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Yachtversicherung

Sie sind auf der Suche nach einer guten, günstigen und zuverlässigen Yachtversicherung? Zahlreiche unabhängige Tests und Vergleiche in den letzten Jahren haben uns bescheinigt, dass unsere Yachtsicherung zu den besten und günstigsten am Markt gehört.

In unseren Yachtkasko Versicherungsbedingungen finden Sie keine fragwürdigen oder versteckten Ausschlüsse die Sie im Falle eines Schadens im Regen stehen lassen.

Unsere Yachthaftpflichtversicherung enthält zusätzliche Bausteine für Ihren Versicherungsschutz, den Sie so in Standartangeboten nicht finden.

Qualität und Service haben zwar ihren Preis, müssen aber nicht teuer sein.

Unsere Yachtversicherungen belegen immer vordere Plätze bei Tests in Fachzeitschriften.

Vergleichen Sie Ihre Yachtversicherungen hier bei uns gleich auf unserem Tarif- Onlinerechner . Hier erhalten Sie am schnellsten einen Überblick über Versicherungsprämien, Versicherungsleistungen und Versicherungsumfang, ganz gleich ob es sich um ein Motorboot oder Segelboot handelt.

Was ist alles versichert in unserer Yachtversicherung !

Unsere produkte zur yachtversicherung.

  • Yachtkaskoversicherung
  • Yachthaftpflichtversicherung
  • Yachtinsassenunfallversicherung

Weitere Informationen zur Yachtversicherung finden Sie auf unserer Seite Bootsversicherungen.

Was für den Einen die Bootsversicherung ist für den Anderen die Yachtversicherung.

Hier finden Sie viele weitere Informationen zum Versicherungsumfang und zu zusätzlichen Versicherungsbausteinen wie unserem Premiumschutz .

Wenn Sie Neueinsteiger in den Wassersport sind oder es sich um Ihr erstes Motorboot oder Segelboot handelt, empfehlen wir Ihnen unsere Ratgeberseiten. Auf diesen Seiten finden Sie viele wichtige Informationen, ebenfalls Tipps die mit Versicherungen nicht unbedingt etwas zu tun haben.

Den genauen Umfang des Versicherungsschutzes für Haftpflicht , Kasko und Bootsinsassenunfallversicherung finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen .

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben rund um den Versicherungsschutz für Boote und Yachten, rufen Sie uns an, wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Wir stellen uns natürlich gerne einem Vergleich zu unseren Mibewerbern, egal ob es um Kasko oder Haftpflicht geht, um die Versicherungsprämie oder den Versicherungsumfang.

Übrigens wir versichern für Sie auch ältere Boote und Yachten.

Wir sind Mitglied im

yachtversicherung schwerin

Wir sind für Sie da

Mo – Do von 8:30 Uhr bis 17 Uhr Fr von 8 bis 16 Uhr Samstag: nach Vereinbarung

Tel. 0385 / 52 19 10 00

Unsere  Schadenhotline  ist zusätzlich rund um die Uhr erreichbar.

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ADAC Wassersportversicherung für Skipper, Bootsbesitzer und Crewmitglieder

Ihre ADAC Wassersportversicherung

Für bootsbesitzer, skipper und crewmitglieder..

Drei Versicherungen, die Sie unabhängig voneinander abschließen können.

Tarife und Leistungen im Überblick

  • Tarife im Überblick

Leistungen Wassersport-Haftpflicht

Leistungen wassersport-kasko, leistungen skipper- und crew-haftpflicht.

  • Fragen und Antworten

Tarife Wassersport-Versicherung

  • T arifübersicht Wassersport-Haftpflicht  , 32,47 KB        
  • Tarifübersicht Wassersport-Kasko  , 39,54 KB        
  • Tarifübersicht Skipper- und Crewhaftpflicht   , 31,6 KB

Leistungen:

  • Die ADAC Wassersport-Haftpflicht leistet bis zu einer Deckungssumme von 15 Mio. € für Personen- und Sachschäden und 250.000,- € für Vermögensschäden. Ausnahme: Für Haftpflichtansprüche, die nach US-amerikanischem und kanadischem Recht geltend gemacht werden, beträgt die Höchstersatzleistung - unabhängig vom Gerichtsstand - je Schadensfall 1.000.000,- € bei Personen- und Sachschäden sowie 100.000,- € bei Vermögensschäden.
  • Gecharterte Wassersportfahrzeuge sind in der ADAC Wassersport-Haftpflicht bis zu vier Wochen pro Versicherungsjahr mitversichert, sofern sie von der Art her (Motor- oder Segelboot) dem versicherten Wassersportfahrzeug entsprechen und höchstens 500 PS Motorstärke oder 100 qm Segelfläche aufweisen.
  • Mietsachschäden: Zur privaten Unterstellung des Bootes sind angemietete Einstellräume und Steganlagen gegen Beschädigung oder Zerstörung versichert. Es werden maximal 200.000,- € je Schadensfall, begrenzt auf maximal 400.000,- € pro Versicherungsjahr geleistet. Der Versicherungsnehmer trägt je Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 150,- €.   
  • Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung: Wenn Ihnen durch einen Dritten ein Schaden entsteht und dieser Dritte Ihren Schadensersatzansprüchen nicht nachkommen kann, regulieren wir den entstandenen Schaden ab einer Höhe von 2.500,- €.
  • die Haftpflicht aus Gebrauch von Beibooten des Fahrzeuges bis 50 PS/36,8 kW.
  • die Haftpflicht aus der Ausübung von Sport mit zum Fahrzeug gehörenden Wassersportgeräten und Tauchausrüstungen, vorausgesetzt dass dies im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Wassersportfahrzeuges geschieht. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit ein anderer Versicherer leistungspflichtig ist, z.B. die private Haftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung).
  • die Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen eines Gewässers (bitte Ausschlüsse beachten).
  • Trailerversicherung: Versicherungsschutz besteht auch für den Trailer, welcher nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren unterliegt und somit von der Versicherungspflicht befreit ist.
  • ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 10%.
  • Sicherheitsleistung im Ausland: Im Rahmen eines Versicherungsfalles wird im Ausland eine Sicherheitsleistung bis 50.000,- € übernommen.

Ausgeschlossene Risiken in der Wassersport-Haftpflicht:

  • Boote, die bei Abschluss der Versicherung älter als 50 Jahre sind
  • im Ausland registrierte Boote
  • gewerbliche Nutzung, Vermietung, Vercharterung
  • Fahrzeuge, die ursprünglich nicht als Wassersportfahrzeuge für Freizeitzwecke konstruiert oder gebaut worden sind (z.B. umgebaute Behörden- und Gewerbefahrzeuge, ehemalige Fischkutter, Barkassen)
  • Hausboote, Floating Homes
  • Jet-Ski, Wassermotorräder, Jet-Mates, Jet-Seabobs, Jet-Surfboards
  • Motor-Rennboote
  • Eissegler, Strandsegler
  • Skiff-Jollen (z.B. 12-Footer, 29-er, 49-er, Laser 5000, Musto usw.) und Moth Class
  • Luftkissenboote
  • Amphibienfahrzeuge
  •  Boote, deren Hauptbaustoff Ferrozement ist
  • Tarifübersicht Wassersport-Haftpflicht, 32,47 KB        
  • Mitversichert ist auch das Slip-, Dock-, Werft- und Winterlagerrisiko.
  • Beiboote und Trailer können mitversichert werden.
  • Gegen Transportmittelunfall mitversichert sind Land-, Fluss- und Fährtransporte innerhalb des vereinbarten Fahrtgebietes, soweit der Transport auf einem geeigneten Transportmittel erfolgt und die versicherten Sachen sachgemäß verladen und befestigt werden.
  • Mitversichert sind Effekten mit 2% der Versicherungssumme, mind. 500 €, max. 3.000 €.
  • Der Versicherer ersetzt die gesamten Kosten der Wrackbeseitigung zusätzlich bis zur Höhe der Kasko-Versicherungssumme. Ist die Versicherungssumme niedriger als 1.000.000 €, so werden Wrackbeseitigungskosten bis zur Höhe dieses Betrages ersetzt. Voraussetzung ist, dass ein versichertes Ereignis vorausgegangen und der Versicherungsnehmer zur Beseitigung des Wracks oder Übernahme der Kosten verpflichtet ist.
  • Ersetzt werden vernünftigerweise aufgewendete Kosten für Hilfeleistung und Bergung nach einem Unfall sowie Schleppkosten (bis 3.000 €) in Notfallsituationen.
  • ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 10%.
  • Bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister (Internationaler Bootsschein (IBS) vom ADAC) gibt es einen Sonderrabatt in Höhe von 10%. 
  • Ein Schadensfreiheitsrabatt bis zu 30% vom Vorversicherer wird übernommen.

Ausgeschlossene Risiken in der Wassersport-Kasko:

  • Boote, die bei Abschluss der Versicherung älter als 50 Jahre sind
  • Fahrzeuge, die ursprünglich nicht als Wassersportfahrzeuge für Freizeitzwecke konstruiert oder gebaut worden sind (z.B. umgebaute Behörden- und Gewerbefahrzeuge, ehemalige Fischkutter, Barkassen)
  • Jet-Ski, Wassermotorräder, Jet-Mates, Jet-Seabobs, Jet-Surfboards
  • Boote, deren Hauptbaustoff Ferrozement ist
  • Schlauchboote ohne festen Rumpf
  • Tarifübersicht Wassersport-Kasko  , 39,54 KB        
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Deckungssumme bis zu 10 Millionen €*: für Personen und Sachschäden – inkl. 250.000 € für Vermögensschäden.
  • Keine Begrenzung der Anzahl und Dauer von Törns im Versicherungsjahr
  • Sicherheitsleistung im Ausland (bis zu 50.000 €)
  • Mitversicherung von Ansprüchen gegen Skipper oder Crewmitglieder
  • Übernahme nachgewiesener Charterausfallkosten
  • ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt in Höhe von 10%
  • Mitversicherung von Schäden an dem gecharterten Boot aufgrund grober Fahrlässigkeit**

Optional:  Charter-Kautionsdeckung bei Schäden an einem gecharterten Wassersportfahrzeug** 

  • Tarifübersicht Skipper- und Crewhaftpflicht   , 31,6 KB

* für USA oder Kanada gelten eingeschränkte Deckungssummen * * unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung

Häufige Fragen und Antworten zur ADAC Wassersport-Versicherung

Wer kann die Wassersportversicherung abschließen?

Die ADAC Wassersport-Versicherung kann von Mitgliedern und Nichtmitgliedern abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt von 10% auf den Grundbeitrag.

Wie kann ich die Wassersportversicherung kündigen?

Kann ich zu meiner bestehenden Haftpflichtversicherung nachträglich eine Kaskoversicherung einschließen?

Die Kaskoversicherung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag, für den ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

Sie können dies online oder telefonisch über das ADAC Serviceteam schnell erledigen.

Kaskoversicherung online beantragen

Tel: +49 89 558 956 464

Kann ich meinen bestehenden Vertrag auf ein neues Boot umschreiben?

Leider nein. Sie müssen für das neue Boot einen neuen Antrag stellen. Sie können dies online oder telefonisch über das ADAC Serviceteam schnell erledigen.

Antrag online stellen

Sofern Sie Ihr bei uns versichertes Boot veräußert haben, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die AIG benötigt eine zeitnahe Information in Textform (E-Mail, Post, Fax) sowie einen entsprechenden Nachweis (z.B. eine Kopie des Kaufvertrages).

Wie kann ich eine Urlaubsdeckung beantragen?

Was ist eine Allgefahrendeckung?

Sparvorteil

Außerdem gibt es in der Kaskoversicherung 10% Sonderrabatt bei Eintragung des Bootes in das ADAC Bootsregister (IBS).

Schaden in der Wassersportversicherung melden

Sie haben einen Schaden an Ihrem Boot und möchten dies Ihrer Wassersportversicherung melden?

Schaden melden

Produktinformationen

  • ADAC Wassersport-Haftpflicht Versicherungsbedingungen, 90,69 KB
  • ADAC Wassersport-Haftpflicht Informationsblatt, 115,1 KB
  • ADAC Wassersport-Kasko Versicherungsbedingungen, 90,65 KB
  • ADAC Wassersport-Kasko Informationsblatt, 112,85 KB
  • ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht Versicherungsbedingungen, 88,56 KB
  • Besondere Vereinbarung Charter-Kautionsdeckung, 92,21 KB
  • ADAC Skipper- und Crew-Haftpflicht Informationsblatt, 115,63 KB
  • ADAC Wassersport-Versicherung Verbraucherinformationen, 87,55 KB

Versicherer und Vermittler

Sie wollen den Schadenservice der ADAC Wassersport-Versicherung nutzen? So können Sie uns kontaktieren:

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Wenn es dringend notwendig ist, sofort Hilfe zu organisieren, können Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten erreichen.

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In allen anderen Fällen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

Mo. bis Do. von 8:00 bis 17:00 Uhr Freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr 040 – 87 97 96 95 040 – 87 97 96 91 [email protected]

Die richtige Yachtversicherung Mit Sicherheit an Bord

Mit einer Yachtversicherung mit Top Leistungen genießen Sie entspannt und sicher Ihre Leidenschaft Wassersport. Mit unseren Bootsversicherungen bieten wir Ihnen als Spezialmakler erstklassigen Schutz vor den finanziellen Risiken eines Schadenfalls. Holen Sie sich hier online ein Angebot !

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Weltweit chartern? Mit Sicherheit!

Mit den Wehring & Wolfes Charterversicherungen bieten wir Ihnen  Versicherungsschutz für Ihren Chartertörn, unkompliziert und günstig!

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Kennen Sie unsere Bootsversicherungen?

Wir beraten sie gern.

Eine Yachtversicherung von Wehring & Wolfes bietet Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit. Wir finden eine gute Bootsversicherung für Sie und wir beraten Sie zu allen Fragen rund um dieses spezielle Thema. Sie können natürlich auch sofort ein Online Angebot anfordern

Wir stellen für Sie ein Angebot zusammen, das Sie überzeugt. Auf unsere Versicherungslösungen vertrauen heute schon über 20.000 Kunden. Wir sorgen für Ihre Sicherheit an Bord und begleiten Sie auf Ihren Reisen von der Nordsee bis ins Mittelmeer. Gemeinsam finden wir sicher auch für Sie den passenden Versicherungsschutz. Ganz gleich, ob Sie eine Segelyacht steuern oder Eigner einer Motoryacht sind. Kommen Sie jetzt an Bord!

Ein Vergleich mit unseren Leistungen lohnt sich!

Fordern Sie jetzt ein individuelles Angebot zur Bootsversicherung online an und lernen Sie unsere Top Leistungen kennen. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Versicherung Ihres Bootes. Je nach Fahrtgebiet, Bootstyp und Ihren persönlichen Wünschen, stellen wir für Sie einen Versicherungsschutz zusammen, der Sie zu Wasser und an Land absichert. 

Hier finden Sie mehr Informationen zu den folgenden Themen:

Feuer im Winterlager vermeiden – so bleiben Sie auch im Winter gut gesichert.

  • Yacht-Kasko-Versicherung
  • Yacht-Haftpflicht-Versicherung
  • Yacht-Insassenunfallversicherung
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Wehring & Wolfes

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern!

Mo. bis Do. von 8:00 bis 17:00 Uhr Freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr 040 - 87 97 96 95 040 - 87 97 96 91 [email protected]

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Unsere Yachtversicherungen bieten Ihnen einen erstklassigen Versicherungsschutz. Genießen Sie diese Sicherheit und konzentrieren Sie sich ganz auf Ihr Hobby. Es ist gut zu wissen, dass Gefahren und Risiken auf dem Wasser und an Land beherrschbar sind und Sie einen starken Partner an Ihrer Seite haben.

Als Spezialmakler für Yachtversicherungen kennen wir die Freude am Wassersport aber auch die vorhandenen Risiken. Darum bieten wir Ihnen Versicherungslösungen, die zu Ihren Bedürfnissen passen. Ob Segelboot oder Motoryacht. Ob Binnenrevier oder Hochsee. Jeder Eigner hat seine Ideen und Pläne –  sprechen wir darüber!

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Sorgen Sie auch im Winterlager für Sicherheit – Tips zur Vermeidung von Feuerschäden finden Sie hier.

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Bootsversicherung

Bootsversicherung

leer

  • Schutz des eigenen Bootes
  • Übernahme des Schadens
  • verschiedene Tarife möglich
  • Saison-Angebote

Bootsversicherung Test & Vergleich 2024

Gesellschaft
Deckungssumme Haftpflichtbis 15 Mio. Eurobis 50 Mio. €auf Anfragebis 10 Mio. €bis 15 Mio. €5 Mio. €
Entschädigung bei TotalschadenVersicherungs-summe abzüglich RestwertNeuwert-regelung, Versicherungs-summeVersicherungs-summeMarktwert abzüglich RestwertVersicherungs-summeVersicherungs-summe
Schadens-freiheitsrabattbis 40%bis 40% vorabbis 50%bis 50%bis 40% sofortbis 40% sofort
Selbstbeteiligung250 € - 2.000 €250 € bis 5.000 €300 €250 € / 500 €0 € - 1.500 €keine Angaben
Bergungskosten
Versicherungsschutz auch an Land
Ansprüche von Crewmitgliedern untereinander
Versicherungsschutz auch als Skipper
Klausel „neu für alt“
Regatta mitversichert
Geltungsbereichbis inklusive MittelmeerWeltweitbis inklusive Mittelmeerbis inklusive MittelmeerWeltweitEuropaweit
zum Anbieter weiter weiter weiter weiter weiter weiter

Bootsversicherung Einleitung

Im Gegensatz zu Autos, Mofas oder anderen motorbetriebenen Landfahrzeugen besteht für ein Boot keine Versicherungspflicht . Es liegt also an dir, ob Du das Risiko eingehst, auf möglicherweise ungeheuren Kosten sitzen zu bleiben, oder dich für den passenden Versicherungsschutz entscheidet. Schädigst Du mit deinem Boot einen anderen, gilt der recht trockene Inhalt des Paragrafen 823 BGB:

  • (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
  • (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Was ist eine Bootsversicherung?

Ähnlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung bietet die Bootsversicherung sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung greift, wenn Du mit deinem Boot eine andere Person oder deren Besitztümer beschädigst. Die Kaskoversicherung ersetzt dir Schäden, die an deinem Boot durch dein eigenes Zutun entstanden sind. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Versicherung bei Besitz eines Bootes abzuschließen, besteht nicht.

Varianten, Tarife und Abgrenzung

Varianten, Tarife und Abgrenzung

Generell kann die Bootsversicherung in allen Punkten auch auf den Trailer erweitert werden. Dies ist gerade beim Thema Diebstahl durchaus ein interessanter Aspekt. Beim Abschluss einer Bootsversicherung solltest Du auch Mietsachschäden berücksichtigen. In diesem Fall übernimmt die Bootshaftpflichtversicherung Schäden, die Du beispielsweise beim Anlegen an der gemieteten Anlegestelle verursachst. Es fallen aber auch Beschädigungen an gemieteten Zusatzmotoren oder Segeln darunter.

Gibt es auch Saisonverträge?

Sofern Du keinen Eisbrecher besitzt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Boot in einer Halle oder an einem Liegeplatz überwintert, recht groß. Dennoch bieten die meisten Versicherer keine reinen Saisonverträge, wie Du sie aus der Autoversicherung kennst, an. Die Prämien sind bereits so kalkuliert, dass die Risikominderung aus der Winterpause berücksichtigt ist. Dies ist schade, aber allgemein üblich.

Unterschied zur Privathaftpflicht- und Reiseversicherung

Unterschied zur Privathaftpflicht- und Reiseversicherung

Bei der Reiseversicherung handelt es sich in erster Linie um eine Personenversicherung. Das heißt, sie schließt beispielsweise eine Auslandskrankenversicherung oder eine Reiserücktrittsversicherung mit ein. In einigen Fällen leistet sie auch bei Unfall der versicherten Person, bei Abhandenkommen des Reisegepäcks oder bei Haftpflichtschäden im Ausland, sofern die Privathaftpflicht nicht greift. Dies sind allerdings alles Schadensfälle, die nichts mit dem Gebrauch eines Motorbootes zu tun haben.

Was deckt die Bootsversicherung genau ab?

Die ersten Antworten darauf haben wir bereits grob gegeben. Je nach Tarifierung leistet sie bei Schäden, die Du Dritten zufügst, im Rahmen der Kasko auch bei Schäden, die Du selbst am Boot verursachst.

Wie es bei Versicherungen aber so schön üblich ist, lohnt sich auch ein Blick in das Kleingedruckte. Wie verhält es sich beispielsweise bei Schäden, die durch die Crew verursacht werden, bei Schmor- oder Sengschäden und: Würde auch im schlimmsten Fall das Wrack geborgen werden?

Was deckt die Bootsversicherung genau ab

  • Schmor- und Senkschäden
  • Einbruch und Diebstahl
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Absicherung auch bei Überschreitung von Fahrtgrenzen?
  • Rücktransport
  • Bergungskosten
  • Wrackabschleppung/-beseitigung
  • Übernahme nachgewiesener Charterausfallkosten
  • Schleppkosten bei Manövrierunfähigkeit
  • gecharterte Boote/Wassersportfahrzeuge
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Außenbordmotor
  • Persönliche Effekten

Wo ist das Boot versichert?

Auch wenn diese Frage zunächst eher lustig anmutet, ist sie durchaus berechtigt. Natürlich ist das Boot auf dem Wasser versichert, schließlich ist es seine Bestimmung, dort zu sein. Aber – es wird beispielsweise auf einem Hänger zu seinem Liegeplatz gebracht. Was ist, wenn der Eigner bei dem Transport einen Unfall verursacht und das Boot dabei beschädigt wird? Im Rahmen der Vollkaskoversicherung für das Schiff besteht auch in diesem Fall Versicherungsschutz.

Was fällt nicht unter den Versicherungsschutz?

Diese Frage ist nicht ohne Weiteres zu beantworten, da der Sachverhalt von Versicherer zu Versicherer variiert. Eine sehr schwammige Formulierung lautet, dass „Schäden durch nicht ordnungsgemäße Wartung“ vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Was die Gesellschaften darunter verstehen, steht jedoch in den Sternen. Muss das Boot einmal im Jahr gestrichen werden? Muss die Elektrik und Elektronik in bestimmten Intervallen gewartet werden?

Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du dir diese Klauseln hinsichtlich deiner Pflichten vom Versicherer schriftlich geben lässt.

Welche Vorteile hat die Bootsversicherung?

Ein Boot ist teuer. Noch teurer wird es allerdings unter Umständen, wenn Du einen anderen mit deinem Boot schädigst. Für einen vergleichsweise niedrigen Beitrag kannst Du das Risiko der Schadensersatzforderung auf die Versicherung übertragen.

Das Gleiche gilt auch, wenn Dir selbst ein Fehler passiert, und dein Boot einen Schaden nimmt.

Der Beitrag richtet sich nicht nur nach den oben geschilderten Kriterien, sondern auch danach, welchen Deckungsumfang Du wählst.

  • Umfassender Versicherungsschutz für niedrigen Beitrag.
  • Nicht nur Haftpflicht-, sondern auch Kaskoschutz möglich.
  • Deckungsumfang, wählbar.
  • Boot auch außerhalb des Wassers versichert.
  • Crewmitglieder auch versichert.

Konditionen und Kosten für die Bootsversicherung

Natürlich ist es für Dich interessant zu wissen, wie die Konditionen und die Beiträge am Ende bei den Versicherern aussehen und worauf Du bei der Auswahl achten musst. Wir haben hier einmal alle wichtigen Punkte aufgelistet und erläutert:

Die Laufzeit bei der Bootsversicherung beträgt in der Regel ein Jahr. Die Gothaer bietet im Tarif Nautic Plus eine Saisonversicherung vom 31. März bis zum 31. Oktober. Der Beitragsnachlass gegenüber einem Ganzjahrestarif macht jedoch nur 20 Prozent aus.

Mögliche Wartezeit

Mögliche Wartezeit

Der Beginn des Versicherungsschutzes erfolgt ab dem vom Versicherungsnehmer gewünschten Datum.

Deckungssumme

Für die Deckungssumme bei der Bootsversicherung gilt in der Haftpflichtversicherung das Gleiche wie für die Auto- oder Privathaftpflichtversicherung. Je höher Du sie wählst, um so besser. Zehn Millionen Euro, wie sie beispielsweise die Gothaer Versicherung anbietet ist eine sehr gute Absicherung. Auf weniger als vier Millionen solltest Du dich nicht einlassen. Wie bereits erwähnt, gilt generell eine Schadensersatzpflicht, wenn Du einen anderen mit deinem Boot schädigst. Für den Schadensersatz haftest Du mit deinem gesamten aktuellen und möglichweise noch kommenden Vermögen.

Die Deckungssumme für die Kaskoversicherung orientiert sich natürlich am Wert deines Bootes.

Selbstbeteiligung

Üblicherweise beinhaltet die Bootsversicherung auch eine Selbstbeteiligung. Diese beginnt bei 150 Euro und kann bis zu vierstelligen Beträgen reichen. Eine Selbstbeteiligung ist dahin gehend empfehlenswert, da sie den Beitrag deutlich senkt. Über die Jahre macht sich dies deutlich bemerkbar.

Gibt es einen Schadensfreiheitsrabatt?

Was bei einem Auto üblich ist, greift auch bei der Bootsversicherung. Wer schadensfrei über das Wasser skippert, zahlt im Folgejahr einen niedrigeren Beitrag. Wer allerdings einen Schaden meldet und diesen regulieren lässt, muss im nächsten Jahr mit einer höheren Prämie rechnen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Bootsversicherung?

Ähnlich zur KFZ-Versicherung können wir hier keine Aussage treffen. Das liegt nicht daran, dass wir den Angebotsrechner nicht bedienen können, sondern daran, dass zu viele Kriterien in die Beitragskalkulation einfließen. Damit Du ein ungefähres Gefühl bekommst, haben wir einmal ein Beispiel gerechnet:

Bootsversicherung Beispielrechnung

Für 510,51 Euro ist ein Bayliner 170 mit zwei 100 PS-Außenbordmotoren im ersten Jahr versichert.

  • Vertragslaufzeit nur ein Jahr
  • Sofortiger Versicherungsschutz
  • Selbstbeteiligung senkt die Prämie
  • Schadensfreiheitsrabatt von bis zu 60 Prozent möglich.
  • Verschiedene Tarifvarianten lassen eine zielgenaue Absicherung zu.

Wo kann ich eine Bootsversicherung abschließen?

Eigentlich eine doofe Frage, aber trotzdem berechtigt. Eine Bootsversicherung kannst Du natürlich bei einer Versicherung abschließen. Es bieten zwar nicht alle Gesellschaften dieses recht spezielle Produkt an, die großen in der Branche sind aber vertreten.

Es gibt aber noch eine andere Option. Spezialversicherer und auf das Bootsgeschäft spezialisierte Makler  bieten keinen Versicherungsschutz von der Stange, sondern individuelle Deckungskonzepte.

Worauf musst Du bei Vertragsabschluss achten?

Worauf musst Du bei Vertragsabschluss achten?

  • Deutschen Binnengewässern
  • Europäische Binnengewässer
  • Nord- und Ostsee

Dabei gilt natürlich nicht das Prinzip „entweder oder“, sondern ob Du beispielsweise nur auf dem Rhein fährst, oder auf dem Rhein und dem Mittelmeer.

Auf der anderen Seite ist für dich die beitragsfreie Mitversicherung des Beibootes völlig irrelevant, wenn Du kein Beiboot hast.

Kann ich meinen Versicherungsvertrag widerrufen?

Selbstverständlich hast Du nach dem Abschluss deines Vertrages das Recht, diesen zu widerrufen, wenn Du einen besseren Anbieter gefunden hast. Für den Widerruf hast Du 14 Tage Zeit. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Du alle Vertragsunterlagen in Textform vorliegen hast.

  • Versicherungsmakler bieten häufig differenziertere Deckungskonzepte als ein Versicherer.
  • Je höher die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung, um so besser.
  • Deine Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

Vorteile und Nachteile der Bootsversicherung

VorteileNachteile
Kommt für die Schäden bei Dritten auf Übernimmt die Kosten für selbstverursachte Schäden am eigenen Boot Versichert auch Schäden durch die Crew Versicherungsschutz auch zu Land und beim Transport Versicherungsschutz auch bei Diebstahl von persönlichen Eigentum (Effekten) Kostet Prämie

Besonderheiten – Bootsalter, Yachten, unter 15PS, …

Natürlich gibt es auch bei Bootsversicherungen die eine oder andere Besonderheit. Dazu zählt beispielsweise das Alter des zu versichernden Bootes oder der Wert.

Bis zu welchem Alter können Boote und Yachten versichert werden?

In der Regel können Boote bis zu einem Alter von 30 Jahren direkt über die Online-Rechner der Anbieter versichert werden. Erst ab einem höheren Alter ist eine Rückfrage beim Versicherer oder Makler notwendig.

Welche Boote und Yachten müssen angefragt werden?

Boote und Yachten

  • mit einem Wert von mehr als 200.000 Euro
  • mit einer Geschwindigkeit von mehr als 100 Kilometer
  • mit mehr als einem Rumpf.
  • die ehemals gewerblich genutzt wurden
  • die gewerblich genutzt werden, einschließlich Charter und Vermietung
  • Eigenbauten

Was bedeutet keine Abzüge „neu für alt“?

Werden nach einem Schaden beschädigte Teile durch neue Teile ersetzt, kann dies zu einer Wertsteigerung des Bootes führen. Theoretisch müsste dann die Versicherungssumme für die Kaskoversicherung angepasst werden. Dies ist aber nicht der Fall.

Greift bei Booten unter 15 PS die Privathaftpflicht?

Grundsätzlich gilt, dass die Privathaftpflichtversicherung nur bei Schäden durch Boote greift, die mit nicht durch Segel oder einen Motor angetrieben werden. Versicherungsschutz besteht also nur bei Paddel-, Tret- und Ruderbooten. Die einzige Ausnahme bezüglich eines Antriebs durch Segel besteht bei einem Surfboard. Die meisten Privathaftpflichtversicherungen schließen Surfboards mit ein.

Reicht bei geringer Nutzung eine Reiseversicherung?

Nein, eine Reiseversicherung deckt je nach Umfang Dinge wie Reiserücktritt, Reiseabbruch, Schäden in Hotels oder Krankheitskosten ab, auf keinen Fall jedoch Haftpflichtschäden, die durch den Gebrauch eines Bootes oder einer Yacht entstehen.

  • Boote sind ohne Vorbehalt bis zu einem Alter von 30 Jahren versicherbar.
  • Anfragen werden bei alten Booten und Yachten, sehr schnellen und sehr teuren Booten notwendig.
  • Steigt der Wert des Bootes nach einer Reparatur, wird bei der Klausel „alt für neu“ die Versicherungssumme nicht nach oben angepasst.
  • Die private Haftpflichtversicherung greift grundsätzlich nicht bei motorisierten Booten, unabhängig von der PS-Leistung.
  • Eine Reiseversicherung übernimmt keinerlei Kosten durch Schäden, die bei Nutzung eines Bootes entstehen.

Erfahrungsberichte

Testberichte, die völlig emotionslos die Vor- und Nachteile einer Bootsversicherung miteinander vergleichen, sind das Eine. Das andere ist die Meinung von Versicherungsnehmern zu den Erfahrungen, die sie mit der jeweiligen Bootsversicherung gemacht haben.

Im „forum.yacht.de“ kommentierte der User „Blauwal“ die Frage eines anderen Mitglieds nach der Sinnhaftigkeit einer Bootsversicherung folgendermaßen:

Wir hatten vor einigen Jahren einen Schadensfall von dem ich annahm, dass er nicht beglichen wurde, er wurde m.E. großzügig geregelt. Probleme gab es mit der Verwaltung dermaßen, dass der Vertrag gekündigt und ein neuer abgeschlossen wurde. Das soll in Zukunft unter dem Dach der neuen Agentur besser werden, schaunmermal.

Quelle:  https://forum.yacht.de/archive/index.php/t-…

Schlechte Erfahrungen mit Eerdmans machte der Betreiber des Blogs „Segeln-ist-Leben.de“, der sein Boot permanent bewohnt. Er wollte seine bestehende Versicherung aufgrund Wertsteigerung erhöhen. Seine Erfahrung:

An dieser Stelle kann ich jedem der längere Zeit auf seinem Boot verbringt aus diesem Grunde nur ausdrücklich von Eerdmans abraten. Was ist mit Langfahrtseglern?

Quelle:  https://segeln-ist-leben.de/home/2017/05/1…

Ihm wurde der Vertrag aufgrund der Dauernutzung des Bootes gekündigt.

Im „boote-forum.de“ äußerte sich der User Matthias recht pragmatisch:

Ob eine Versicherung gut ist, weiß man ja immer erst dann, wenn ein Schaden eingetreten ist. Da ich (bei keiner meiner Versicherungen) jemals irgendeinen Leistungsfall hatte, kann ich daher nicht sagen, ob meine Versicherungen gut sind. Und es ist durchaus in meinem Interesse, dass das so bleibt. Meine Bootsversicherung (Haftpflicht und Vollkasko) habe ich bei der Gothaer. Einfach nur deshalb, weil ich da auch die meisten anderen Versicherungen habe. Ansonsten kann ich noch den Namen „Pantaenius“ in den Raum werfen. Preislich lagen in meinem Fall beide etwa gleich.

Quelle:  https://www.boote-forum.de/showthread.php…

Weiterführende Informationen

Wir wollen uns jetzt abschließend noch zwei Punkten zu wenden. Zum einen ist es für dich wichtig zu wissen, was Du im Schadensfall tun musst. Zum anderen möchtest Du vielleicht die Versicherung wechseln und weißt nicht, wie die ordnungsgemäße Kündigung auszusehen hat.

Der Schadensfall

Unabhängig davon, ob es sich um einen Haftpflicht- oder um einen Kaskoschaden handelt, musst Du sofort Deinen Versicherer informieren. Wurde Dein Boot durch Dritte beschädigt oder entwendet, erstatte Anzeige bei der Polizei. Es ist auch hilfreich, wenn Du Fotos von der Beschädigung anfertigst.

Warst Du der Schadensverursacher, darfst Du in keinem Fall eine Schuldanerkenntniserklärung in irgendeiner Form unterschreiben – Du verlierst den Versicherungsschutz. Dein Versicherer prüft zunächst, ob dir tatsächlich ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist. Objektive und subjektive Wahrnehmung auf der einen Seite und die Rechtslage als solche gehen manchmal getrennte Wege.

Die Kündigung

Wenn Du dein Boot verkaufst, erlischt die Versicherung automatisch. Allerdings musst Du den Versicherer davon in Kenntnis setzen. In diesem Fall verhält es sich wie bei einer Autoversicherung.

Möchtest Du die Versicherung kündigen, ist die Schriftform notwendig. Schriftform bedeutet per Brief, Fax oder E-Mail. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen zum Ende des Versicherungsjahres.

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