige Unternehmen gehen auch darüber hinaus und zahlen 1.500€ und mehr. Mach dir Gedanken darüber, wie viel dir das Praktikum wert ist und gehe auch im Bewerbungsgespräch darauf ein . So findest du am schnellsten eine Lösung, mit der beide Seiten zufrieden sind.

Müssen Praktikanten angemeldet werden?

Ob und welche Versicherungspflichten bestehen, sollte immer nochmal im Einzelfall geprüft werden, da die Regelungen hierzu recht komplex sind. Deswegen lässt sich die Frage, ob du Praktikanten anmelden musst, nicht pauschal beantworten. Doch auch damit solltest du dich beschäftigen, wenn du Praktika anbieten willst.

Die Unterscheidung zwischen freiwilligem und Pflichtpraktikum ist auch in diesem Fall wichtig. Pflichtpraktika sind zum Beispiel tendenziell ausgenommen von der Pflicht für Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Zahlst du dem Praktikanten mehr als 520€ pro Monat, kann sich das allerdings schon wieder ändern.

Auch die Sozialversicherungspflicht ist abhängig davon, ob und wie viel der Praktikant von dir bekommt.

Eines gilt aber auf jeden Fall: Der Praktikant muss unfallversichert sein. Ist das Praktikum Pflicht, ist das in der Regel durch die Schule oder das Studium gegeben. Ist es das nicht, sollte er über das Unternehmen mitversichert sein ( § 2 SGB VII ), entsprechend sollte er der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Du möchtest noch mehr Infos zu den Versicherungen? Dann schau mal hier nach: Praktikanten versichern: Worauf du achten musst

Bestehen Zweifel, lohnt es sich bei den entsprechenden Ämtern nachzufragen, ob du Praktikanten anmelden musst.

Wie lange dürfen Praktikanten arbeiten?

Die erlaubte Arbeitszeit im Praktikum ist vom Alter des Praktikanten abhängig.

Dabei unterscheidet das Gesetz drei Altersgruppen:

  • unter 15-Jährige
  • 15–17-Jährige
  • Volljährige

Da Praktika im Rahmen eines Studiums meist von Volljährigen ausgeübt werden, gehen wir vor allem darauf ein. Die genauen Vorgaben für minderjährige Praktikanten findest du hier .

Volljährige Praktikanten arbeiten in der Regel in Vollzeit. Die Arbeitszeit entspricht meist der festangestellter Mitarbeiter und orientiert sich an denselben Regelungen: Sie sollte etwa 8 Stunden pro Tag, also 40 Stunden pro Woche, nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auch auf 10 Stunden erhöht werden, wenn die Möglichkeit zum Ausgleich besteht und im Schnitt wieder 8 Stunden täglich rauskommen. Mehr als 10 Stunden Arbeit an einem Tag sind gesetzlich nicht erlaubt.

Nach 6 Stunden Arbeit haben volljährige Praktikanten Anspruch auf 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden sind es 45 Minuten. Die Pause kann in mehrere Blöcke aufgeteilt werden, die aber jeweils mindestens 15 Minuten lang sein müssen.

Falls die Prüfungsordnung dies erlaubt, kann die Dauer eines Pflichtpraktikums entsprechend verlängert werden, wenn das Praktikum in Teilzeit ausgeübt wird, zum Beispiel von 6 Wochen auf 3 Monate bei 20 Stunden pro Woche. Überstunden und Arbeitszeiten an Sonn- oder Feiertagen dürfen in einem freiwilligen Praktikum ausgeglichen werden. In einem Pflichtpraktikum besteht hierfür kein Anspruch.

Urlaubsanspruch von Praktikanten und Krankheitsfall

Auf einmal steht der Praktikant bei dir im Büro und bittet dich um Urlaub – natürlich bezahlt. Etwas überrumpelt stellst du dir erstmal die Fragen: Darf er das? Und wenn ja, wie viel steht ihm zu? Auch das ist abhängig davon, ob das Praktikum freiwillig gemacht wird oder verpflichtend zur Ausbildung gehört.

Wenig überraschend, dass auch in diesem Fall freiwillige Praktikanten besser dran sind. Wie festangestellten Mitarbeitern auch, steht ihnen Urlaub zu. Wie viel ist allerdings abhängig von der Dauer des Praktikums. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt mindestens 24 Urlaubstage vor, das macht zwei Tage pro Monat, die Praktikanten bezahlt freinehmen dürfen .

Von dieser Regelung gibt es vier Ausnahmen:

  • Beginnt das Praktikum nicht mit dem ersten Werktag eines Monats, sondern beispielsweise eine Woche später, entfällt der Urlaubsanspruch für den ersten Monat.
  • Dauert das Praktikum maximal vier Wochen, besteht kein Anspruch. (Allerdings stellt sich auch die Frage, ob ein so kurzes Praktikum beiden Seiten etwas bringt.)
  • Bringt der Praktikant keinen wirtschaftlichen Mehrwert, beispielsweise weil er nur hospitiert, hat er ebenfalls keinen Urlaubsanspruch.
  • Ist der Praktikant minderjährig, besteht ein höherer Urlaubsanspruch: 30 Tage pro Jahr bei Praktikanten unter 16 Jahren, 27 Tage bei 16-Jährigen und 25 Tage bei 17-Jährigen.

Pflichtpraktikanten hingegen haben keinen Anspruch auf Urlaub , egal wie lange das Praktikum dauert. Die wenigsten Unternehmen bestehen aber darauf und gewähren zumindest ein paar freie Tage.

Urlaubsanspruch von Praktikanten | Infografik

Husten und Schnupfen hingegen ist es egal, ob das Praktikum freiwillig oder verpflichtend ist – wer krank ist, ist krank. Wichtig ist, dass schon bevor das passiert der Ablauf der Krankmeldung geklärt ist: Bei wem soll sich der Praktikant melden? Per Mail oder Telefon? Willst du ein ärztliches Attest sehen? Wenn ja, wann? Am ersten Tag, nach drei Tagen oder wenn der Praktikant wieder fit ist und weiterarbeitet?

In einem freiwilligen Praktikum müssen die Fehltage nicht hinten drangehängt werden – außer der Praktikant möchte das und du bist damit einverstanden. Beim Pflichtpraktikum ist dies abhängig von der jeweiligen Prüfungsordnung. Hier kann es gut sein, dass die Fehltage nachgearbeitet werden müssen.

Probezeit im Praktikum

Grundsätzlich ist auch hier wieder die Unterscheidung zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika wichtig.

Da bei freiwilligen Praktika das Berufsbildungsgesetz angewandt wird, ist eine ein- bis viermonatige Probezeit vorgesehen ( § 20 BBiG ), die jedoch auch abgekürzt werden kann ( § 26 BBiG ). Du kannst die Probezeit dementsprechend relativ flexibel an die Gesamtdauer des Praktikums anpassen. Beispielsweise werden bei dreimonatigen Praktika oft zwei Wochen als Probezeit vereinbart.

Da Pflichtpraktikanten weder Arbeitnehmer sind noch unter das Berufsbildungsgesetz fallen, gibt es auch keine Regelungen zur Probezeit. Am ehesten gelten die Vorgaben durch die Studienordnung. Somit kann eine Probezeit freiwillig vereinbart werden, es besteht aber keine gesetzliche Pflicht.

Kündigung eines Praktikums

Während der Probezeit können laut § 22 des BBiG beide Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ein freiwilliges Praktikum vorzeitig beenden.

Nach der Probezeit sieht es anders aus: Nur Praktikanten können von einem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung eines Praktikums durch den Arbeitgeber hingegen ist erschwert. Da das Praktikum selbst schon zeitlich befristet ist, kannst du Praktikanten nur aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

Da ein Praktikum der Berufsbildung dient, steht nicht die Arbeitsleistung im Vordergrund. Daher ist es kein wichtiger Grund, wenn ein Praktikant der geforderten Arbeitsleitung nicht nachkommt. Anders sieht es aus, wenn der Zweck der Berufsbildung gefährdet ist. Als wichtige Gründe wurden bislang anerkannt:

  • häufiges Zuspätkommen und unentschuldigtes Fehlen trotz Abmahnung
  • rassistisches Verhalten
  • Betriebsstilllegung

So oder so muss die Kündigung in Schriftform erfolgen, also ausgedruckt und unterschrieben sein. Ist die Probezeit vorbei, müssen außerdem die Gründe für die Kündigung genannt werden.

<div class="blog_primary-box"><p><strong>Tipp:</strong> Sind beide Parteien einverstanden, kann jedes Praktikum kann mit einem Aufhebungsvertrag einvernehmlich und mit sofortiger Wirkung beendet werden. Hier findest du ein <a href="https://hire.workwise.io/hr-praxis/arbeitsrecht/aufhebungsvertrag-arbeitgeber">Muster für einen Aufhebungsvertrag</a> und alle Infos zum Inhalt.</p></div>

Für Pflichtpraktikanten gelten wiederum andere Regeln. Ihr besonderer Status hat zur Folge, dass sie sich nicht auf Arbeitsschutzrechte berufen können, die rechtlichen Kündigungsvorschriften treffen nicht zu . Klar ist allerdings: Ein Pflichtpraktikum darf vom Arbeitgeber nicht ohne Grund beendet werden, da dies gegebenenfalls die Ausbildungszeit erheblich verlängern kann.

Damit Praktikanten das Praktikum nicht vorzeitig beenden, sollten auch sie einen zeitlich angemessenen Onboarding-Prozess durchlaufen und strategisch an ihre Aufgaben herangeführt werden.

Der Praktikumsvertrag

Weder bei freiwilligen Praktika noch bei Pflichtpraktika sind schriftliche Verträge gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahme sind freiwillige Praktika, die länger als 3 Monate dauern, also unter das Mindestlohngesetz fallen. Hier greift dann die Nachweispflicht ( § 2 NachwG ), die einen schriftlichen Vertrag erfordert. Werkstudenten benötigen übrigens auch immer einen Werkstudentenvertrag .

Aber: Ein Praktikum ohne Vertrag ist nur bedingt sinnvoll. Besser ist es, wenn ihr im Vorfeld gemeinsam darüber sprecht, klare Rahmenbedingungen festlegt und diese schriftlich festhaltet.

Denn gerade da es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt, ist der Vertrag die wichtigste Grundlage, falls es während des Praktikums zu Meinungsverschiedenheiten kommt . Und Pflichtpraktikanten müssen gegebenenfalls auch einen Vertrag als Bestätigung über das Praktikum der Hochschule vorlegen. Wichtigste Bestandteile des Vertrages sind:

  • Name und Anschrift der beiden Parteien
  • Ausbildungs- und Lernziele des Praktikums (freiwilliges oder Pflichtpraktikum?)
  • Beginn und Dauer des Praktikums
  • die tägliche/wöchentliche Arbeitszeit
  • der Arbeitsort
  • Höhe der Vergütung (insbesondere bei Mindestlohnpflicht)
  • Höhe des Urlaubsanspruchs
  • Probezeit und Kündigungsfristen
  • gegebenenfalls Geheimhaltungsvereinbarungen

Was noch rein muss und ein kostenlosen Muster findest du in unserem Artikel Praktikumsvertrag: Muster als PDF und Word downloaden .

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Praktikumszeugnis und Praktikumsbescheinigung

Das Zeugnis für ein Praktikum beinhaltet alles, was für gewöhnlich in einem qualifiziertem Arbeitszeugnis steht. Freiwillige Praktikanten haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, egal wie lang das Praktikum gedauert hat.

Bei Pflichtpraktika reicht prinzipiell eine Bescheinigung, die für die Hochschule gedacht ist. Aus dieser muss auf jeden Fall die Dauer und das Tätigkeitsprofil hervorgehen, gegebenenfalls sind noch weitere Angaben nötig. Das muss im Einzelfall mit dem Praktikanten geklärt werden.

Hier findest ein kostenloses Muster zum Download für eine Praktikumsbescheinigung .

Bedenke auch hierbei, dass du für ein Pflichtpraktikum zwar kein Arbeitszeugnis erstellen musst, es für dich aber kaum Mehraufwand bedeutet – während es dem Praktikanten bei späteren Bewerbungen enorm helfen kann. Damit zeigst du deine Wertschätzung gegenüber dem Praktikanten und erhöhst auch deine Attraktivität gegenüber zukünftigen Praktikanten.

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Schülerpraktikum – Zielsetzung, Rahmenbedingungen, Empfehlungen

7. Dezember 2017

Ein Schülerpraktikum ist für Schüler verschiedener Schulformen in verschiedenen Klassenstufen in den meisten Bundesländern vorgesehen, um einen ersten praktischen Einblick in Unternehmen, Verwaltungen oder bei diversen Institutionen zu gewinnen. Diese in der Regel 1-2 Wochen dauernde Praxisphase ist bei Hauptschülern in der 8. und 9. Klassenstufe vorgesehen und für Realschüler in der 9. und 10. Klasse. An Gymnasien variieren die Programme abhängig vom Bundesland und abhängig von der Schule. Es gibt hier keine allgemein gültigen Angaben.

Berufsorientierung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es seit einigen Jahren das Programm „BOGY“ – Berufsorientierung am Gymnasium und „BORS“ – Berufsorientierung an Realschulen. Diese beiden Programme sehen verpflichtende Praxisphasen für die Real- bzw. Gymnasialschüler vor. Mit dem Schuljahr 2018/2019 wird das Schulfach „Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung“ mit einem erhöhten Anteil an Orientierung eingeführt.

Zielsetzungen- erste praktische Erfahrungen sammeln

Diese Schülerpraktika sind in der Regel verpflichtend und gehören zum festen Teil des Schulunterrichts. Das gilt für die Schüler der Haupt- und Realschulen, ebenso wie an den meisten Gymnasien. Ebenso verpflichtend sind sogenannte Fachpraktika für Schüler von Berufsoberschulen, Fachoberschulen und Fachschulen.

Das Hauptziel der Praktika ist die frühzeitige Unterstützung der Schüler bei der Orientierung in Sachen Berufseinstieg und Studienwahl sowie eine Heranführung der Schüler an die Arbeitswelt. Daneben haben die praktischen Erfahrungen eine Reihe positiver Nebeneffekte. Der Schüler muss sich selbständig um einen Praktikumsplatz bemühen und es wird eine Bewerbung oder gar ein persönliches Bewerbungsgespräch erwartet. Innerhalb des Praktikums lernt der Schüler mit Mitarbeitern des Unternehmens klarzukommen und entwickelt so ein Stück Sozialkompetenz und festigt seine „soft skills“.

Freiwilliges Schülerpraktikum

Neben diesen verpflichtenden Praktika, besteht natürlich immer die Möglichkeit ein freiwilliges Schülerpraktikum zu absolvieren. Diese Variante ist absolut empfehlenswert. Denn je früher man damit beginnt praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln, umso eher gewinnt man eine klarere Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl am Ende der Schulzeit. Der Schüler/in „verzichtet“ dafür freiwillig auf einen Zeitraum seiner Ferien. Das wird einigen Schülern in dem jungen Lebensalter schwerfallen.

Neuer Trend im Personalmarketing

Seit einigen Jahren gibt es immer mehr Unternehmen, die bereits in der Schule frühes Personalmarketing betreiben und versuchen die „Besten“ für ihr Unternehmen zu begeistern. Das Angebot der Schülerpraktika wird zunehmend größer und viele namhafte Unternehmen sehen darin eine Möglichkeit frühzeitig Talente der Zukunft an ihr Unternehmen zu binden.

Rahmenbedingungen im Schülerpraktikum?

Vorrangig ist wie oben beschrieben das Heranführen des Schülers an die Arbeitswelt. So gesehen ist es ideal wenn es dem Unternehmen gelingt dem Schüler Einblicke in verschiedene Fachbereiche zu gewähren.

Es verbietet sich auf Basis folgender rechtlicher Rahmenbedingungen den Schüler als „billige Arbeitskraft“ zu missbrauchen.

  • Kinder (bis 14 Jahre) dürfen höchstens sieben Stunden täglich und maximal 35 Stunden wöchentlich.
  • Für Jugendliche (15 bis 17 Jahre) gilt: nicht mehr als acht Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche.
  • Für volljährige Schülerpraktikanten gelten andere Regeln. Das JArbSchG gilt nicht, die Arbeitszeit darf aber regelmäßig 8 Stunden am Tag nicht überschreiten.
  • In der Zeit von 20 bis 6 Uhr gilt Nachtruhe, Ausnahmen sind aber möglich.
  • Für die Beschäftigungsdauer gilt folgendes: fünf Tage in der Woche.
  • Ein Beschäftigungsverbot gibt es an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen.
  • Eine Bezahlung von Schülerpraktikanten ist nicht vorgesehen bzw. verpflichtend.
  • Urlaubsanspruch besteht keiner
  • Körperlich oder seelisch belastende Arbeit ist verboten
  • Der Schüler ist über eine Haftpflichtversicherung der Schule versichert, da es eine Schulveranstaltung ist.

Empfehlungen zum Schülerpraktikum

Ein Praktikum erfüllt viele verschieden Zwecke und daher ist es uneingeschränkt zu empfehlen. Viele Schüler betrachten es als quasi schulfreie Zeit und genießen die Tage im Unternehmen. Das ist der falsche Ansatz. Es fängt bereits mit rechtzeitigen Auswahl des Arbeitgebers bzw. Praktikumsplatzes an. Je früher man sich kümmert, umso eher bekommt man einen Platz bei seinem Wunschunternehmen.

Das Praktikum bietet die Chance ein Unternehmen und seine Prozesse bzw. verschiedene Berufsbilder hautnah zu erleben und so eine Einschätzung zu erhalten, ob es interessant ist oder nicht. Sehr engagierte Schüler können bereits in dieser frühen Phase ihrer beruflichen Entwicklung einen positiven Eindruck bei dem Praktikumsarbeitgeber hinterlassen und so für sich Werbung für zukünftige Einsätze als Student machen.

Daneben kann der Schüler/in die vielgescholtenen „soft skills“ erwerben bzw. ausbauen. Ein Schülerpraktikum kann nur positive Effekte haben, selbst wenn man feststellt, dass das Unternehmen oder die Tätigkeit nichts für die Zukunft ist. Selbst das kann man als positiven Lerneffekt verbuchen!

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